Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren
Minijob und Krankenversicherung: Bin ich versichert?
Nein, über den Minijob selbst bist du nicht krankenversichert: In der geringfügigen Beschäftigung bist du versicherungsfrei. Trotzdem musst du in Deutschland versichert sein, meist über die Familienversicherung (bis 603 € Minijob-Verdienst), das Studium, die Rente oder einen Hauptjob. Hier siehst du, was in welcher Lebenssituation gilt und was der Arbeitgeber zahlt.
Nein: Ein Minijob allein macht dich nicht krankenversichert. Du brauchst eine andere Absicherung – z. B. Familienversicherung, Hauptjob, Studentenversicherung, Rentnerversicherung oder freiwillige/private Versicherung. Die 13 % Krankenversicherung des Arbeitgebers sind eine Pauschale an die Minijob-Zentrale und begründen keinen Leistungsanspruch.
Wie bist du krankenversichert? Die Übersicht nach Lebenssituation
- Hauptjob (sozialversicherungspflichtig): Du bist über den Hauptjob gesetzlich pflichtversichert. Ein erster Minijob ändert daran nichts und löst keine zusätzlichen Beiträge aus.
- Familienversicherung: Ehepartner und Kinder sind unter Bedingungen beitragsfrei mitversichert. Mit einem Minijob bleibst du familienversichert, solange dein regelmäßiges Einkommen die Minijob-Grenze von 603 € im Monat nicht übersteigt. Kinder sind bis 18 Jahre, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre mitversichert (Verlängerung z. B. durch Freiwilligendienst).
- Studierende: Meist Pflichtversicherung in der studentischen Krankenversicherung mit ermäßigtem Beitrag, solange du an einer Hochschule eingeschrieben bist, längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres (Verlängerung nur in Ausnahmefällen, § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V). Bis 25 kann stattdessen die Familienversicherung greifen. Ein Minijob ändert daran nichts; ein Werkstudentenjob mit mehr als 20 Wochenstunden kann dagegen zur regulären Versicherungspflicht führen.
- Rentner: Mit Rente bist du in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert. Ein Minijob nebenher ist unschädlich, wenn du die Voraussetzungen (Vorversicherungszeit) erfüllst.
- Arbeitslosengeld I / Bürgergeld: Die Krankenversicherung läuft über die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter. Ein Minijob wird auf die Leistung angerechnet und muss gemeldet werden.
- Selbstständige: Freiwillig gesetzlich oder privat versichert; der Minijob ändert daran nichts, begründet aber auch keine Versicherungspflicht.
- Kein Hauptjob, keine Familienversicherung: Dann musst du dich selbst versichern – freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privat. Der Minijob allein reicht nicht.
„Wer eine geringfügige Beschäftigung nach §§ 8, 8a des Vierten Buches ausübt, ist in dieser Beschäftigung versicherungsfrei“
Was bedeuten die 13 % Krankenversicherung des Arbeitgebers?
Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber 13 % des Lohns als Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung an die Minijob-Zentrale (im Privathaushalt 5 %). Das ist kein persönlicher Beitrag für dich: Es entsteht dadurch weder eine Mitgliedschaft noch ein Anspruch auf Krankengeld oder Leistungen deiner Krankenkasse. Der Beitrag kostet dich nichts und wird nicht vom Lohn abgezogen.
Auch die Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind im Minijob nicht eingeschlossen. Wenn du dich fragst, was der Minijob den Arbeitgeber insgesamt kostet, findest du die Aufschlüsselung im Arbeitgeberkosten-Rechner.
Krankheit im Minijob: Lohnfortzahlung statt Krankengeld
- Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht.
- Danach gibt es aus dem Minijob kein Krankengeld. Wer nur einen Minijob hat und über die Familie oder als Student versichert ist, hat ebenfalls keinen Krankengeldanspruch aus dem Minijob.
- Der Arbeitgeber erhält über die Umlage U1 in der Regel 80 % der fortgezahlten Entgelte von der Minijob-Zentrale erstattet.
Was passiert bei mehr als 603 € im Monat?
Übersteigt dein Verdienst dauerhaft die Minijob-Grenze, ist die Beschäftigung nicht mehr geringfügig, sondern sozialversicherungspflichtig. Dann bist du über diesen Job in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (bis 2.000 € im Übergangsbereich mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen). Für Familienversicherte bedeutet das: Die beitragsfreie Mitversicherung endet, sobald das regelmäßige Einkommen die Grenze überschreitet – prüfe das vorher mit dem Minijob-Checker.
Krankenversicherungspflicht: Warum du nicht unversichert sein darfst
In Deutschland besteht eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Wer keinen anderen Versicherungsschutz hat, muss sich bei einer gesetzlichen oder privaten Kasse versichern. Ein Minijob allein reicht dafür nicht. Rückwirkend können Beiträge nachgefordert werden, wenn du dich nicht rechtzeitig versicherst – lass dich im Zweifel von einer Krankenkasse beraten; die Beratung ist kostenlos.
Häufige Fragen
Bin ich durch meinen Minijob krankenversichert?
Nein. Ein Minijob allein begründet keine Krankenversicherung. Du musst anderweitig versichert sein – über Hauptjob, Familie, Studium, Rente oder freiwillig/privat.
Was kostet die Krankenversicherung beim Minijob?
Für dich nichts: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 13 % (gewerblich) bzw. 5 % (Privathaushalt) an die Minijob-Zentrale. Dieser Beitrag begründet aber keine Leistungsansprüche für dich.
Kann ich wegen eines Minijobs aus der Familienversicherung fallen?
Nein, solange dein regelmäßiges Einkommen die Minijob-Grenze von 603 € im Monat nicht übersteigt. Überschreitest du sie dauerhaft, endet die Familienversicherung.
Bekomme ich als Minijobber Krankengeld?
Aus dem Minijob nicht. Du erhältst aber Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen.
Muss ich als Student zusätzliche Beiträge für den Minijob zahlen?
Nein. Der Minijob ändert deinen Studentenstatus in der Krankenversicherung nicht. Achte aber auf die 20-Stunden-Regel bei Werkstudentenjobs.
Weiterlesen
Passende Rechner
Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Lohnangaben sind bundesweit übliche Spannen (siehe Branchenseiten).
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.
Das könnte dich auch interessieren
Passende Rechner zu diesem Thema
Schon gewusst?
Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat
Mindestlohn 14,60 €: Was sich für Minijobber und Arbeitgeber ändert.
War dieser Artikel hilfreich?
