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Minijob als Rentner: Was gilt 2026?
Mit einer Altersrente darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen, auch bei vorgezogener Altersrente. Bis 603 € im Monat ist der Job ein Minijob: Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben, Lohnsteuer zahlst du in der Regel nicht. Beim Rentenbeitrag kommt es darauf an, ob du die Regelaltersgrenze schon erreicht hast: davor zahlst du 3,6 % (Befreiung möglich), danach nichts, außer du entscheidest dich dafür.
- Altersrente: unbegrenzt hinzuverdienen seit 2023
- Minijob-Grenze gilt dennoch: max. €603/Monat für geringfügige Beschäftigung
- Krankenversicherung: KVdR bleibt bestehen
- Vor der Regelaltersgrenze: 3,6 % Rentenbeitrag, Befreiung auf Antrag möglich
- Ab Regelaltersgrenze mit Vollrente: kein eigener Rentenbeitrag, freiwillig möglich
- Steuern: Arbeitgeber zahlt in der Regel 2 % Pauschalsteuer
Hinzuverdienstgrenzen abgeschafft — was bedeutet das?
Bis Ende 2022 gab es bei vorzeitiger Altersrente strenge Hinzuverdienstgrenzen — wer zu viel verdiente, riskierte eine Rentenkürzung. Das ist Geschichte.
Seit dem 1. Januar 2023 (§34 SGB VI) können alle Altersrentner — ob mit Regelaltersrente oder vorzeitig in Rente gegangen — unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wird.
Die Minijob-Grenze von €603/Monat gilt weiterhin — aber nur für den Status der geringfügigen Beschäftigung. Wer mehr verdienen möchte, wechselt in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Die Rente wird davon nicht berührt.
„Ein Minijob mit Verdienstgrenze ist neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung immer unschädlich.“
Krankenversicherung: KVdR bleibt
Als Rentner bist du in der Regel Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Ein Minijob ändert daran nichts — du bleibst KVdR-Mitglied und zahlst deine üblichen Beiträge auf die Rente.
Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich einen pauschalen Krankenversicherungsbeitrag von 13 % des Minijob-Lohns an die Minijob-Zentrale. Das ist ein Beitrag zum allgemeinen GKV-Ausgleich — keine Zuzahlung zu deiner persönlichen KVdR.
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Rentenversicherung: Es kommt auf die Regelaltersgrenze an
Vor der Regelaltersgrenze, etwa mit einer vorgezogenen Altersrente, bist du im Minijob rentenversicherungspflichtig wie jeder andere Minijobber. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, du 3,6 % des Lohns. Du kannst dich auf Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen; dann zahlt nur noch der Arbeitgeber.
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einer Vollrente wegen Alters bist du versicherungsfrei (§ 5 Abs. 4 SGB VI). Du zahlst keinen Eigenanteil; der Arbeitgeber zahlt seinen Pauschalbeitrag von 15 % trotzdem. Dieser Beitrag erhöht deine Rente in diesem Fall nicht (§ 76b Abs. 4 SGB VI).
„Sie können Ihren Beitragsanteil jedoch freiwillig weiter zahlen – zusätzlich zum Beitragsanteil, den der Arbeitgeber in jedem Fall zahlt. Dann erhöht sich Ihre Rente jährlich am 1. Juli bei der nächsten Rentenanpassung.“
Dafür erklärst du gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich oder elektronisch, dass du auf die Versicherungsfreiheit verzichtest. Der Verzicht gilt nur für die Zukunft und bindet dich für die Dauer dieser Beschäftigung. Bei 603 € im Monat bringt ein volles Jahr mit Beitrag in heutigen Werten rund 5,92 € mehr Rente im Monat; dein Beitrag dafür liegt bei rund 21,71 € im Monat. Wie sich das für dich rechnet, zeigt der Minijob-Rentenrechner.
- Vor der Regelaltersgrenze: Pflicht, 3,6 % Eigenanteil
- Vor der Regelaltersgrenze: Befreiung per Antrag beim Arbeitgeber
- Ab Regelaltersgrenze mit Vollrente: versicherungsfrei, kein Antrag nötig
- Ab Regelaltersgrenze: freiwilliger Beitrag per Verzichtserklärung
- Arbeitgeber zahlt in allen Fällen 15 % Pauschalbeitrag
Steuern für Rentner im Minijob
In der Regel zahlt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 %, und du erhältst den Lohn ohne Lohnsteuerabzug. Der pauschal versteuerte Minijob-Lohn bleibt bei deiner Einkommensteuer außer Ansatz: Er gehört nicht in die Steuererklärung und zählt nicht zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026).
„Der pauschal besteuerte Arbeitslohn und die pauschale Lohnsteuer bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer … außer Ansatz.“
Ob du wegen deiner Rente eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von der Höhe der Rente und deinen übrigen Einkünften ab, nicht vom pauschal versteuerten Minijob. Rechnet der Arbeitgeber den Minijob dagegen nach deinen Lohnsteuermerkmalen ab, ist der Lohn normal steuerpflichtig. Mehr dazu im Ratgeber Minijob und Steuern.
Beliebte Branchen für Rentner-Minijobs
Rentner sind in vielen Bereichen gefragt — besonders dort, wo Lebenserfahrung und Zuverlässigkeit geschätzt werden:
- Büro und Verwaltung (Aktenbearbeitung, Datenpflege)
- Einzelhandel (Regalbestückung, Kassentätigkeit)
- Tierbetreuung und Hundesitting
- Gartenarbeit und haushaltsnahe Dienstleistungen
- Nachhilfe und Unterricht (bei Fachkenntnissen)
Häufige Fragen
Wie viel darf ich als Rentner im Minijob verdienen?
€603 pro Monat (€7236/Jahr) — das ist die allgemeine Minijob-Grenze 2026. Bei Altersrente (Regelaltersrente und vorzeitige Altersrente seit 2023) spielt der Hinzuverdienst keine Rolle für die Rentenhöhe mehr. Die Minijob-Grenze gilt nur für den Status der geringfügigen Beschäftigung.
Kann ich als Rentner unbegrenzt hinzuverdienen?
Ja — seit dem 1. Januar 2023 können Altersrentner (Regelaltersrentner und vorzeitige Altersrentner) unbegrenzt hinzuverdienen, ohne Rentenkürzung. Die Hinzuverdienstgrenzen wurden vollständig abgeschafft. Nur bei Erwerbsminderungsrente gelten weiterhin Grenzen.
Zahle ich als Rentner Rentenversicherung im Minijob?
Das hängt von der Regelaltersgrenze ab. Davor bist du im Minijob rentenversicherungspflichtig (3,6 % Eigenanteil) und kannst dich auf Antrag befreien lassen. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit Vollrente bist du versicherungsfrei und zahlst nichts, der Arbeitgeber zahlt seine 15 % trotzdem. Du kannst aber auf die Versicherungsfreiheit verzichten und selbst einzahlen; dann steigt deine Rente jeweils zum 1. Juli.
Wie ist ein Rentner im Minijob krankenversichert?
Als Rentner bist du in der Regel über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Der Minijob ändert daran nichts — du bleibst KVdR-Mitglied. Dein Arbeitgeber zahlt einen pauschalen KV-Beitrag von 13 %, aber das ist ein Pauschalbeitrag an die Minijob-Zentrale, kein Beitrag zu deiner persönlichen KVdR-Mitgliedschaft.
Muss ich als Rentner den Minijob-Verdienst versteuern?
Nein, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % zahlt (der Regelfall). Der pauschal versteuerte Lohn bleibt bei deiner Einkommensteuer außer Ansatz (§ 40 Abs. 3 EStG); er zählt also auch nicht zum Grundfreibetrag von 12.348 € (2026). Ob du wegen deiner Rente eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von Rente und anderen Einkünften ab. Nur wenn der Arbeitgeber nach deinen Lohnsteuermerkmalen abrechnet, wird der Minijob-Lohn regulär besteuert.
Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
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