Minijob als Rentner 2026
Rund 1,81 Millionen Rentner in Deutschland haben einen Minijob — Tendenz steigend. Ein Minijob neben der Rente ist in der Regel problemlos möglich.
Darf ich als Rentner einen Minijob haben?
Ja, als Altersrentner kannst du unbegrenzt hinzuverdienen — das gilt seit 2023. Die frühere Hinzuverdienstgrenze für Altersrentner wurde abgeschafft. Du kannst also auch mehr als €603/Monat verdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird.
- Altersrente wird NICHT gekürzt (seit 2023)
- Minijob-Grenze: €603/Monat (steuerfrei)
- Über Grenze: reguläre Steuerpflicht
- Krankenversicherung: Über Rente geregelt
- Keine Arbeitslosenversicherung nötig
Auswirkungen auf die Rente
Bei Altersrente (reguläres Rentenalter): Kein Einfluss. Du kannst unbegrenzt dazuverdienen.
Bei Erwerbsminderungsrente: Hier gelten striktere Hinzuverdienstgrenzen. Ein Minijob ist meistens erlaubt, aber prüfe die genauen Grenzen bei der Deutschen Rentenversicherung.
Steuern und Krankenversicherung
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer auf das Minijob-Gehalt. Die Krankenversicherung läuft weiter über deine Rente — der Minijob ändert daran nichts.
Häufige Fragen
Wird meine Rente durch einen Minijob gekürzt?
Nein, bei Altersrente nicht — seit 2023 gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Bei Erwerbsminderungsrente gelten andere Regeln.
Muss ich den Minijob beim Rentenamt melden?
Nein, du musst nichts melden. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an.
Kann ich als Rentner mehrere Minijobs haben?
Ja, aber alle Einnahmen werden zusammengerechnet und dürfen €603/Monat nicht überschreiten, um steuerfrei zu bleiben.
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