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Minijob Grenze 2026: 603 € im Monat
Die Minijob-Grenze (Geringfügigkeitsgrenze) liegt 2026 bei 603 € im Monat. Ab dem 1. Januar 2027 gilt eine neue Grenze von 633 €. Beide Werte ergeben sich aus dem gesetzlichen Mindestlohn.
- Pro Jahr
- 7.236 € (12 × 603 €)
- Mindestlohn 2026
- 13,90 € je Stunde
- Stunden bei Mindestlohn
- rund 43 im Monat
Grenzwerte zuletzt geprüft am gegen § 8 SGB IV, die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung und die Minijob-Zentrale (Quellen am Ende der Seite).
Minijob 2026 und 2027 auf einen Blick
Alle Werte der Tabelle folgen aus dem Mindestlohn. Die Zahlen für 2027 sind keine Schätzung: Der Mindestlohn von 14,60 € steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die Formel steht in § 8 SGB IV, und die Minijob-Zentrale nennt für 2027 ebenfalls 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr.
| Wert | 2026 | ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Mindestlohn × 130 ÷ 3 (vor dem Aufrunden) | 602,33 € | 632,67 € |
| Minijob-Grenze pro Monat (aufgerundet) | 603 € | 633 € |
| Minijob-Grenze pro Jahr (12 ×) | 7.236 € | 7.596 € |
| Unvorhersehbares Überschreiten: höchstens pro Monat, in bis zu 2 Monaten pro Zeitjahr | 1.206 € | 1.266 € |
| Jahresmaximum mit zwei solchen Monaten (14 ×) | 8.442 € | 8.862 € |
| Stunden pro Monat bei Mindestlohn | 43,4 | 43,4 |
| Stunden pro Woche bei Mindestlohn | 10,0 | 10,0 |
| Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 €, beginnt bei | 603,01 € | 633,01 € |
Stunden: Grenze ÷ Mindestlohn, Wochenwert = Monatswert × 12 ÷ 52. Das Jahresmaximum von 14 × Grenze ist die rechnerische Summe aus zehn Monaten bis zur Grenze und zwei Monaten bis zum Doppelten der Grenze. Mehr zum Midijob im Ratgeber zum Übergangsbereich.
So wird die Minijob-Grenze berechnet
Seit Oktober 2022 ist die Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt. Das Gesetz definiert sie als den Monatsverdienst, den man bei zehn Wochenstunden zum Mindestlohn erzielt, und legt die Formel fest:
„Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.“
- 2026: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet 603 €
- 2027: 14,60 € × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet 633 €
- Jahresgrenze: 12 × 603 € = 7.236 € (2026), 12 × 633 € = 7.596 € (2027)
Die 130 entsprechen zehn Wochenstunden mal 13 Wochen. Geteilt durch drei Monate ergibt das rund 43,3 Stunden im Monat, die zum Mindestlohn bezahlt werden dürfen. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die Grenze jeweils im Bundesanzeiger bekannt.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Liegt der Verdienst regelmäßig über der Grenze, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr. Sie wird sozialversicherungspflichtig. Zwischen 603,01 € und 2.000 € im Monat gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit gestaffelten Beiträgen für Arbeitnehmer, darüber gelten die vollen Beiträge. Arbeitgeber zahlen dann keine Minijob-Pauschalen mehr, sondern normale Sozialversicherungsbeiträge.
Ausnahme: unvorhersehbares Überschreiten
Das Gesetz erlaubt, die Grenze unvorhersehbar zu überschreiten, zum Beispiel wenn ein Minijobber für eine erkrankte Kollegin einspringt. Das gilt für höchstens zwei Kalendermonate innerhalb des Zeitjahres. In diesen Monaten sind bis zu 1.206 € erlaubt, das Doppelte der Monatsgrenze. Der Jahresverdienst kann damit bis zu 8.442 € betragen (14 × 603 €) statt 7.236 €.
„Ein unvorhersehbares Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze steht dem Fortbestand einer geringfügigen Beschäftigung nach Absatz 1 Nummer 1 nicht entgegen, wenn die Geringfügigkeitsgrenze innerhalb des für den jeweiligen Entgeltabrechnungszeitraum zu bildenden Zeitjahres in nicht mehr als zwei Kalendermonaten um jeweils einen Betrag bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze überschritten wird.“
Nach Angaben der Minijob-Zentrale ist eine Krankheitsvertretung ein typisches Beispiel für unvorhersehbare Mehrarbeit, saisonale Mehrarbeit dagegen vorhersehbar und damit keine Ausnahme.
Schwankender Verdienst: Monats- oder Jahresgrenze?
Maßgeblich ist der durchschnittliche Monatsverdienst: Er darf 603 € nicht übersteigen. Wer das ganze Jahr arbeitet, darf deshalb höchstens 7.236 € im Jahr verdienen. Einzelne Monate dürfen darüber liegen, solange der Durchschnitt stimmt. So kann jemand im Sommer mehr und im Winter weniger arbeiten.
- Prognose zu Beginn: Der Arbeitgeber schätzt den Verdienst der nächsten zwölf Monate. Regelmäßig wiederkehrende und vertraglich zugesicherte Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gehören in diese Prognose.
- Keine erheblichen Schwankungen: Arbeitet jemand nur wenige Monate mit hohem Verdienst und danach mit deutlich weniger, liegt nach Angaben der Minijob-Zentrale kein durchgehender Minijob vor, auch wenn die Jahressumme unter 7.236 € bleibt. Die Monate mit dem hohen Verdienst sind dann sozialversicherungspflichtig.
- Planbar ist nicht unvorhersehbar: Die Zwei-Monats-Regel oben gilt nur für Überraschungen, nicht für geplante Spitzen.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst. Bei Mindestlohn sind es rund 43 Stunden im Monat. Je höher der Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze.
Der Minijob Rechner prüft die Grenze und zeigt, was netto bleibt und was der Minijob den Arbeitgeber kostet.
Mehrere Minijobs: Gilt die Grenze pro Job?
Nein. Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet, die Summe darf 603 € im Monat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Eine Ausnahme gilt für den ersten Minijob neben einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung: Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet und bleibt ein Minijob. Wie jeder Minijob ist er nur in der Rentenversicherung versicherungspflichtig. Jeder weitere Minijob wird nach Angaben der Minijob-Zentrale mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist dann außer in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig.
- Alle Minijobs zusammen höchstens 603 € im Monat
- 1. Minijob neben Hauptjob: wird nicht addiert und bleibt ein Minijob
- 2. Minijob neben Hauptjob: wird zum Hauptjob addiert und ist kein Minijob mehr
Details und Beispiele im Ratgeber Mehrere Minijobs gleichzeitig und im Zwei-Minijobs-Checker.
Entwicklung der Minijob-Grenze seit 2022
Seit der Kopplung an den Mindestlohn folgt die Grenze jeder Mindestlohnerhöhung. Davor lag sie von 2013 bis September 2022 bei 450 €.
| Jahr | Grenze pro Monat | Mindestlohn |
|---|---|---|
| 2022 (ab 1. Oktober) | 520 € | 12,00 € |
| 2023 | 520 € | 12,00 € |
| 2024 | 538 € | 12,41 € |
| 2025 | 556 € | 12,82 € |
| 2026 (diese Seite) | 603 € | 13,90 € |
| 2027 (ab 1. Januar) | 633 € | 14,60 € |
Alle Änderungen seit 1999 stehen auf der Seite Entwicklung der Minijob-Grenze seit 1999.
Häufige Fragen zur Minijob-Grenze
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
603 € pro Monat, das sind 7.236 € pro Jahr. Die Grenze gilt seit dem 1. Januar 2026. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn von 13,90 €: 13,90 € × 130 ÷ 3 = 602,33 €, aufgerundet auf volle Euro.
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
Ab dem 1. Januar 2027 liegt sie bei 633 € pro Monat (7.596 € pro Jahr), weil der Mindestlohn auf 14,60 € steigt. Die Rechnung und die Quellen stehen auf der Seite zur Minijob Grenze 2027.
Gibt es eine Jahresgrenze im Minijob?
Ja, indirekt: Der durchschnittliche Monatsverdienst darf 603 € nicht übersteigen. Wer das ganze Jahr arbeitet, kommt damit auf höchstens 7.236 € (12 × 603 €). Einzelne Monate dürfen darüber liegen, solange der Durchschnitt passt.
Darf ich die Minijob-Grenze überschreiten?
Nur unvorhersehbar und in höchstens zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres, dann mit bis zu 1.206 € pro Monat. Der Jahresverdienst kann dadurch bis zu 8.442 € betragen. Planbare Mehrarbeit, etwa saisonal, zählt nicht dazu.
Wie viele Stunden darf ich 2026 im Minijob arbeiten?
Bei Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, darf entsprechend weniger Stunden arbeiten: Grenze geteilt durch Stundenlohn.
Warum ändert sich die Minijob-Grenze?
Seit dem 1. Oktober 2022 ist die Grenze an den gesetzlichen Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Steigt der Mindestlohn, steigt die Grenze mit, damit ein Minijob bei Mindestlohn etwa zehn Wochenstunden entspricht.
Quellen
- § 8 SGB IV, Geringfügige Beschäftigung (Absätze 1a, 1b und 2)
- § 20 SGB IV, Übergangsbereich (Obergrenze 2.000 Euro)
- § 1 MiLoV5, Mindestlohn 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027
- Minijob-Zentrale: Minijob 2027 – Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen (7. Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn 2026 und 2027
- Minijob-Zentrale: Wann darf man über 603 Euro verdienen?
- Minijob-Zentrale: Schwankender Verdienst im Minijob
- Minijob-Zentrale, häufige Fragen: Darf ich mehr als 603 Euro verdienen?
- Minijob-Zentrale: Mehrere Minijobs gleichzeitig (auch neben einem Hauptjob)
Alle Quellen abgerufen am . Die Seite wird aktualisiert, sobald sich Mindestlohn oder Gesetz ändern. Korrekturen stehen im Korrekturprotokoll.
Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
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