Minijob Rechner 2015: 450 €/Monat
Mindestlohn von 8,50 €/Std. erstmals eingeführt — Minijob-Grenze blieb bei 450 €.
Schnellrechner 2015
Typische Szenarien bei der 2015er Verdienstgrenze von 450 €
Hintergrund: Was passierte 2015?
Am 1. Januar 2015 trat das Mindestlohngesetz in Kraft — eine historische Neuerung für den deutschen Arbeitsmarkt. Der Mindestlohn betrug 8,50 € pro Stunde brutto. Die Minijob-Grenze von 450 € blieb unverändert, was bedeutete: Bei Mindestlohn durften Minijobber maximal ca. 52 Stunden im Monat (ca. 12 Std./Woche) arbeiten.
Häufige Fragen zu 2015
Was war die Minijob-Grenze 2015?
450 € pro Monat (5.400 € pro Jahr) — unverändert. Aber der neu eingeführte Mindestlohn von 8,50 €/Std. setzte erstmals eine Untergrenze beim Stundenlohn.
Wann wurde der Mindestlohn eingeführt?
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Deutschland trat am 1. Januar 2015 in Kraft und betrug 8,50 € pro Stunde brutto.
Wie viele Stunden durfte man 2015 im Minijob bei Mindestlohn arbeiten?
Bei 450 € Grenze und 8,50 €/Std. Mindestlohn waren maximal ca. 52 Stunden pro Monat (ca. 12 Std./Woche) erlaubt.
Musste man 2015 mindestens 8,50 € im Minijob verdienen?
Ja. Ab dem 1. Januar 2015 galt der Mindestlohn von 8,50 €/Std. für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber.
Vergleich: Vorjahr — 2015 — Folgejahr
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