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Minijob Ratgeber

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren

Arbeitsrecht · Stand Oktober 2026

Kündigung Minijob: Vorlage für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Fertige Kündigungsschreiben zum Kopieren, als Textdatei oder zum Ausdrucken. Wer den Kündigungstermin berechnen lassen möchte, nutzt den Generator mit Fristenrechner. Dazu die Kündigungsfrist und die wichtigsten Regeln, belegt mit dem Gesetzestext.

Kurz & knapp
  • Frist: 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Monatsende (§622 Abs. 1 BGB).
  • 14 Tage? Nur in einer vereinbarten Probezeit (max. 6 Monate): dann 2 Wochen, an jedem Tag (§622 Abs. 3 BGB).
  • Form: schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auf Papier. E-Mail, WhatsApp und Scan sind unwirksam (§623 BGB).
  • Zugang zählt: Die Frist läuft ab dem Tag, an dem das Original beim Empfänger ankommt (§130 BGB).
  • Minijob = normales Arbeitsverhältnis: keine eigenen Sonderfristen für Minijobs.
Inhalt dieser Seite
  1. Vorlage zum Kopieren (Arbeitnehmer, Arbeitgeber)
  2. Kündigung mit Fristenrechner erstellen
  3. Kündigungsfrist im Minijob
  4. Varianten: Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Probezeit, Nebenjob, Aushilfe
  5. Schriftform: keine E-Mail, kein WhatsApp
  6. Zugang und Fristberechnung (Beispiel)
  7. Fristlose Kündigung
  8. Kündigungsschutz
  9. Nach der Kündigung: Urlaub, Zeugnis, Abmeldung
  10. Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert
  11. Häufige Fragen

Kündigung Minijob: Vorlage zum Kopieren

Zwei Muster für die ordentliche Kündigung mit Frist. Ersetze die Angaben in [eckigen Klammern], drucke das Schreiben aus und unterschreibe es eigenhändig. Für eine Kündigung in der Probezeit, eine fristlose Kündigung oder einen berechneten Kündigungstermin nutze den Generator mit Fristenrechner darunter.

Muster 1: Kündigung durch den Arbeitnehmer (du kündigst)

Als Beendigungsdatum trägst du den ersten Termin ein, der nach 4 Wochen auf den 15. oder das Monatsende fällt. Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ fängt einen falsch berechneten Termin auf.

[Dein Name]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

[Name Arbeitgeber]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als [Tätigkeit, z. B. Aushilfe] ordentlich und fristgerecht zum [Beendigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Meinen noch bestehenden Resturlaub möchte ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen; nicht genommener Urlaub ist abzugelten.

Ich bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den Beendigungstermin schriftlich.

Ich bitte außerdem um Abmeldung bei der Minijob-Zentrale zum Beendigungsdatum.

Mit freundlichen Grüßen


______________________________
[Dein Name]

Muster 2: Kündigung durch den Arbeitgeber

Ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit gelten für den Arbeitgeber längere Fristen zum Monatsende (Tabelle, §622 Abs. 2 BGB).

[Firma / Name Arbeitgeber]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

[Name Arbeitnehmer/in]
[Straße Nr.]
[PLZ Ort]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Sehr geehrte/r [Name],

hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis als [Tätigkeit, z. B. Aushilfe] ordentlich und fristgerecht zum [Beendigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Ihren noch bestehenden Resturlaub bitten wir Sie, bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zu nehmen; nicht genommener Urlaub wird abgegolten.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne aus.

Bitte bestätigen Sie uns den Erhalt dieses Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen


______________________________
[Name / Firma]
Vor dem Absenden prüfen: Im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Tarifvertrag können andere Regeln stehen, etwa eine vereinbarte Probezeit oder abweichende Fristen (zulässig nur in den Grenzen von §622 Abs. 4 bis 6 BGB). Die Kündigung braucht Papier und eigenhändige Unterschrift; per E-Mail oder WhatsApp ist sie unwirksam (§623 BGB). Die Muster sind keine Rechtsberatung.

Weitere Schreiben für den Minijob, etwa Urlaubsantrag, Krankmeldung oder Gehaltsabrechnung, stehen unter Minijob-Vorlagen.

Kündigungsschreiben mit Fristenrechner erstellen

Wähle, wer kündigt und welche Art der Kündigung (ordentlich, Probezeit, fristlos). Das Schreiben entsteht live, der früheste Beendigungstermin wird nach der jeweiligen Frist berechnet. Kopiere den Text, drucke ihn (auch als PDF speichern) oder lade ihn als Word- oder Textdatei. Unterschreiben musst du das Papier selbst. Deine Angaben werden nicht gespeichert.

Wer kündigt – und wie?

Art der Kündigung

Angaben eintragen

Deine Angaben

Arbeitgeber

Details zur Kündigung

Zusätze im Schreiben

Dein Kündigungsschreiben prüfen

[Dein Name] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Name Arbeitgeber] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Kündigung des Arbeitsverhältnisses Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis als [Tätigkeit, z. B. Aushilfe] ordentlich und fristgerecht zum [Beendigungsdatum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Meinen noch bestehenden Resturlaub möchte ich bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nehmen; nicht genommener Urlaub ist abzugelten. Ich bitte um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung sowie den Beendigungstermin schriftlich. Ich bitte außerdem um Abmeldung bei der Minijob-Zentrale zum Beendigungsdatum. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ [Dein Name]

Kopieren, drucken oder speichern

Wichtig: Die Kündigung muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift erfolgen (§ 623 BGB) – E-Mail, WhatsApp oder Fax genügen nicht. Übergib das Schreiben persönlich gegen Empfangsbestätigung oder per Einwurf-Einschreiben. Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Kündigung direkt per Post versenden?
Bei BriefWizard kannst du das Schreiben ausfüllen und als Brief versenden lassen.
Zu BriefWizard →

Muster ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.

Kündigungsfrist im Minijob

„Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden.“

Diese Grundfrist gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine eigene Regel für Minijobs sieht das Gesetz nicht vor; außerdem darf ein Teilzeitbeschäftigter nach §4 Abs. 1 TzBfG nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter, es sei denn, sachliche Gründe rechtfertigen das.

SituationFristQuelle
Kündigung durch Arbeitnehmer4 Wochen zum 15. oder Monatsende§622 Abs. 1 BGB
Kündigung durch Arbeitgeber, bis 2 Jahre Betriebszugehörigkeit4 Wochen zum 15. oder Monatsende§622 Abs. 1 BGB
Vereinbarte Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, an jedem Tag§622 Abs. 3 BGB
Arbeitgeber, ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 1 BGB
Arbeitgeber, ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 2 BGB
Arbeitgeber, ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 3 BGB
Arbeitgeber, ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 4 BGB
Arbeitgeber, ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 5 BGB
Arbeitgeber, ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 6 BGB
Arbeitgeber, ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende§622 Abs. 2 Nr. 7 BGB

Gilt im Minijob eine Kündigungsfrist von 14 Tagen?

Nur während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten (§622 Abs. 3 BGB, Zitat unten bei der Probezeit). Ohne vereinbarte Probezeit oder nach ihrem Ende gilt auch im Minijob die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Eine kürzere Frist kann der Arbeitsvertrag nur in den Fällen von §622 Abs. 5 BGB vorsehen (siehe Hinweis unten).

Die längeren Fristen gelten nur für die Kündigung durch den Arbeitgeber. Du als Arbeitnehmer kündigst weiterhin mit der Grundfrist, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Abweichende Fristen im Vertrag: Verkürzen lässt sich die Grundfrist einzelvertraglich nur in zwei Fällen (§622 Abs. 5 BGB): bei vorübergehender Aushilfe (nicht über 3 Monate hinaus) oder in Betrieben mit in der Regel höchstens 20 Arbeitnehmern, dort aber nicht unter 4 Wochen. Ein Tarifvertrag kann ebenfalls abweichen (Abs. 4). Für den Arbeitnehmer darf keine längere Frist vereinbart werden als für den Arbeitgeber (Abs. 6). Steht im Vertrag also eine kürzere oder längere Frist, prüfe, ob einer dieser Fälle vorliegt.

Varianten der Minijob-Kündigung

Jeder Button lädt die passende Einstellung in die Vorlage oben.

Kündigung durch den Arbeitnehmer (du kündigst)

Frist: 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, in der Probezeit 2 Wochen. Du musst keinen Grund nennen. Schreibe „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ als Hilfsformulierung dazu, falls du dich beim Termin verrechnest. Bitte im Schreiben auch um Zeugnis, Urlaubsregelung und Abmeldung.

Kündigung durch den Arbeitgeber

Es gelten die Staffelfristen aus der Tabelle (§622 Abs. 2 BGB). Ob ein Kündigungsgrund nötig ist, hängt vom Kündigungsschutzgesetz ab (siehe unten). Der Arbeitnehmer kann binnen drei Wochen nach Zugang Klage erheben; Sonderkündigungsschutz (z. B. Schwangerschaft, Elternzeit) bleibt zu beachten.

Kündigung in der Probezeit

„Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Die Probezeit muss vereinbart sein (Arbeitsvertrag); sie gilt nicht automatisch. Die 2-Wochen-Frist endet an jedem Kalendertag, nicht nur zum 15. oder Monatsende. Die Kündigung muss dem Empfänger so rechtzeitig zugehen, dass die zwei Wochen noch innerhalb der Probezeit zu laufen beginnen.

Nebenjob / Minijob neben dem Hauptjob kündigen

Ein Minijob als Nebenjob ist ein eigenes Arbeitsverhältnis. Es gelten dieselben Fristen und dieselbe Schriftform; die Kündigung richtet sich an den Nebenjob-Arbeitgeber. Eine Information an den Hauptarbeitgeber ist dafür gesetzlich nicht vorgesehen. Prüfe aber, ob dein Vertrag oder dein Hauptarbeitsvertrag Anzeigepflichten für Nebentätigkeiten enthält. Wie sich ein zweiter Job auf die Minijob-Grenze auswirkt, steht im Ratgeber Minijob neben Vollzeit.

Aushilfe kündigen

Aushilfen im Minijob sind Arbeitnehmer wie alle anderen: Grundfrist 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Nur wer ausdrücklich zur vorübergehenden Aushilfe eingestellt wurde, kann nach §622 Abs. 5 Nr. 1 BGB eine kürzere Frist vereinbart haben, und das gilt nicht mehr, wenn das Arbeitsverhältnis länger als drei Monate dauert. Trage in der Vorlage als Tätigkeit z. B. „Aushilfe im Verkauf“ ein.

Schriftform: Keine E-Mail, kein WhatsApp

„Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen.“

Was „Schriftform“ bedeutet, regelt §126 Abs. 1 BGB:

„Ist durch Gesetz schriftliche Form vorgeschrieben, so muss die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet werden.“

Praktische Folge: Die Kündigung muss als Papier mit Originalunterschrift beim Empfänger ankommen. E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax und ein eingescanntes oder fotografiertes Schreiben genügen nicht, und die elektronische Form (qualifizierte elektronische Signatur) ist bei Kündigungen ausdrücklich ausgeschlossen. Eine mündliche Kündigung („Du brauchst nicht mehr zu kommen“) ist ebenfalls unwirksam.

Checkliste für eine wirksame Kündigung
  • Auf Papier, mit Datum, Name und Anschrift beider Seiten
  • Eigenhändig mit Namen unterschrieben
  • Kündigungstermin genannt, hilfsweise „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“
  • Persönlich übergeben (Empfangsbestätigung gegenzeichnen lassen) oder per Einwurf-Einschreiben senden
  • Kopie des Schreibens und den Nachweis der Übergabe aufbewahren

Zugang der Kündigung und Fristberechnung

„Eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, wird, wenn sie in dessen Abwesenheit abgegeben wird, in dem Zeitpunkt wirksam, in welchem sie ihm zugeht.“

Entscheidend ist nicht das Datum auf dem Brief, sondern der Tag, an dem das Schreiben beim Empfänger ankommt. Wer sichergehen will, übergibt persönlich gegen Unterschrift auf einer Kopie oder lässt einen Zeugen bei der Übergabe dabei sein. Beim Versand ist ein Einwurf-Einschreiben mit Einlieferungsbeleg üblich.

Beispiel: Grundfrist

Die Kündigung geht am 3. November 2026 zu. Der Zugangstag zählt nicht mit; vier Wochen später ist der 1. Dezember 2026. Das nächste Fristende nach §622 Abs. 1 BGB ist der 15. oder das Monatsende, also endet das Arbeitsverhältnis frühestens am 15. Dezember 2026. Geht dieselbe Kündigung erst am 20. November zu, liegt der 18. Dezember nach dem 15., und das Arbeitsverhältnis endet frühestens am 31. Dezember 2026.

Probezeit: Zugang am 3. November, Ende nach 14 Tagen am 17. November 2026 (sofern die Probezeit dann noch läuft).

Den Termin für dein Datum rechnet der Fristenrechner in der Vorlage aus. Er geht vom Schreibdatum als Zugangsdatum aus; verzögert sich die Übergabe, verschiebt sich das Ende entsprechend.

Fristlose Kündigung: nur mit wichtigem Grund

„Das Dienstverhältnis kann von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann.“

Als Arbeitnehmer kommt das etwa bei längerem Ausbleiben des Lohns in Betracht, als Arbeitgeber bei schweren Pflichtverletzungen. Ob ein Fall ausreicht, hängt immer vom Einzelfall ab; oft ist vorher eine Abmahnung nötig.

Zwei-Wochen-Frist: Nach §626 Abs. 2 BGB kann die Kündigung nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt, wenn der Kündigungsberechtigte von den maßgebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Den Kündigungsgrund muss der Kündigende auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.

Kündigungsschutz im Minijob

Minijobber sind Arbeitnehmer; das Kündigungsschutzgesetz gilt für sie. Voraussetzungen für den allgemeinen Kündigungsschutz:

  • Das Arbeitsverhältnis hat länger als sechs Monate bestanden (§1 Abs. 1 KSchG).
  • Der Betrieb fällt nicht unter die Kleinbetriebsklausel (§23 Abs. 1 KSchG: in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer; Teilzeitkräfte zählen bei höchstens 20 Wochenstunden mit 0,5, bei höchstens 30 mit 0,75). Für Arbeitnehmer, die seit 1.1.2004 eingestellt wurden, enthält §23 eine Sonderregel, die die Zählung bis zehn Arbeitnehmer erschwert; im Zweifel Rechtsrat einholen.

Greift das KSchG, ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist (Gründe in der Person, im Verhalten oder dringende betriebliche Erfordernisse). In Kleinbetrieben braucht der Arbeitgeber keinen solchen Grund, Willkür ist aber nicht erlaubt.

„Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist.“

Diese Drei-Wochen-Frist gilt auch in Kleinbetrieben (§23 Abs. 1 KSchG nimmt §§4 bis 7 von der Ausnahme aus). Wer sich gegen eine Arbeitgeberkündigung wehren will, sollte sie nicht verstreichen lassen.

Sonderkündigungsschutz

  • Schwangerschaft und Zeit nach der Entbindung: Kündigung grundsätzlich unzulässig (§17 MuSchG; Ausnahmen nur mit behördlicher Zulässigerklärung)
  • Elternzeit: Der Arbeitgeber darf ab dem Zeitpunkt, von dem an Elternzeit verlangt worden ist, nicht kündigen (§18 Abs. 1 BEEG)
  • Schwerbehinderung: Kündigung durch den Arbeitgeber bedarf der Zustimmung des Integrationsamts (SGB IX)

Nach der Kündigung: Resturlaub, Zeugnis, Abmeldung

Resturlaub und Urlaubsabgeltung

„Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.“

Das Bundesurlaubsgesetz gilt für Arbeiter und Angestellte, also auch für Minijobber (§2 BUrlG). Der Urlaub wird entweder in der Kündigungsfrist genommen oder ausgezahlt. Wie viele Tage dir zustehen, rechnest du im Urlaubsrechner aus, Hintergründe stehen im Ratgeber Urlaub im Minijob.

Arbeitszeugnis

„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

Wenn du ein qualifiziertes Zeugnis möchtest, verlange es ausdrücklich; die Vorlage oben enthält dafür einen Satz.

Abmeldung bei der Minijob-Zentrale

Das Ende der Beschäftigung meldet der Arbeitgeber im Meldeverfahren der Sozialversicherung ab (Abmeldung; allgemeine Meldepflicht nach §28a SGB IV). Bei Minijobs läuft das über die Minijob-Zentrale (bei Privathaushalten über das Haushaltsscheck-Verfahren). Als Arbeitnehmer musst du dich nicht selbst abmelden; es schadet aber nicht, im Kündigungsschreiben darum zu bitten und später die Abmeldebestätigung anzufordern. Die genaue Meldefrist hängt vom Meldegrund ab und ist bei der Minijob-Zentrale nachzulesen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert?

Deine Kündigung ist eine einseitige Erklärung: Sie wird mit Zugang wirksam (§130 BGB), der Arbeitgeber muss sie nicht „annehmen“ oder bestätigen. Entscheidend ist, dass du den Zugang beweisen kannst.

  1. Zugangsnachweis sichern: Empfangsbestätigung, Zeugen oder Einlieferungsbeleg des Einwurf-Einschreibens.
  2. Schriftlich (wieder per Papier oder zumindest nachweisbar) an Zeugnis, Urlaubsabgeltung, ausstehenden Lohn und Abmeldung erinnern, mit einer angemessenen Frist.
  3. Bleibt der Arbeitgeber untätig, helfen Beratungsstellen, Gewerkschaften oder ein Rechtsanwalt; Ansprüche lassen sich notfalls vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. Beachte Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag.
  4. Arbeitest du nach Ablauf der Frist einfach weiter und der Arbeitgeber widerspricht nicht, kläre die Lage schriftlich, damit kein Streit über das Ende des Arbeitsverhältnisses entsteht.

Häufige Fragen zur Kündigung im Minijob

Welche Kündigungsfrist gilt beim Minijob?

Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen (28 Tage) zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§622 Abs. 1 BGB). Das Gesetz kennt für Minijobs keine eigenen Fristen; teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer dürfen nach §4 Abs. 1 TzBfG nicht schlechter behandelt werden als Vollzeitkräfte. Für Kündigungen durch den Arbeitgeber verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit (§622 Abs. 2 BGB). Abweichende Fristen sind nur in den Grenzen von §622 Abs. 4 und 5 BGB möglich (Tarifvertrag, vorübergehende Aushilfe, Kleinbetrieb).

Stimmt es, dass die Kündigungsfrist im Minijob nur 14 Tage beträgt?

Nur in einer vereinbarten Probezeit (höchstens 6 Monate): Dort kann mit 2 Wochen gekündigt werden, an jedem beliebigen Tag (§622 Abs. 3 BGB). Ohne vereinbarte Probezeit oder danach gilt die Grundfrist von 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.

Muss die Kündigung schriftlich erfolgen?

Ja. Nach §623 BGB braucht die Kündigung die Schriftform, die elektronische Form ist ausgeschlossen. Nach §126 Abs. 1 BGB muss das Schreiben eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, WhatsApp, SMS, Fax und ein eingescanntes PDF genügen nicht.

Gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) auch beim Minijob?

Ja, Minijobber sind Arbeitnehmer. Das KSchG greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat (§1 KSchG) und der Betrieb nicht unter die Kleinbetriebsklausel fällt (§23 KSchG: in der Regel zehn oder weniger Arbeitnehmer). Bei der Zählung gelten Teilzeitkräfte mit höchstens 20 Wochenstunden als 0,5, mit höchstens 30 Stunden als 0,75; für Arbeitnehmer, die nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden, gilt zusätzlich eine Sonderregel.

Was ist eine fristlose Kündigung beim Minijob?

Bei einem wichtigen Grund kann jede Seite ohne Einhaltung einer Frist kündigen (§626 Abs. 1 BGB). Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis der maßgebenden Tatsachen erfolgen (§626 Abs. 2 BGB); den Grund muss der Kündigende auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitteilen.

Bekomme ich beim Minijob Resturlaub ausgezahlt und ein Zeugnis?

Ja. Kann Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist er abzugelten (§7 Abs. 4 BUrlG). Auf ein schriftliches Zeugnis hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung Anspruch (§109 Abs. 1 GewO); ein qualifiziertes Zeugnis musst du ausdrücklich verlangen.

Reicht ein Foto oder Scan der unterschriebenen Kündigung?

Nein. Maßgeblich ist, dass dem Empfänger das Original mit Originalunterschrift zugeht (§623 BGB, §126 Abs. 1 BGB, §130 Abs. 1 BGB). Ein Scan oder Foto wahrt die Schriftform nicht.

Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Gesetzestexte nach gesetze-im-internet.de (Stand der Prüfung: 5. Oktober 2026). Verbindliche Auskünfte erteilen Fachanwälte für Arbeitsrecht, Gewerkschaften, die Minijob-Zentrale und die Deutsche Rentenversicherung.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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