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Minijob Ratgeber

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Urlaubsrecht

Urlaubsanspruch im Minijob: Wie viele Urlaubstage stehen dir zu?

Minijobber haben denselben gesetzlichen Urlaubsanspruch wie alle Arbeitnehmer: mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, umgerechnet 4 bezahlte Urlaubstage je Arbeitstag pro Woche. Wer 2 Tage pro Woche arbeitet, hat 8 Urlaubstage im Jahr, bei 3 Tagen sind es 12. Arbeits- oder Tarifvertrag können mehr vorsehen, aber nicht weniger.

Zuletzt geprüft: Quellen: Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) · § 7 BUrlG · Minijob-ZentraleMethodik & Prüfprozess
Tage/Woche
Urlaubsanspruch pro Jahr
20 Tage
(5 × 24) ÷ 6 = 20 Tage
Grundlage ist §3 BUrlG: gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche, anteilig auf deine tatsächlichen Arbeitstage umgerechnet.
Stand: 2026 · Formel: Arbeitstage/Woche × 24 ÷ 6 (§3 BUrlG)
Quellen: Bundesurlaubsgesetz · Minijob-Zentrale · Alle Angaben ohne Gewähr

Die Formel: So berechnest du deinen Urlaub

Der gesetzliche Mindesturlaub wird nach der Anzahl deiner Arbeitstage pro Woche berechnet. Die Grundlage ist §3 BUrlG, der einen Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche vorschreibt. Für alle anderen Modelle gilt folgende Formel:

Urlaubsformel (BUrlG §3)

(Arbeitstage/Woche × 24) ÷ 6 = Urlaubstage/Jahr

Arbeitstage/WocheUrlaubstage/JahrBerechnung
1 Tag4 Tage(1 × 24) ÷ 6 = 4
2 Tage8 Tage(2 × 24) ÷ 6 = 8
3 Tage12 Tage(3 × 24) ÷ 6 = 12
4 Tage16 Tage(4 × 24) ÷ 6 = 16
5 Tage20 Tage(5 × 24) ÷ 6 = 20

Quelle: BUrlG §3, Minijob-Zentrale

Wann entsteht der volle Urlaubsanspruch?

Der volle Jahresurlaubsanspruch entsteht erst nach einer ununterbrochenen Wartezeit von 6 Monaten im selben Beschäftigungsverhältnis (§4 BUrlG). Vor Ablauf dieser Wartezeit hast du Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat.

Beispiel: Eintritt am 1. August
  • Arbeitstage: 3 Tage/Woche → 12 Urlaubstage/Jahr
  • Die Wartezeit endet erst im Januar, also nicht mehr im Eintrittsjahr
  • Teilurlaub für August–Dezember: 5 volle Monate × 1 Urlaubstag = 5 Tage
  • Im Folgejahr: volle 12 Tage

Scheidest du nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte aus, steht dir für dieses Jahr ebenfalls nur ein Zwölftel pro vollem Monat zu. Hast du zu diesem Zeitpunkt schon mehr Urlaub bekommen, darf der Arbeitgeber das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückfordern.

„Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.“
Quelle: § 5 Abs. 3 BUrlG

Urlaubsentgelt vs. Urlaubsgeld — der wichtige Unterschied

Viele verwechseln diese zwei Begriffe — dabei sind sie grundlegend verschieden:

BegriffWas ist es?Pflicht?
UrlaubsentgeltDein normaler Lohn während des Urlaubs (§11 BUrlG). Entspricht dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen.Gesetzlich vorgeschrieben
UrlaubsgeldFreiwillige Zusatzzahlung des Arbeitgebers (z. B. 50 % eines Monatsgehalts extra). Nur wenn im Vertrag oder Tarifvertrag vereinbart.Freiwillig / vertraglich

Als Minijobber hast du immer Anspruch auf Urlaubsentgelt — deinen gewohnten Lohn während der Urlaubstage. Urlaubsgeld (eine freiwillige Extrazahlung) gibt es nur, wenn dein Arbeitsvertrag oder ein geltender Tarifvertrag das ausdrücklich vorsieht.

Die genaue Berechnung des Urlaubsentgelts richtet sich nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsantritt (§11 BUrlG). Einmalige Zahlungen wie Prämien bleiben dabei außer Betracht. Bei einem Minijob bis zur Minijob-Grenze von €603/Monat und einem Mindestlohn von €13.9/Stunde ergibt sich das Urlaubsentgelt aus deinem üblichen Stundenlohn × Arbeitsstunden an den Urlaubstagen.

Dein Arbeitgeber darf das Urlaubsentgelt nicht kürzen, weil du im Urlaub weniger arbeitest — du bekommst exakt so viel wie an normalen Arbeitstagen.

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€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Wann verfällt Urlaub beim Minijob?

Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Nur wenn dringende betriebliche oder persönliche Gründe es rechtfertigen, wird er auf das nächste Jahr übertragen und muss dann bis zum 31. März genommen werden (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Es gilt jedoch eine wichtige Einschränkung aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die das Bundesarbeitsgericht (BAG) übernommen hat:

„Der Urlaub muß im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden.“
Quelle: § 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG
Wichtig: Urlaub verfällt nur dann, wenn der Arbeitgeber dich aufgefordert hat, ihn zu nehmen, und dich klar und rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat — und du den Urlaub trotzdem nicht genommen hast. Das muss im Streitfall der Arbeitgeber beweisen, deshalb geschieht es meist schriftlich. Ohne diesen Hinweis verfällt der Urlaubsanspruch nicht. (EuGH, 6.11.2018 – C-684/16; BAG, 19.2.2019 – 9 AZR 423/16)

Für dich bedeutet das: Hast du nie eine solche Aufforderung mit Hinweis auf den Verfall erhalten, ist dein Urlaub aus früheren Jahren nicht verfallen.

Resturlaub bei Kündigung

Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss nicht genommener Urlaub zwingend ausgezahlt werden (§7 Abs. 4 BUrlG). Der Arbeitgeber kann den Urlaub nicht einfach verfallen lassen.

Berechnung der Urlaubsabgeltung
  • Schritt 1: Durchschnittlichen Tagesverdienst der letzten 13 Wochen berechnen
  • Schritt 2: Anzahl der verbleibenden Urlaubstage ermitteln
  • Schritt 3: Tagesverdienst × offene Urlaubstage = Abgeltungsbetrag
  • Anspruch gilt auch bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber

Beispiel: Du verdienst €603/Monat bei 3 Arbeitstagen pro Woche (ca. 13 Arbeitstage/Monat). Dein Tagesverdienst beträgt etwa €46.38. Bei 4 offenen Urlaubstagen erhältst du eine Urlaubsabgeltung von ca. €185.54.

Häufige Irrtümer beim Minijob-Urlaub

Rund um den Urlaubsanspruch im Minijob kursieren hartnäckige Missverständnisse. Hier die drei häufigsten — und warum sie falsch sind:

„Als Minijobber habe ich keinen Urlaubsanspruch."

Falsch. §3 BUrlG gilt für alle Arbeitnehmer — unabhängig vom Umfang der Beschäftigung. Auch bei einer Stunde pro Woche entsteht anteiliger Urlaubsanspruch.

„Die Urlaubstage richten sich nach den Arbeitsstunden."

Falsch. Für die Urlaubsberechnung zählen ausschließlich die Arbeitstage, nicht die Arbeitsstunden. Wer 2 Tage à 4 Stunden arbeitet, hat denselben Anspruch wie jemand mit 2 Tagen à 8 Stunden.

„Nicht genommener Urlaub verfällt automatisch am Jahresende."

Falsch. Ohne Aufforderung und klaren Hinweis des Arbeitgebers auf den drohenden Verfall bleibt der Urlaubsanspruch erhalten — so hat es der EuGH 2018 entschieden, das BAG folgt dem seit 2019.

Häufige Fragen

Wie viel Urlaub habe ich bei Minijob 2 Tage pro Woche?

Bei 2 Arbeitstagen pro Woche stehen dir 8 bezahlte Urlaubstage pro Jahr zu. Formel: (2 × 24) ÷ 6 = 8 Tage. Dein Arbeitgeber zahlt deinen normalen Lohn an diesen Tagen.

Wie viele Urlaubstage habe ich bei einem Minijob an 3 Tagen?

12 Urlaubstage pro Jahr. Berechnung: (3 × 24) ÷ 6 = 12.

Bekomme ich bei Kündigung meinen Resturlaub ausgezahlt?

Ja. Nicht genommener Urlaub muss bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden (§7 Abs. 4 BUrlG).

Verfällt mein Urlaub wenn ich ihn nicht nehme?

Nicht automatisch. Urlaub muss grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr genommen werden; eine Übertragung bis 31. März des Folgejahres gibt es nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen (§ 7 Abs. 3 BUrlG). Verfallen kann er aber nur, wenn dein Arbeitgeber dich vorher aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und dich klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen hat.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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