Ferienjob, Wochenendarbeit im Café oder Zeitungen austragen am Nachmittag – für viele Schülerinnen und Schüler ist der erste Minijob ein wichtiger Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit und die Arbeitswelt. Doch gerade bei minderjährigen oder noch schulpflichtigen Jugendlichen greifen besondere Schutzvorschriften, die Eltern, Arbeitgeber und die Jugendlichen selbst kennen sollten. Wer 2026 als Schüler einen Minijob starten möchte, muss Altersgrenzen, Arbeitszeiten und die aktuellen Verdienstgrenzen im Blick haben, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Dieser Artikel erklärt kompakt und praxisnah, was bei einem Minijob als Schüler 2026 wichtig ist – von den ersten erlaubten Tätigkeiten mit 13 Jahren bis zum vollwertigen Minijob ab 15.
Key concepts at a glance:
- Unter 13 Jahren gilt ein striktes Arbeitsverbot – ohne Ausnahme.
- 13- und 14-Jährige dürfen nur leichte, ungefährliche Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern übernehmen.
- Ab 15 Jahren (nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht) ist ein regulärer Minijob im Rahmen des Jugendarbeitsschutzgesetzes möglich.
- Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 Euro monatlich bzw. 7.236 Euro im Jahr.
- Der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro gilt nicht automatisch für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Der Minijob-Verdienst wirkt sich nicht auf das Kindergeld der Eltern aus.
Minijob als Schüler: Was du 2026 wissen musst
Ein Minijob bietet Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, eigenes Geld zu verdienen, ohne die Steuerlast zu erhöhen oder aufwändige Formalitäten erledigen zu müssen. Er ist attraktiv, weil er finanzielle Unabhängigkeit vom Taschengeld ermöglicht und gleichzeitig erste praktische Erfahrungen in der Arbeitswelt vermittelt – Pünktlichkeit, Verantwortung und der Umgang mit Kunden oder Kollegen lassen sich hier hautnah lernen.
Gleichzeitig unterliegt die Beschäftigung von Minderjährigen strengen gesetzlichen Vorgaben. Zwei Regelwerke greifen ineinander: Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) schützt Kinder und Jugendliche vor Überforderung, gefährlichen Tätigkeiten und übermäßiger Arbeitszeit. Parallel dazu gelten die Minijob-Regeln nach § 8 SGB IV, die Verdienstgrenzen und Sozialversicherungsfragen klären. Wer beide Regelwerke kennt, kann als Schüler unbeschwert und rechtssicher arbeiten.
Ab welchem Alter darfst du als Schüler arbeiten?
Das Mindestalter für eine Beschäftigung ist in Deutschland klar gestaffelt und orientiert sich am Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen.
Unter 13 Jahren: striktes Arbeitsverbot
Für Kinder unter 13 Jahren ist jede Form der Erwerbstätigkeit in Deutschland verboten – ohne Ausnahme. Weder ein Minijob noch gelegentliche Aushilfstätigkeiten sind erlaubt. In diesem Alter stehen Schule, Spiel und Entwicklung im Vordergrund, und der Gesetzgeber lässt hier keinen Interpretationsspielraum zu.
13 und 14 Jahre: leichte Tätigkeiten unter Auflagen
Mit 13 oder 14 Jahren dürfen Jugendliche unter bestimmten Bedingungen leichte und ungefährliche Arbeiten übernehmen. Voraussetzung ist die schriftliche Einwilligung der Eltern; außerdem darf die Tätigkeit weder die schulischen Leistungen noch die Gesundheit beeinträchtigen.
Erlaubt sind beispielsweise:
- Zeitungen oder Werbeprospekte austragen
- Nachhilfe geben
- Babysitting
- Botengänge erledigen
- Tierbetreuung
- Leichte Gartenarbeiten
Dabei gelten enge zeitliche Grenzen: maximal 2 Stunden pro Tag, an höchstens 5 Tagen pro Woche, ausschließlich zwischen 8:00 und 18:00 Uhr. Wochenend- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich nicht erlaubt, und während der Unterrichtszeit – auch nicht direkt davor – darf nicht gearbeitet werden.
Ab 15 Jahren: der Weg zum vollwertigen Minijob
Mit 15 Jahren öffnet sich der Zugang zu einem “normalen” Minijob deutlich, sofern die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist – in Deutschland in der Regel nach neun Schuljahren. Auch wer noch die Berufsschule besucht, fällt unter die allgemeinen Regeln für Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Die Art der zulässigen Tätigkeiten erweitert sich erheblich; einzige Einschränkung bleibt, dass die Arbeit nicht gefährlich oder gesundheitsschädlich sein darf.
Arbeitszeiten, Pausen und Ferienjobs nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
Für 15- bis 17-Jährige regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz detailliert, wie lange gearbeitet werden darf, wann Pausen einzuhalten sind und welche Ausnahmen für Ferienjobs gelten.
Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten für 15- bis 17-Jährige
| Kriterium | Regelung |
|---|---|
| Tägliche Arbeitszeit | maximal 8 Stunden |
| Wöchentliche Arbeitszeit | maximal 40 Stunden |
| Arbeitstage pro Woche | maximal 5 Tage |
| Lage der Arbeitszeit | grundsätzlich 6:00–20:00 Uhr (Ausnahmen z. B. Gastronomie, Landwirtschaft) |
| Pause bei 4,5–6 Std. Arbeit | mindestens 30 Minuten |
| Pause bei über 6 Std. Arbeit | mindestens 60 Minuten |
| Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen | mindestens 12 Stunden |
Ausnahmen bei der Lage der Arbeitszeit gibt es unter anderem in Gaststätten oder Bäckereien (Beginn ab 5:00 Uhr), in der Landwirtschaft (ab 5:00 Uhr oder bis 21:00 Uhr) sowie in Mehrschichtbetrieben und bei kulturellen Veranstaltungen. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Sonderregeln für Ferienjobs und Wochenendarbeit
In den Schulferien dürfen Jugendliche maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr arbeiten – die täglichen und wöchentlichen Höchstgrenzen (8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche) bleiben dabei unverändert gültig. Wochenend- und Feiertagsarbeit ist grundsätzlich verboten, mit Ausnahmen etwa in Krankenhäusern, Gaststätten, im Verkehrswesen oder bei Sportveranstaltungen. Wer ausnahmsweise am Wochenende oder Feiertag arbeitet, erhält dafür einen Ausgleichstag in der folgenden Woche.
Verbotene und gefährliche Tätigkeiten für Jugendliche
Jugendliche dürfen keine Arbeiten verrichten, die ihre physische oder psychische Leistungsfähigkeit übersteigen, mit erheblichen Unfallgefahren verbunden sind, gesundheitsschädlich wirken können (etwa durch Lärm, Vibrationen, Strahlung oder gefährliche Stoffe) oder besondere Gefahren wie Akkordarbeit oder den Umgang mit gefährlichen Maschinen bergen. Auch Tätigkeiten, die die sittliche Entwicklung gefährden könnten, sind ausgeschlossen. Arbeitgeber sind verpflichtet, eine angemessene Unterweisung sicherzustellen und für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen.
Verdienstgrenzen und Sozialversicherung im Minijob 2026
Die aktuelle Minijob-Grenze und Jahresverdienstgrenze
Ab 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat. Dieser Wert ist ein Durchschnittswert über das Kalenderjahr betrachtet – entscheidend ist, dass der Jahresverdienst nicht über dem 12-Fachen, also 7.236 Euro, liegt.
Das bedeutet: In einzelnen Monaten darf mehr verdient werden, solange dies durch geringeren Verdienst in anderen Monaten ausgeglichen wird und die Jahresgrenze insgesamt eingehalten wird. Eine ausnahmsweise und unvorhersehbare Überschreitung – etwa durch eine kurzfristige Krankheitsvertretung – ist an bis zu zwei Kalendermonaten im Jahr zulässig, solange der Gesamtverdienst die Jahresgrenze nicht um mehr als das Doppelte des Monatsbetrags übersteigt.
Wer als Schüler oder Arbeitgeber genau wissen möchte, wie viele Stunden bei welchem Stundenlohn innerhalb der Grenze liegen, sollte den Minijob-Rechner nutzen – so lässt sich der Verdienst realistisch planen, ohne die Grenze versehentlich zu überschreiten.
Rentenversicherung: Pflicht oder Befreiung?
Bei Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen Minijobber keine eigenen Beiträge – der Arbeitgeber führt hierfür Pauschalbeiträge ab. Anders bei der Rentenversicherung: Hier besteht grundsätzlich Versicherungspflicht, und Minijobber zahlen einen Eigenanteil von derzeit 3,6 % ihres Verdienstes, während der Arbeitgeber bereits 15 % übernimmt. Dieser Beitrag sichert vollwertige Rentenansprüche und wird auf die Wartezeit angerechnet.
Wer sich davon befreien lassen möchte, kann dies schriftlich beim Arbeitgeber beantragen. In diesem Fall entspricht der Netto-Verdienst dem Brutto-Verdienst, jedoch entstehen keine eigenen Rentenansprüche und keine Anrechnung von Wartezeiten aus diesem Job. Für Schüler mit geringem Verdienst kann sich die Befreiung finanziell attraktiv anfühlen, langfristig lohnt sich aber oft die Pflichtversicherung. Die genauen Regelungen sind in § 8 SGB IV festgehalten und auf der Website der Minijob-Zentrale nachzulesen.
Steuern und Auswirkungen auf das Kindergeld
Der Arbeitgeber führt im Regelfall eine Pauschalsteuer ab, sodass der Minijob-Verdienst für Schüler steuerfrei bleibt und nicht in der eigenen Steuererklärung angegeben werden muss. Besonders wichtig für Eltern: Der Minijob-Verdienst der Kinder hat keine Auswirkungen auf den Kindergeldanspruch – die Einkünfte werden nicht angerechnet, unabhängig davon, wie viel im Rahmen der Minijob-Grenze verdient wird.
Mindestlohn und Arbeitsvertrag: Deine Rechte als jugendlicher Minijobber
Mindestlohn 2026 und die Ausnahme für Minderjährige
Ab 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Er gilt grundsätzlich auch für Schüler, sofern sie volljährig sind. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gilt der gesetzliche Mindestlohn jedoch nicht – Arbeitgeber könnten theoretisch weniger zahlen. In der Praxis orientieren sich viele Betriebe trotzdem am Mindestlohn oder zahlen einen ähnlichen Betrag, da faire Bezahlung auch für die Mitarbeiterbindung wichtig ist. Es empfiehlt sich, die Vergütung vor Arbeitsbeginn klar zu besprechen.
Wichtig zu wissen: Schulisch verpflichtende Praktika fallen nicht unter den Mindestlohn, da sie nicht als reguläres Arbeitsverhältnis gelten.
Was in deinen Arbeitsvertrag gehört
Auch bei einem Minijob ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag essenziell. Der Arbeitgeber muss spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich aushändigen. Dazu zählen:
- Name und Anschrift von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Ort der Arbeitsleistung
- Beschreibung der Tätigkeit
- Höhe des Arbeitsentgelts (Stunden- oder Monatslohn) und Zahlungsweise
- Regelmäßige tägliche/wöchentliche Arbeitszeit
- Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf geltende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen
Der Arbeitsvertrag sollte immer sorgfältig gelesen werden – bei Unklarheiten lohnt sich eine Nachfrage beim Arbeitgeber oder bei den Eltern.
Urlaub, Krankheit und Kündigungsschutz im Minijob
Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub, anteilig zur Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Bei Krankheit besteht Anspruch auf Entgeltfortzahlung für bis zu sechs Wochen – vorausgesetzt, die Krankmeldung erfolgt ordnungsgemäß und ein ärztliches Attest liegt vor. Zudem gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen: Eine fristlose Kündigung von heute auf morgen ist ohne triftigen Grund nicht ohne Weiteres möglich.
So gelingt der Minijob neben der Schule
Zeitmanagement zwischen Schule, Job und Freizeit
Die Schule bleibt immer die Hauptaufgabe. Ein Minijob darf niemals die schulischen Leistungen beeinträchtigen. Ein durchdachter Wochenplan, der Schulweg, Hausaufgaben, Klausurvorbereitung, Arbeitszeiten und ausreichend Freizeit berücksichtigt, hilft dabei, den Überblick zu behalten und Überlastung zu vermeiden.
Kommunikation mit Eltern, Lehrern und Arbeitgeber
Eltern sollten über den Minijob informiert sein und gemeinsam mit dem Kind über Arbeitszeiten und Erfahrungen sprechen. Auch Lehrkräfte profitieren von Transparenz, insbesondere wenn es zu zeitlichen Überschneidungen mit schulischen Aktivitäten wie Klassenfahrten oder Prüfungsvorbereitungen kommen könnte. Ein offener Austausch mit dem Arbeitgeber über Verfügbarkeiten während Prüfungsphasen erleichtert die Planung auf beiden Seiten.
3 Tipps für einen erfolgreichen Start in den Minijob
- Kenne deine Rechte und Pflichten. Informiere dich genau über das Jugendarbeitsschutzgesetz, den Mindestlohn und die Minijob-Regeln. Lies den Arbeitsvertrag sorgfältig und stelle Fragen, falls etwas unklar ist. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet dazu umfangreiche Informationen.
- Achte auf deine Gesundheit und Sicherheit. Das eigene Wohlbefinden hat oberste Priorität. Arbeiten, die zu schwer, zu gefährlich oder zu anstrengend erscheinen, dürfen abgelehnt werden – Bedenken sollten offen angesprochen werden.
- Priorisiere die Schule. Der Minijob ist eine Ergänzung, nicht der Mittelpunkt des Lebens. Genügend Zeit für Hausaufgaben, Prüfungen und Erholung sollte immer eingeplant werden.
Häufige Fragen zum Minijob als Schüler (FAQ)
Ab welchem Alter darf ich einen Minijob machen?
Leichte Tätigkeiten sind unter bestimmten Auflagen bereits ab 13 Jahren erlaubt. Einen “normalen” Minijob mit größerem Spielraum bei Art und Umfang der Tätigkeit kannst du in der Regel ab 15 Jahren annehmen, sobald die Vollzeitschulpflicht erfüllt ist.
Bekomme ich als minderjähriger Schüler den Mindestlohn?
Nicht zwingend: Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn von 13,90 Euro. In der Praxis zahlen viele Arbeitgeber ihn dennoch, es empfiehlt sich aber, die Vergütung vorab zu klären.
Wirkt sich mein Minijob auf das Kindergeld meiner Eltern aus?
Nein. Einkünfte aus einem Minijob werden beim Kindergeldanspruch der Eltern nicht angerechnet – unabhängig davon, wie viel innerhalb der Minijob-Grenze verdient wird.
Next steps: Gut vorbereitet in den ersten Minijob starten
Ein Minijob als Schüler kann 2026 eine wertvolle Erfahrung sein – finanziell wie persönlich. Wichtig ist, die Altersgrenzen, Arbeitszeiten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz und die aktuelle Minijob-Verdienstgrenze von 603 Euro im Blick zu behalten. Wer unsicher ist, wie viele Stunden bei welchem Stundenlohn innerhalb der Grenze bleiben, kann dies unkompliziert mit dem Minijob-Rechner überprüfen. Bei Fragen zum Arbeitsvertrag, zur Rentenversicherung oder zu den Rechten als jugendlicher Arbeitnehmer lohnt sich zudem ein Blick auf die Website der Minijob-Zentrale sowie die Informationsangebote des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. So steht einem gelungenen Einstieg in die Arbeitswelt nichts mehr im Wege.