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Minijob Ratgeber

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Minijob als Student 2026 — Was du wissen musst

Ein Minijob ist für Studierende eine der beliebtesten Formen des Nebenverdiensts: keine Steuerabzüge, kein Verlust der Familienversicherung und seit 2026 ist der BAföG-Freibetrag direkt an die Minijob-Grenze von €603/Monat gekoppelt.

Bleibt dein Nebenjob als Student ein Minijob?

Der Minijob-Checker prüft Verdienst, Hauptjob und BAföG-Situation und zeigt, worauf du achten musst.

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€603/Monat
Verdienst max.
€603/Monat
BAföG-Freibetrag
25 Jahre (Fam.)
KV bis Alter

Minijob und BAföG — wie hängt das zusammen?

Seit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz (in Kraft 2026) ist der monatliche Einkommensfreibetrag für BAföG-Empfänger direkt an die Minijob-Grenze gekoppelt. Das bedeutet: Du kannst bis zu €603 pro Monat verdienen, ohne dass dein BAföG gekürzt wird.

Einkommen über €603/Monat wird anteilig auf das BAföG angerechnet. Bei einem normalen Minijob musst du also nicht rechnen — du bleibst automatisch im sicheren Bereich.

BAföG & Minijob 2026
  • Freibetrag: €603/Monat (= Minijob-Grenze)
  • Einkommen darüber: wird anteilig angerechnet
  • Kein BAföG-Verlust bei Standard-Minijob
  • Gilt für eigenes Einkommen, nicht Elterneinkommen

Krankenversicherung als Student im Minijob

Ein Minijob begründet keine eigenständige Krankenversicherungspflicht. Du bleibst also bei deiner bisherigen KV — und das ist für Studierende meist die günstigste Option:

  • Bis 25 Jahre: Familienversicherung (§10 SGB V) — kostenlos über die Eltern, solange das eigene Einkommen nicht über €603/Monat liegt.
  • Ab 25 oder nach eigenem Einkommen: Studentische KV — günstiger Beitrag (2026: ca. €120–140/Monat) bei gesetzlichen Krankenkassen.
Überschreitest du mit deinem Minijob die Grenze von €603/Monat dauerhaft, kannst du aus der Familienversicherung herausfallen. Prüfe das mit deiner Krankenkasse.
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Steuern: Netto = Brutto

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschalsteuer von 2 % des Lohns — diese geht nicht von deinem Gehalt ab. Du bekommst also den vollen vereinbarten Betrag ausgezahlt.

Du musst das Minijob-Einkommen in der Regel nicht in der Steuererklärung angeben — es sei denn, du hast weitere Einkünfte oder nutzt das Lohnsteuerkarten-Verfahren.

Semesterferien: Mehr Möglichkeiten

In den Semesterferien gibt es eine praktische Alternative zum Minijob: die kurzfristige Beschäftigung. Damit kannst du bis zu 70 Arbeitstage oder 90 Kalendertage pro Jahr ohne Verdienstgrenze arbeiten — also auch mehr als €603/Monat verdienen.

Voraussetzung: Die Beschäftigung ist unregelmäßig und nicht berufsmäßig. Das ist ideal für Ferienjobs in der vorlesungsfreien Zeit.

Minijob vs. kurzfristige Beschäftigung
  • Minijob: max. €603/Monat, ganzjährig, keine Verdienstgrenze bei kurzfristiger Überschreitung
  • Kurzfristig: keine Verdienstgrenze, max. 70 Arbeitstage/Jahr
  • Kurzfristig: ideal für Ferienjobs und Saisonarbeit
  • Beide: kein Lohnsteuerabzug beim Arbeitnehmer

Minijob vs. Werkstudent — was passt besser?

Als Werkstudent kannst du mehr verdienen (kein Limit), zahlst aber Rentenversicherung und musst die 20-Stunden-Grenze pro Woche im Semester einhalten. Ein Minijob ist einfacher und flexibler — dafür auf €603/Monat begrenzt.

Einen detaillierten Vergleich findest du in unserem Minijob vs. Werkstudent Vergleich.

Häufige Fragen

Wie viel darf ich als Student im Minijob verdienen?

€603 pro Monat bzw. €7236 pro Jahr. Seit 2026 ist der BAföG-Freibetrag an die Minijob-Grenze gekoppelt — du kannst also maximal €603/Monat verdienen, ohne BAföG-Abzüge zu riskieren.

Beeinflusst ein Minijob mein BAföG?

Nicht, solange du monatlich maximal €603 verdienst. Seit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz (2026) ist der Einkommensfreibetrag direkt an die Minijob-Grenze gekoppelt. Einkommen über dieser Grenze wird auf das BAföG angerechnet.

Bin ich als Student im Minijob krankenversichert?

Nicht über den Minijob selbst — ein Minijob begründet keine eigenständige Krankenversicherungspflicht. Bis 25 Jahre bist du in der Regel über deine Eltern familienversichert (§10 SGB V), sofern dein eigenes Einkommen nicht zu hoch ist. Ab 25 oder bei höherem Einkommen brauchst du eine eigene studentische KV.

Kann ich als Student neben dem Minijob auch Werkstudent sein?

Nicht gleichzeitig für denselben Arbeitgeber — du kannst aber bei einem Arbeitgeber einen Minijob haben und bei einem anderen als Werkstudent arbeiten. Werkstudenten können deutlich mehr verdienen als Minijobber, zahlen aber Rentenversicherung.

Was ist in den Semesterferien erlaubt?

In den Semesterferien können Studierende als kurzfristig Beschäftigte (max. 70 Arbeitstage/Jahr) ohne Verdienstgrenze arbeiten. Das ist ideal für Ferienjobs. Alternativ läuft der Minijob normal weiter — die Grenze von €603/Monat gilt das ganze Jahr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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