Krank im Minijob 2026 — Deine Rechte bei Krankheit
Was passiert, wenn du als Minijobber krank bist? Wer bekommt die Krankmeldung? Gibt es Lohnfortzahlung? Hier sind alle Antworten.
Wer bekommt die Krankmeldung beim Minijob?
Die AU-Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) geht ausschließlich an deinen Arbeitgeber — nicht an die Krankenkasse.
Der Grund: Als Minijobber bist du nicht über deinen Job krankenversichert und hast daher keinen Anspruch auf Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung. Die AU dient allein dazu, dass dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung korrekt abwickeln kann.
Hast du Anspruch auf Lohnfortzahlung?
Ja. Das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG §3) gilt auch für Minijobber: Nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit hast du Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung in voller Höhe. Dein Arbeitgeber übernimmt diese Kosten über die sogenannte U1-Umlage — dein Gehalt wird davon nicht abgezogen.
- Voraussetzung: 4 Wochen Betriebszugehörigkeit
- Dauer: bis zu 6 Wochen
- Höhe: 100 % des normalen Gehalts
- Erstattung: Arbeitgeber über U1-Umlage
Ab wann brauchst du eine Krankmeldung?
Gesetzlich ist die AU erst ab dem 4. Krankheitstag vorgeschrieben (§5 EFZG). Viele Arbeitgeber fordern sie jedoch bereits ab dem ersten Tag — prüfe dazu deinen Arbeitsvertrag.
Im Zweifelsfall lieber früher zum Arzt: Die AU schützt dich rechtlich und sichert deinen Lohnfortzahlungsanspruch ab.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit?
Nach 6 Wochen endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Als Minijobber gibt es danach kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung — denn du bist über den Minijob selbst nicht GKV-pflichtversichert.
Bist du über einen Hauptjob, die Familienversicherung oder eine private Krankenversicherung abgesichert, läuft deine Krankenversicherung natürlich weiter. Das Minijob-Gehalt entfällt aber, sobald die 6-Wochen-Frist abgelaufen ist.
Checkliste: Was tun wenn du krank bist
- Arbeitgeber sofort informieren — am besten telefonisch noch vor Arbeitsbeginn.
- Arzt aufsuchen — am selben oder am nächsten Tag.
- AU-Bescheinigung holen — ab dem 4. Tag gesetzlich Pflicht, oft schon ab dem 1. Tag vom Arbeitgeber gewünscht.
- AU an Arbeitgeber schicken — nicht an die Krankenkasse.
- Lohnfortzahlung läuft automatisch — du musst keinen gesonderten Antrag stellen.
Krankheitstage dürfen übrigens nicht als Urlaubstage angerechnet werden — das ist ausdrücklich gesetzlich verboten.
Häufige Fragen
Wer bekommt die Krankmeldung bei einem Minijob?
Nur dein Arbeitgeber. Die Krankmeldung geht nicht an die Krankenkasse, weil du als Minijobber kein Krankengeld erhältst.
Bekomme ich bei Krankheit mein Minijob-Gehalt weiter?
Ja, für bis zu 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber die volle Lohnfortzahlung (EFZG). Voraussetzung: Du bist mindestens 4 Wochen im Betrieb.
Wie werden Krankheitstage bei einem Minijob berechnet?
Krankheitstage gelten als normale Arbeitstage und werden mit dem normalen Stundenlohn vergütet. Sie dürfen nicht als Urlaubstage angerechnet werden.
Was passiert nach 6 Wochen Krankheit beim Minijob?
Die Lohnfortzahlung endet. Als Minijobber gibt es kein Krankengeld — du bist über deinen Minijob nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.
Die Krankmeldung beim Minijob geht ausschließlich an den Arbeitgeber — nicht an die Krankenkasse. Minijobber haben nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) denselben Anspruch auf Lohnfortzahlung bei geringfügiger Beschäftigung wie reguläre Arbeitnehmer: 100 % des Gehalts für bis zu 6 Wochen, sofern die 4-Wochen-Wartezeit erfüllt ist. Die AU-Bescheinigung im Minijob ist ab dem 4. Krankheitstag gesetzlich vorgeschrieben; viele Arbeitgeber fordern sie früher. Als Minijobber krank melden bedeutet: Arbeitgeber anrufen, Arzt aufsuchen, AU weiterleiten. Das Wichtigste zur Lohnfortzahlung Minijob: Sie endet nach 6 Wochen, danach gibt es kein Krankengeld, da der Minijob keine eigenständige Krankenversicherungspflicht begründet. Alle Angaben ohne Gewähr; kein Rechtsanwalt.
