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Minijob Ratgeber

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Krankenrecht

Krank im Minijob 2026 — Deine Rechte bei Krankheit

Was passiert, wenn du als Minijobber krank bist? Wer bekommt die Krankmeldung? Gibt es Lohnfortzahlung? Hier sind alle Antworten.

Wer bekommt die Krankmeldung beim Minijob?

Die AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) geht ausschließlich an deinen Arbeitgeber — nicht an die Krankenkasse.

Der Grund: Als Minijobber bist du nicht über deinen Job krankenversichert und hast daher keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die AU dient allein dazu, dass dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung korrekt abwickeln kann.

Hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG §3) gilt auch für Minijobber: Nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe. Dein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten über die sogenannte U1-Umlage — dein Gehalt wird davon nicht abgezogen.

Lohnfortzahlung im Minijob — die Regeln
  • Voraussetzung: 4 Wochen Betriebszugehörigkeit
  • Dauer: bis zu 6 Wochen
  • Höhe: 100 % des normalen Gehalts
  • Erstattung: Arbeitgeber über U1-Umlage

Ab wann brauchst du eine Krankmeldung?

Gesetzlich ist die AU erst ab dem 4. Krankheitstag vorgeschrieben (§5 EFZG). Viele Arbeitgeber fordern sie jedoch bereits ab dem ersten Tag — prüfe dazu deinen Arbeitsvertrag.

Im Zweifelsfall lieber früher zum Arzt: Die AU schützt dich rechtlich und sichert deinen Lohnfortzahlungsanspruch ab.

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?

Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Als Minijobber gibt es danach kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung — denn du bist über den Minijob selbst nicht GKV-pflichtversichert.

Bist du über einen Hauptjob, die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung abgesichert, läuft deine Krankenversicherung natürlich weiter. Das Minijob-Gehalt entfällt aber, sobald die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist.

Nach 6 Wochen Krankheit erhältst du kein Minijob-Gehalt mehr. Stelle sicher, dass du anderweitig krankenversichert bist — ein Minijob allein begründet keine eigene GKV-Mitgliedschaft.

Checkliste: Was tun wenn du krank bist

  1. Arbeitgeber sofort informieren — am besten telefonisch noch vor Arbeitsbeginn.
  2. Arzt aufsuchen — am selben oder am nächsten Tag.
  3. AU-Bescheinigung holen — ab dem 4. Tag gesetzlich Pflicht, oft schon ab dem 1. Tag vom Arbeitgeber gewünscht.
  4. AU an Arbeitgeber schicken — nicht an die Krankenkasse.
  5. Lohnfortzahlung läuft automatisch — du musst keinen gesonderten Antrag stellen.

Krankheitstage dürfen übrigens nicht als Urlaubstage angerechnet werden — das ist ausdrücklich gesetzlich verboten.

Häufige Fragen

Wer bekommt die Krankmeldung bei einem Minijob?

Nur dein Arbeitgeber. Die Krankmeldung geht nicht an die Krankenkasse, weil du als Minijobber kein Krankengeld erhältst.

Bekomme ich bei Krankheit mein Minijob-Gehalt weiter?

Ja, für bis zu 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung (EFZG). Voraussetzung: Du bist mindestens 4 Wochen im Betrieb.

Wie werden Krankheitstage bei einem Minijob berechnet?

Krankheitstage gelten als normale Arbeitstage und werden mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Sie dürfen nicht als Urlaubstage angerechnet werden.

Was passiert nach 6 Wochen Krankheit beim Minijob?

Die Lohnfortzahlung endet. Als Minijobber gibt es kein Krankengeld — du bist über deinen Minijob nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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