Minijob Grenze 2026: €603 pro Monat
Die Minijob-Verdienstgrenze wurde 2025 auf €603 pro Monat festgesetzt — das entspricht €7236 pro Jahr. Diese Grenze ist direkt an den gesetzlichen Mindestlohn geknüpft.
Was bedeutet die €603-Grenze?
Solange dein monatliches Gehalt 603€ nicht überschreitet, gilt dein Job als geringfügige Beschäftigung (Minijob). Du zahlst keine Steuern und keine Sozialversicherungsbeiträge. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von ca. 30%.
Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
Bei einem Stundenlohn von €13.9 (Mindestlohn 2026) darfst du monatlich maximal 43 Stunden oder ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
- Monatsgrenze: €603
- Jahresgrenze: €7236
- Mindestlohn: €13.9/Stunde
- Max. ~10 Stunden/Woche bei Mindestlohn
- Keine Einkommensteuer
- Keine Krankenversicherung
Was passiert wenn ich die Grenze überschreite?
Überschreitest du die €603-Grenze gelegentlich (max. 2 Monate im Jahr), bleibt dein Job ein Minijob. Überschreitest du sie regelmäßig, wird er zum sozialversicherungspflichtigen "Midijob" oder regulären Job.
Minijob-Grenze 2026: Was ändert sich?
Mit der Erhöhung des Mindestlohns auf €13.9 ab Januar 2026 wird auch die Minijob-Grenze voraussichtlich auf ca. €603/Monat angehoben. Die genaue Zahl bestätigt die Bundesregierung Ende 2025.
Häufige Fragen
Was ist die Minijob-Grenze 2025?
€603 pro Monat bzw. €7236 pro Jahr.
Gilt die Grenze brutto oder netto?
Brutto. Dein Bruttogehalt darf €603 nicht übersteigen. Da du als Minijobber keine Steuern zahlst, ist brutto gleich netto.
Kann die Grenze im Einzelmonat überschritten werden?
Ja, bis zu 2 Monate im Jahr darf die Grenze gelegentlich überschritten werden, ohne den Minijob-Status zu verlieren.
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