Wer als Schüler eigenes Geld verdienen möchte, denkt oft zuerst an einen Minijob. Das ist naheliegend: Ein paar Stunden im Café, im Supermarkt, bei der Nachhilfe oder in einem Ferienjob können das Taschengeld spürbar aufbessern und oft schon die ersten eigenen Ausgaben decken. Schnell kommen dann aber die typischen Fragen auf: Darf man überhaupt arbeiten? Wie viele Stunden sind erlaubt? Gilt für einen Schüler im Minijob die gleiche Verdienstgrenze wie für Erwachsene? Und was passiert, wenn in den Ferien mehr gearbeitet wird?
Genau ab da wird es für viele schnell unklar. Beim Thema Minijob als Schüler gelten nämlich nicht einfach nur die normalen Minijob-Regeln. Je nach Alter kommen noch wichtige Vorgaben aus dem Jugendarbeitsschutz dazu. Für viele Familien ist deshalb nicht nur die Verdienstgrenze entscheidend. Häufig geht es eher darum, wie Alter, Schulpflicht, Arbeitszeit und die Art des Jobs zusammenpassen, und das ist im Alltag meist etwas komplizierter, als es zuerst aussieht.
In diesem Ratgeber wird all das einfach erklärt. Du erfährst, wann ein Schüler Minijob erlaubt ist, welche Verdienstgrenze Schüler Minijob aktuell gilt und wie viele Stunden überhaupt realistisch machbar sind. Außerdem geht es um die Unterschiede zwischen einem dauerhaften Minijob und einer kurzfristigen Beschäftigung. Dazu kommen Themen wie Lohn, Urlaub, Krankheit, der Vertrag und typische Fehler. Für die genaue Planung der Stunden helfen später auch die Tools im Minijob Rechner. Außerdem findest du weitere Grundlagen im Minijob-Ratgeber. Was in einem Vertrag stehen sollte, wird außerdem im Beitrag zum Arbeitsvertrag im Minijob erklärt.
Was ein Minijob als Schüler überhaupt ist
Ein Minijob als Schüler ist im Grunde ein ganz normaler Minijob mit Verdienstgrenze. Der wichtige Unterschied ist: Für Minderjährige gibt es zusätzliche Schutzregeln. Bei einem Schüler-Minijob geht es deshalb nicht nur um den Lohn. Auch Alter, Schulpflicht und die erlaubten Arbeitszeiten sind wichtig, was oft unterschätzt wird.
Für viele ist vor allem die Verdienstgrenze entscheidend. Im Jahr 2026 liegt sie bei 603 Euro pro Monat im Durchschnitt. Die Jahresverdienstgrenze beträgt damit 7.236 Euro. Das gilt grundsätzlich auch für Schüler. Die kurze Antwort auf die Frage nach der Verdienstgrenze Schüler Minijob ist also: Schüler haben im Minijob dieselbe Verdienstgrenze wie andere Minijobber.
Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick. Ein 16-jähriger Schüler darf grundsätzlich arbeiten, aber nur innerhalb klarer Grenzen. Geregelt sind Arbeitszeit, Uhrzeit und die möglichen Einsatztage. Gerade wer noch vollzeitschulpflichtig ist, muss besonders aufpassen. Dann ist ein Ferienjob oft nur in einem eher engen Rahmen möglich und je nach Alter auch deutlich eingeschränkt.
Die wichtigsten Eckdaten lassen sich gut nebeneinanderstellen:
| Thema | Wert | Stand |
|---|---|---|
| Minijob-Grenze | 603 Euro pro Monat | 2026 |
| Jahresverdienstgrenze | 7.236 Euro pro Jahr | 2026 |
| Mindestlohn | 13,90 Euro pro Stunde | 2026 |
| Jugendliche Arbeitszeit | max. 8 Stunden pro Tag | aktuell |
| Jugendliche Arbeitszeit pro Woche | max. 40 Stunden | aktuell |
| Arbeitszeitfenster | grundsätzlich 6:00 bis 20:00 Uhr | aktuell |
Die Verdienstgrenze ist also nur ein Teil der Regeln. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte am besten immer beides prüfen: das Minijob-Recht und den Jugendarbeitsschutz.
Welche Altersregeln für den Minijob als Schüler gelten
Beim Schüler Minijob ist das Alter der erste Punkt, der geprüft wird. Denn nicht jeder Schüler darf jede Arbeit machen. Offizielle Stellen unterscheiden hier ziemlich klar zwischen Kindern, Jugendlichen und volljährigen Schülern, und genau das ist oft ausschlaggebend.
Unter 13 dürfen Schüler und Schülerinnen grundsätzlich nicht arbeiten, denn Kinderarbeit ist verboten.
Das heißt: Unter 13 Jahren ist ein Minijob in der Regel nicht erlaubt. Ab 13 Jahren sind nur leichte Arbeiten möglich, und auch dann nur mit Einwilligung der Eltern. Dazu zählen zum Beispiel Zeitung austragen, Nachhilfe in kleinem Umfang, Haustiere betreuen oder kleine Hilfen in privaten Haushalten. Außerdem gibt es auch hier klare Grenzen. Gerade bei den Arbeitszeiten sind die Vorgaben streng, also nicht spät abends und auch nicht über viele Stunden am Stück.
Außerdem zählt, wie die Altersgruppen im Jugendarbeitsschutz eingeteilt sind:
Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.
Für Jugendliche ab 15 Jahren ist meist mehr möglich als für 13- oder 14-Jährige. Trotzdem bleiben die Schutzregeln streng. Wer noch zur Schule geht, kann oft nicht einfach wie ein Erwachsener arbeiten. Gerade in der Schulzeit ist der Rahmen deutlich enger, als viele Arbeitgeber denken, und das wird in der Praxis immer wieder unterschätzt.
Volljährige Schüler, etwa an Berufsschulen oder im Abitur nach dem 18. Geburtstag, fallen beim Jugendarbeitsschutz nicht mehr unter diese besonderen Regeln. Dann gelten für sie weitgehend die normalen Minijob-Regeln, zum Beispiel bei der Verdienstgrenze und bei arbeitsrechtlichen Ansprüchen. Im Alltag läuft das meist ganz normal.
Unter 13 Jahren
- grundsätzlich ist keine Arbeit erlaubt
- ein normaler Minijob geht meist nicht
13 bis 14 Jahre beim Minijob als Schüler
- nur leichte Arbeiten, also nichts Schweres
- die Zustimmung der Eltern ist oft nötig, glaube ich
- pro Tag nur begrenzte Zeiten, oft nur kurz
15 bis 17 Jahre
- oft ist je nachdem mehr möglich
- klare Regeln gelten meist für Stunden, Uhrzeit und Schultage für dich
Ab 18 Jahren
- dann gelten die normalen Minijob-Regeln wie bei Erwachsenen
- die Verdienstgrenze bleibt trotzdem wichtig
Arbeitszeiten im Minijob als Schüler: Was wirklich erlaubt ist
Bei Schüler-Minijobs geht es oft weniger um den Lohn als um die Arbeitszeit. Gerade hier passieren in der Praxis besonders oft Fehler. Grundsätzlich dürfen Jugendliche höchstens 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten. Dazu kommt: Die Beschäftigung ist in der Regel nur an 5 Tagen pro Woche erlaubt. Meist liegt das erlaubte Zeitfenster zwischen 6:00 und 20:00 Uhr, also nicht bis spät am Abend.
Außerdem ist für Schüler noch ein weiterer Punkt wichtig: Arbeit vor dem Unterricht oder während der Schulzeit ist grundsätzlich nicht erlaubt. So sollen die Ausbildung geschützt und Schüler nicht zu stark belastet werden. Wer also morgens vor der Schule Regale einräumt oder mittags während des Unterrichts aushelfen soll, ist schnell außerhalb der erlaubten Regeln. Gerade das wird im Alltag oft unterschätzt.
Für 13- und 14-Jährige sind die Grenzen noch strenger. Hier sind grundsätzlich nur bis zu 2 Stunden täglich erlaubt, meist bei leichten und passenden Tätigkeiten. Alles darüber fällt in der Regel nicht mehr unter einen normalen Nebenjob, sondern ist ein klarer Verstoß gegen Schutzregeln. In den meisten Fällen sind die Vorgaben ziemlich klar, auch wenn das manchmal anders eingeschätzt wird.
Praktisch kann das zum Beispiel so aussehen:
- Ein 16-jähriger Schüler arbeitet samstags 6 Stunden im Laden. Unter der Woche kommt noch ein Einsatz von 3 Stunden nach der Schule dazu. Das kann zulässig sein, wenn Pausen, Wochengrenzen und Einsatztage passen.
- Eine 14-jährige Schülerin gibt an zwei Nachmittagen jeweils 1,5 Stunden Nachhilfe. Das kann noch im erlaubten Rahmen liegen.
- Ein 15-jähriger Schüler soll von 18:00 bis 22:00 Uhr in der Gastronomie arbeiten. Das ist problematisch, denn das Zeitfenster endet meist schon um 20:00 Uhr.
- Auch die Zahl der Einsatztage pro Woche muss immer mitgeprüft werden.
Wenn die monatliche Einsatzzeit aus dem Lohn abgeleitet werden soll, können Rechentools hilfreich sein. Auf der Seite Rechner für Minijobs lässt sich einfach abschätzen, wie viele Stunden bei einer bestimmten Bezahlung möglich sind. Das spart oft etwas Rechnen.
Als Merksatz passt hier gut: Nicht jede freie Stunde ist automatisch auch eine erlaubte Arbeitsstunde. Beim Minijob als Schüler zählt immer auch der Jugendschutz. Das sollte bei der Planung von Anfang an mitgedacht werden.
Verdienstgrenze Schüler Minijob: So viel darfst du verdienen
Wenn es um Geld geht, steht fast immer zuerst die wichtigste Grenze im Raum. Genau diese Regel ist beim Minijob der entscheidende Punkt, und sie ist eigentlich ziemlich leicht zu verstehen:
Die Verdienstgrenze im Minijob (Minijob-Grenze) liegt 2026 bei 603 Euro.
Für einen Schüler Minijob gilt diese Grenze im Grunde genauso wie für alle anderen Minijobber. Es zählt nicht nur ein einzelner Monat, sondern der durchschnittliche monatliche Verdienst über das ganze Jahr. Liegt ein Monat mal höher und ein anderer später wieder niedriger, kann der Job trotzdem ein Minijob bleiben. Am Ende muss der Durchschnitt passen. Darauf kommt es in den meisten Fällen an.
Wichtig ist auch der Zusammenhang mit dem Mindestlohn. Ab 2026 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 13,90 Euro pro Stunde. Dadurch ändert sich auch, wie viele Stunden überhaupt möglich sind. Bei 603 Euro sind rechnerisch nur rund 43 Stunden im Monat drin. Das sind grob etwa 10 Stunden pro Woche. Genau deshalb steigen Monatsgrenzen zwar, die übliche Arbeitszeit pro Woche bleibt aber oft fast gleich. Das wird im Alltag schnell übersehen.
Ein kleines Rechenbeispiel macht es einfacher:
- 13,90 Euro pro Stunde
- 603 Euro Monatsgrenze
- 603 geteilt durch 13,90 ergibt rund 43,38 Stunden im Monat
- Deshalb besser nicht zu knapp planen
In der Praxis ist etwas Puffer meistens sinnvoll. Schon Zuschläge, längere einzelne Einsätze oder kleine Rundungsunterschiede können dazu führen, dass die Grenze überschritten wird. Wer jeden Monat wirklich bis auf den letzten Euro plant, hat am Ende fast keinen Spielraum mehr. Das ist eher riskant.
Außerdem schauen Schüler und Eltern oft nur auf den Stundenlohn. Sonderzahlungen geraten dabei leicht aus dem Blick. Auch Urlaubsentgelt oder einmalige Extras können beim regelmäßigen Verdienst mitzählen. Eine saubere Planung von Anfang an hilft oft, unnötigen Ärger und zusätzliche Rückfragen zu vermeiden.
Minijob als Schüler oder kurzfristige Beschäftigung: Der wichtige Unterschied
Nicht jeder Schülerjob ist automatisch ein Minijob mit Verdienstgrenze. Gerade in den Ferien passt oft eher die kurzfristige Beschäftigung, auch wenn beides leicht verwechselt wird. Das ist wichtig, weil dafür andere Regeln gelten.
Beim klassischen Minijob geht es vor allem um die monatliche Verdienstgrenze. Bei der kurzfristigen Beschäftigung zählt stattdessen die zeitliche Begrenzung. Sie ist grundsätzlich auf 3 Monate oder 70 Arbeitstage beschränkt und hängt nicht an einer festen Verdienstgrenze.
Für Ferienjobs ist das besonders interessant. Ein Schüler kann in den Sommerferien in kurzer Zeit mehr verdienen, ohne dass daraus automatisch ein Minijob mit 603-Euro-Grenze wird. Trotzdem gelten die anderen Regeln weiter, auch wenn es oft anders wirkt. Für Minderjährige gelten die Schutzvorschriften weiterhin. Entscheidend sind also das Alter, die erlaubten Tätigkeiten und die Arbeitszeiten.
Für vollzeitschulpflichtige Jugendliche gilt außerdem: In den Schulferien dürfen sie maximal 4 Wochen pro Kalenderjahr oder 20 Arbeitstage arbeiten. Genau hier gibt es oft Missverständnisse. Viele sagen einfach Ferienjob, meinen rechtlich aber wahrscheinlich ganz verschiedene Modelle.
Ein einfaches Vorher-Nachher-Beispiel:
Fall A: Dauerhafter Schüler Minijob
Lena, 17, arbeitet das ganze Jahr jeden Samstag regelmäßig in der Bäckerei. Dabei verdient sie meist 420 bis 520 Euro im Monat. Das ist ziemlich typisch und gilt als klassischer Minijob mit fester Verdienstgrenze.
Fall B: Ferienjob in kurzer Zeit
Timo, 16, arbeitet nur drei Wochen in den Sommerferien im Lager und verdient dabei deutlich mehr als 603 Euro. Das kann trotzdem okay sein, zum Beispiel wenn der Job als kurzfristige Beschäftigung angemeldet ist und die Jugendschutzregeln eingehalten werden, genau darauf kommt es hier an.
Bist du unsicher, wie der Job angemeldet wird? Dann hilft es meist, direkt beim Arbeitgeber nachzufragen. Das macht bei der Lohnabrechnung, der Sozialversicherung und auch für die eigene Planung einen großen Unterschied. Gerade in so einem Fall ist das oft wirklich wichtig.
Welche Jobs für den Minijob als Schüler gut passen
Nicht jeder Job passt zu jedem Alter. Gute Schülerjobs sind meist leicht, sicher und gut mit der Schule vereinbar, denn genau das ist oft am wichtigsten. Dazu gehören zum Beispiel Nachhilfe, Bürohilfe, Waren einräumen im Supermarkt, Hilfe im Verkauf, Botengänge, Gartenhilfe oder einfache Aufgaben im Lager, wenn sie zum Alter passen.
Weniger geeignet sind Jobs mit viel Risiko, schwerem Heben, gefährlichen Maschinen oder ungünstigen Arbeitszeiten, weil das für Minderjährige oft oft keine gute Idee ist. Außerdem sind Nachtarbeit oder Einsätze, die mit der Schule zusammenstoßen, häufig keine sinnvolle Lösung und teils sogar verboten.
Bei der Jobwahl helfen einfache Fragen:
1. Ist die Tätigkeit für mein Alter erlaubt?
Eine 13-jährige Schülerin darf meist nur leichte Arbeiten machen, also eher einfache Sachen. Ein 17-jähriger Schüler darf je nach Tätigkeit schon mehr machen, aber auch nicht alles.
2. Passen die Arbeitszeiten zur Schule?
Der beste Nebenjob bringt dir nicht viel, wenn du dadurch ständig müde bist, ehrlich. Wenn Hausaufgaben liegen bleiben oder Klausuren oft leiden, passt es einfach nicht.
3. Ist der Lohn sauber geplant?
Ein Stundenplan für den Job bringt meist nur dann wirklich etwas, wenn er auch zur Verdienstgrenze Schüler Minijob passt, das wird oft unterschätzt. Darum lohnt sich noch mal ein genauer Blick auf den Minijob-Rechner.
Auch ein schriftlicher Vertrag ist wichtig, damit später kein Stress entsteht und klare Regeln gelten. Darin sollten Arbeitszeit, Aufgaben, Lohn, Urlaub und die Kündigung geregelt sein. Mehr dazu steht im Ratgeber zum Arbeitsvertrag Minijob.
Lohn, Mindestlohn, Steuern und Abgaben beim Minijob als Schüler einfach erklärt
Viele Schüler fragen sich, wie viel vom Verdienst am Ende wirklich übrig bleibt. Beim Minijob ist das oft noch recht einfach, zumindest zu Beginn. Der gesetzliche Mindestlohn liegt ab 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. Laut Destatis betrifft diese Erhöhung bis zu 4,8 Millionen Jobs. Das zeigt ziemlich klar, wie wichtig die Anpassung für viele Beschäftigte ist.
Für einzelne Schüler heißt das: Steigt der Mindestlohn, steigt im Minijob oft auch der Stundenlohn. Gleichzeitig kann man innerhalb der Minijob-Grenze dann meist weniger Stunden arbeiten. Das wirkt auf den ersten Blick etwas widersprüchlich, ist in der Praxis aber oft genau der Punkt.
Bei Steuern und Abgaben kommt es immer auf den einzelnen Fall an. Ein klassischer Minijob ist oft pauschal geregelt, deshalb stehen auf dem Lohnzettel von Schülern nicht automatisch hohe Abzüge. Ganz ohne Unterschiede läuft es aber trotzdem nicht. Das kann zum Beispiel die Rentenversicherung betreffen oder Fälle, in denen mehrere Jobs zusammenkommen. Weitere Informationen dazu findest du auch unter Steuern im Minijob.
Wichtig ist auch der Blick nach vorn. Die Bundesregierung weist schon jetzt darauf hin:
Zum Januar 2027 steigt sie auf 633 Euro.
Daran lässt sich ein klarer Trend sehen: Die Minijob-Grenze bleibt dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt. Laut Heike Schmidt aus einem Online-Seminar der Minijob-Zentrale führen diese Änderungen zu höheren Verdienstgrenzen. Sie wirken sich auch auf Midijobs und Abgaben aus. Wer als Schüler längerfristig plant, sollte deshalb regelmäßig prüfen, ob die bisherige Stundenzahl noch passt.
Vertrag, Urlaub, Krankheit und Zeiterfassung beim Minijob als Schüler
Ein Schüler-Minijob ist kein Job zweiter Klasse. Auch für Schüler gelten im Arbeitsrecht Rechte. Dazu gehören meist Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub und eine klare Erfassung der Arbeitszeit. Gerade für junge Beschäftigte ist das oft besonders wichtig, weil es sonst schnell unübersichtlich werden kann. Mündliche Absprachen führen dabei nämlich ziemlich leicht zu Missverständnissen.
Im Vertrag sollten mindestens diese Punkte stehen:
- Name von Arbeitgeber und Arbeitnehmer
- Beginn des Jobs
- Aufgabenbereich
- Stundenlohn
- regelmäßige Arbeitszeit
- Urlaubsregelung
- Kündigungsfristen
- Hinweis auf Probezeit, falls vereinbart
Eine ordentliche Zeiterfassung ist für beide Seiten hilfreich. Schüler sehen damit direkt, wie viele Stunden schon zusammengekommen sind. Arbeitgeber können besser prüfen, ob die Verdienstgrenze eingehalten wird. Vor allem bei wechselnden Schichten ist das wichtig, etwa im Einzelhandel oder in der Gastronomie, wo man sonst leicht den Überblick verliert. Im Alltag ist das einfach sehr nützlich.
Bei Krankheit gilt: Wer krank ist, sollte sich sofort melden und die Regeln im Betrieb beachten. Auch Schüler im Minijob haben nicht einfach Pech, wenn sie krank werden. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es Anspruch auf Lohnfortzahlung. Gerade deshalb ist es in den meisten Fällen wirklich wichtig, das zu wissen.
Praxis-Tipp: Vertrag, Lohnabrechnungen und eigene Stundenlisten am besten immer gut aufheben. Besonders wenn es im Lauf des Jahres mehrere Einsätze gibt oder zusätzlich noch ein Ferienjob dazukommt, bleibt so alles leichter im Blick und später schneller zu finden.
Häufige Fehler beim Minijob als Schüler
Viele Probleme kann man vermeiden, wenn man typische Fehler früh kennt. Der häufigste Irrtum ist: “Solange ich unter 603 Euro bleibe, ist alles erlaubt.” Das stimmt so nicht. Beim Minijob als Schüler sind Alter und Arbeitszeit oft sogar wichtiger als nur die Verdiensthöhe, also nicht nur das Geld. Genau da liegen viele oft falsch.
Typische Fehler sind zum Beispiel:
Zu viele Stunden geplant
Wenn du den Monatslohn komplett ausreizt, übersiehst du schnell die Grenze beim Jugendarbeitsschutz, und das passiert oft. Gerade in Prüfungsphasen ist etwas weniger einfach besser.
Falsche Beschäftigungsart
Ein Ferienjob wird manchmal als Minijob behandelt, was oft so ist. Dabei passt eine kurzfristige Beschäftigung meist besser.
Kein schriftlicher Vertrag
Ohne klare Absprachen gibt es später oft Streit, leider. Zum Beispiel über Lohn, Urlaub oder Einsatzzeiten.
Mehrere Jobs nicht zusammen gedacht
Hat ein Schüler zwei Nebenjobs, müsst ihr Verdienst und Art der Beschäftigung genau prüfen. Sonst wird aus einem erst einfachen Nebenjob oft ziemlich schnell ein komplizierter Fall. Außerdem helfen Informationen zu mehreren Minijobs oft weiter.
Schule wird unterschätzt
Ein Nebenjob soll helfen und nicht zur Belastung werden. Wenn die Noten schlechter werden oder Erholung fehlt, ist das wohl schon ein Warnsignal, ganz ehrlich. Das ist meistens ziemlich klar.
Der beste Schülerjob ist oft nicht der mit den meisten Stunden. Er sollte rechtlich sauber sein und gut in den Alltag passen, also neben Schule und Pausen. Sonst lieber nicht.
Schnelle Antworten auf wichtige Fragen
Hier ist ein kurzer Überblick zu Fragen, die oft gestellt werden, also ganz praktisch. Kurz und kompakt, kann man sagen.
Gilt für Schüler eine besondere Minijob-Grenze?
Nein. Die Verdienstgrenze Schüler Minijob ist grundsätzlich genauso hoch wie bei anderen Minijobbern, also ohne extra Regel. 2026 liegt sie, soweit bekannt, bei 603 Euro im Monatsdurchschnitt.
Dürfen Schüler in den Ferien mehr arbeiten?
Ja, das hängt vom Alter und von der Art der Beschäftigung ab. Je nach Job ist dann oft statt eines normalen Minijobs auch eine kurzfristige Beschäftigung sinnvoll.
Wie viele Stunden darf ein 16-Jähriger arbeiten?
Grundsätzlich sind bis zu 8 Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche erlaubt. Das gilt aber nur nach den Regeln des Jugendarbeitsschutzes, und genau darauf kommt es hier an. Ganz klar.
Dürfen Schüler abends arbeiten?
Nur eingeschränkt, und das ist wichtig. Für Jugendliche gilt grundsätzlich die Zeit von 6:00 bis 20:00 Uhr, also eher nicht abends.
Ist ein Minijob neben der Schule immer sinnvoll?
Nicht unbedingt. Der Job sollte zu Schule, Alter und Belastung passen, und genau da liegt oft der Knackpunkt.
Schon die Zahlen zeigen, wie wichtig das Thema ist: In Deutschland gibt es rund 6,9 Millionen Minijobberinnen und Minijobber. Das ist ziemlich viel. Schüler sind damit Teil eines großen Beschäftigungsbereichs, meist eher im Nebenjob. Gute Infos sind deshalb besonders wichtig, damit du besser einschätzen kannst, was wirklich zu dir passt.
So gehst du jetzt sicher an deinen Schüler Minijob heran
Wer einen Schüler Minijob sucht oder schon ein Angebot auf dem Tisch hat, ist meist gut beraten, Schritt für Schritt vorzugehen. Zuerst sollte geprüft werden, wie alt man ist und ob noch Vollzeitschulpflicht besteht. Danach lohnt sich ein genauer Blick auf die Tätigkeit: Ist sie leicht, sicher und mit dem Schulalltag vereinbar, also nicht zu spät und nicht zu lang? Anschließend sollte man nachrechnen, ob Stundenlohn und geplante Arbeitszeit noch innerhalb der Minijob-Grenze bleiben.
Die wichtigsten Punkte aus diesem Ratgeber lassen sich einfach zusammenfassen:
- 2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro pro Monat.
- Diese Grenze gilt grundsätzlich auch für Schüler.
- Minderjährige müssen zusätzlich die Regeln des Jugendarbeitsschutzes beachten.
- Auch Arbeitszeit, Uhrzeit, Schulpflicht und die Ferien spielen eine große Rolle.
- Ein Ferienjob kann auch als kurzfristige Beschäftigung laufen.
- Vertrag, Zeiterfassung und klare Absprachen helfen, damit es später keine Probleme gibt, zum Beispiel bei Arbeitszeiten oder beim Lohn.
Wenn alles gut geplant ist, kann ein Minijob als Schüler wirklich sinnvoll sein. Er bringt oft erste Berufserfahrung, mehr Verantwortung und eigenes Geld. Trotzdem sollte nicht nur der Lohn im Mittelpunkt stehen. Wichtiger ist, dass die Entscheidung rechtlich passt und im Schulalltag auch wirklich funktioniert. In vielen Fällen heißt das ganz praktisch: Die Arbeit sollte neben Schule, Hausaufgaben und Erholung machbar bleiben. Wer seine möglichen Stunden noch einmal durchrechnen möchte, kann den Minijob Rechner nutzen oder sich bei minijob ratgeber zu Regeln, Vertrag und Verdienst informieren.