Minijob & Steuern 2026
Die gute Nachricht zuerst: Als Minijobber zahlst du in der Regel keine Einkommensteuer. Trotzdem gibt es einige steuerliche Aspekte, die du kennen solltest.
Steuern für den Minijobber selbst
Für dich als Minijobber: keine Einkommensteuer, keine Solidaritätszuschlag, keine Kirchensteuer — solange du unter der €603-Grenze bleibst. Du erhältst dein Gehalt vollständig ausgezahlt.
- Einkommensteuer für dich: Keine
- Sozialversicherung für dich: Keine (außer opt. RV)
- Pauschalabgabe Arbeitgeber: ~30%
- Rentenversicherung: Optional (3,6% von dir)
- Lohnsteuerkarte: Nicht nötig
Was zahlt der Arbeitgeber?
Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalabgabe von ca. 30% deines Bruttogehalts an die Minijob-Zentrale. Diese setzt sich zusammen aus: Rentenversicherung (15%), Krankenversicherung (13%), Pauschsteuer (2%) und Umlagen.
Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?
Nein, du musst deinen Minijob nicht in der Steuererklärung angeben. Das Gehalt ist mit der Pauschsteuer des Arbeitgebers abgegolten.
Häufige Fragen
Muss ich meinen Minijob versteuern?
Nein. Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschalsteuer von 2%.
Beeinflusst der Minijob meinen Steuersatz?
Nein, Minijob-Einkommen wird nicht mit deinem regulären Einkommen zusammengerechnet und beeinflusst deinen Steuersatz nicht.
Bekomme ich eine Lohnabrechnung beim Minijob?
Ja, du hast Anspruch auf eine monatliche Lohnabrechnung. Diese muss das Bruttogehalt, die Abzüge und den Auszahlungsbetrag zeigen.
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