Zum Inhalt springen
Minijob Ratgeber

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren

Steuerrecht

Minijob & Steuern 2026 — Wer zahlt was?

Der große Vorteil beim Minijob: Netto = Brutto. Du bekommst dein vereinbartes Gehalt in voller Höhe ausgezahlt — dein Arbeitgeber übernimmt alle Steuern und Abgaben. Wie das genau funktioniert, erklären wir hier.

Was bleibt netto vom Minijob-Lohn?

Netto-Rechner für Firma und Privathaushalt – mit und ohne Rentenversicherungsbeitrag.

Netto berechnen

Pauschalsteuer: Der Arbeitgeber zahlt

Im Standardverfahren zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Bruttolohns. Diese Pauschale deckt gleichzeitig ab:

  • Lohnsteuer
  • Kirchensteuer (auch wenn der Mitarbeiter Kirchenmitglied ist)
  • Solidaritätszuschlag

Du musst deine Steueridentifikationsnummer nicht angeben, und das Einkommen taucht in der Regel nicht in deiner Steuererklärung auf. Die Abführung übernimmt der Arbeitgeber direkt über die Minijob-Zentrale.

Gesamtkosten für den Arbeitgeber (gewerblich, 2026)
  • 15,0 % Rentenversicherung (Pauschalbeitrag)
  • 13,0 % Krankenversicherung (Pauschalbeitrag)
  • 2,0 % Pauschalsteuer
  • 1,1 % U1-Umlage (Lohnfortzahlung)
  • 0,07 % U2-Umlage (Mutterschaftsgeld)
  • + Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung
  • Gesamt: ca. 31,17 % auf den Bruttolohn

Lohnsteuerkarten-Verfahren: Die Alternative

Statt der Pauschalsteuer kann dein Arbeitgeber — auf deinen Wunsch — das individuelle Lohnsteuerverfahren wählen. Dann wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet.

Das kann vorteilhaft sein, wenn:

  • Du in Steuerklasse I bist und dein Jahresverdienst unter dem Grundfreibetrag liegt (2026: €12.096)
  • Du möchtest Werbungskosten oder Sonderausgaben steuerlich geltend machen
Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren musst du dein Minijob-Einkommen zwingend in der Steuererklärung (Anlage N) angeben. Das gilt auch, wenn am Ende keine Steuer anfällt.
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Muss ich den Minijob in der Steuererklärung angeben?

Standard-Pauschalsteuer: Normalerweise nicht. Das Einkommen gilt als mit der Pauschalsteuer abgegolten und muss nicht gesondert erklärt werden.

Ausnahmen, bei denen du trotzdem erklären musst:

  • Du hast weitere Einkünfte über dem Grundfreibetrag (z.B. Selbstständigkeit, Kapitalerträge)
  • Du hast das Lohnsteuerkarten-Verfahren gewählt
  • Das Finanzamt fordert dich zur Abgabe auf

Rentenversicherung: Pflicht mit Opt-out

Seit 2013 sind Minijobber rentenversicherungspflichtig. Dein Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschalbeitrag. Du zahlst den Differenzbetrag auf den vollen Beitragssatz (18,6 %) selbst — das sind ca. 3,6 % deines Lohns.

Du kannst dich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (Opt-out). Das lohnt sich kurzfristig finanziell, kostet aber Rentenpunkte. Den Befreiungsantrag stellst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber.

Rentenversicherung im Minijob 2026
  • Arbeitgeber-Pauschale: 15 % des Lohns
  • Dein Anteil (wenn nicht befreit): ca. 3,6 % des Lohns
  • Opt-out: schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber
  • Vorteil Opt-out: mehr Nettolohn
  • Nachteil Opt-out: weniger Rentenpunkte

Haushaltsminijob: Andere Sätze

Bei Minijobs in Privathaushalten (Haushaltsscheck-Verfahren) gelten niedrigere Sätze: Der Arbeitgeber zahlt 14,62 % statt 31,17 %. Außerdem können Privathaushalte 20 % der Lohnkosten nach §35a EStG von der Steuer absetzen — bis zu €510 pro Jahr.

Häufige Fragen zu Steuern im Minijob

Muss ich als Minijobber Steuern zahlen?

In der Regel nein. Beim Standard-Minijob zahlt dein Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Lohns — du selbst bekommst dein Gehalt netto ausgezahlt, ohne Steuerabzüge. Du musst das Einkommen in der Regel auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Was ist die Pauschalsteuer beim Minijob?

Die Pauschalsteuer beträgt 2 % des Bruttolohns und wird vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale abgeführt. Sie umfasst Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag — der Arbeitnehmer zahlt davon nichts.

Was ist das Lohnsteuerkarten-Verfahren beim Minijob?

Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren (auch: individuelle Besteuerung) wird die Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse berechnet. Das kann sich lohnen, wenn du in Steuerklasse I bist und nur wenig verdienst — dann zahlst du möglicherweise 0 % Steuer. Nachteil: Du musst das Einkommen in der Steuererklärung angeben.

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Beim Pauschalsteuer-Verfahren (Standard) normalerweise nicht — es sei denn, du wirst zur Abgabe verpflichtet (z.B. weil du weitere Einkünfte hast). Beim Lohnsteuerkarten-Verfahren muss der Minijob-Verdienst immer in der Anlage N angegeben werden.

Zahlt der Arbeitgeber beim Minijob auch Sozialabgaben?

Ja. Arbeitgeber zahlen pauschal ca. 31,17 % des Lohns als Sozialabgaben (gewerblich): 15 % Rentenversicherung, 13 % Krankenversicherung, 2 % Pauschalsteuer, 1,1 % U1-Umlage, 0,07 % U2-Umlage und den Beitrag zur Unfallversicherung. Diese Kosten gehen nicht vom Mitarbeiter-Gehalt ab.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

Das könnte dich auch interessieren

Schon gewusst?

Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat

Mindestlohn 14,60 €: Was sich für Minijobber und Arbeitgeber ändert.

Minijob Grenze 2027 →
War das hilfreich?

War dieser Artikel hilfreich?

Kommentare

0/2000

Kommentare werden vor Veröffentlichung moderiert.

Laden…