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Zwei oder mehrere Minijobs gleichzeitig: Was ist erlaubt?
Ja, du darfst zwei oder mehr Minijobs gleichzeitig haben. Ohne Hauptjob werden alle Minijobs zusammengerechnet und dürfen zusammen höchstens 603 € im Monat bringen (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der zuerst aufgenommene Minijob ein Minijob; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Trage deine Minijobs ein – mit oder ohne Hauptjob – und sieh, ob du unter der 603-€-Grenze bleibst.
| Deine Situation | Wie viele Minijobs? | Wie wird gerechnet? |
|---|---|---|
| Kein Hauptjob | Beliebig viele | Alle Minijobs zusammen max. €603/Monat (§ 8 Abs. 2 SGB IV) |
| Sozialversicherungspflichtiger Hauptjob | Genau einer bleibt Minijob | Erster Minijob bis €603: wird nicht zusammengerechnet und bleibt ein Minijob. Jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist außer in der Arbeitslosenversicherung versicherungspflichtig. |
Sozialversicherungsfrei heißt nicht steuerfrei: Der Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Steuer, oder es gilt deine Lohnsteuerklasse.
Rechner öffnen: Summe deiner Minijobs prüfen →Mehrfachbeschäftigung im Minijob: die Zusammenrechnungsregel
„Wer keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung hat, kann in zwei und mehr Minijobs gleichzeitig für verschiedene Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen tätig sein.“
Wenn du mehrere Minijobs ausübst, werden alle Gehälter addiert. Die Summe darf die Minijob-Grenze von €603/Monat nicht überschreiten. Sobald die Summe darüber liegt, wird die gesamte Beschäftigung sozialversicherungspflichtig.
| Kombination | Summe | Status |
|---|---|---|
| Job A €300 + Job B €300 | €600 | Erlaubt |
| Job A €400 + Job B €300 | €700 | Überschritten |
| Job A €200 + Job B €200 + Job C €200 | €600 | Erlaubt |
| Nur Job A €603 | €603 | Grenzfall |
- Alle Minijob-Einnahmen werden addiert
- Summe darf €603/Monat nicht überschreiten
- Ohne Hauptjob gilt das für beliebig viele Minijobs
- Jeden Arbeitgeber über andere Minijobs informieren (Pflicht)
Wie viele Minijobs neben dem Hauptjob? Nur einer
„Neben einem versicherungspflichtigen Hauptjob kann nur ein Minijob mit Verdienstgrenze ausgeübt werden, der bei der Minijob-Zentrale zu melden ist.“
„Jeder weitere Minijob mit Verdienstgrenze wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist wegen Überschreitung der Verdienstgrenze kein Minijob mehr.“
Hier gelten besondere Regeln — je nachdem ob es dein erster oder ein weiterer Minijob neben dem Hauptjob ist:
Erster Minijob neben dem Hauptjob — immer erlaubt
Der erste (zeitlich zuerst aufgenommene) Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist privilegiert: Er wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet und bleibt bis €603/Monat sozialversicherungsfrei. Du zahlst keine Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge; in die Rentenversicherung zahlst du einen Eigenanteil (3,6 %), sofern du dich nicht befreien lässt. Steuer fällt weiterhin an: pauschal 2 % durch den Arbeitgeber oder nach deiner Lohnsteuerklasse.
Jeder weitere Minijob neben dem Hauptjob — wird zusammengerechnet
Ab dem zweiten Minijob neben dem Hauptjob wird dieser dem Hauptjob hinzugerechnet und wird sozialversicherungspflichtig, auch wenn die Summe der Minijobs unter €603 liegt. Laut Minijob-Zentrale gilt die Arbeitslosenversicherung hier als Ausnahme. Die Privilegierung gilt also nur einmal; mehr dazu im Mehrere-Minijobs-Checker.
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* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was passiert wenn die Grenze überschritten wird?
Wer die Grenze überschreitet, muss auf Steuern und Sozialversicherungsbeiträge achten. Folgende Beiträge fallen an:
- Krankenversicherung (KV)
- Pflegeversicherung (PV)
- Rentenversicherung (RV)
- Arbeitslosenversicherung (AV)
Plane daher sorgfältig, bevor du einen zweiten Minijob annimmst — eine kleine Überschreitung kann erhebliche finanzielle Folgen haben.
Meldepflicht und Haftung bei Verschweigen
Du bist gesetzlich verpflichtet, jeden Arbeitgeber über deine anderen Minijobs zu informieren (§28o SGB IV). Das ist keine Formalie — es hat erhebliche praktische Konsequenzen:
„Der Beschäftigte hat dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen“
- Jeder Arbeitgeber muss die Gesamtsituation kennen, um korrekte Beiträge abzuführen
- Falsche Angaben führen zu Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen
- Falsche oder fehlende Auskünfte können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu €5.000 geahndet werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 4 SGB IV)
- Bei Prüfungen durch die Minijob-Zentrale werden alle Jobs zusammengeführt
Informiere immer proaktiv alle Arbeitgeber schriftlich, sobald du einen neuen Minijob beginnst. Eine kurze Erklärung genügt — und schützt dich vor Nachforderungen.
Alternative: Kurzfristige Beschäftigung
Wer die Verdienstgrenze regelmäßig ausschöpft aber gelegentlich mehr verdienen möchte, kann stattdessen eine kurzfristige Beschäftigung (§8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) in Betracht ziehen. Diese ist nicht vom Verdienst, sondern von der Dauer abhängig:
| Merkmal | Minijob (entgeltgeringfügig) | Kurzfristige Beschäftigung |
|---|---|---|
| Grenze | €603/Monat | Max. 3 Monate oder 70 Arbeitstage/Jahr |
| Verdienst | Beliebig hoch bis Grenze | Unbegrenzt (kein Einkommensmaximum) |
| SV-frei? | Ja (außer RV) | Ja (vollständig) |
| Steuerpflicht | Pauschal 2 % (AG) | Lohnsteuer je nach Steuerklasse |
| Geeignet für | Regelmäßige Nebentätigkeit | Saisonarbeit, Aushilfen, Ferienarbeit |
Die kurzfristige Beschäftigung ist besonders für Schüler, Studenten oder saisonale Helfer interessant — hier spielt der Verdienst keine Rolle, solange die zeitliche Grenze von 3 Monaten/70 Arbeitstagen im Kalenderjahr nicht überschritten wird.
Häufige Fragen
Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?
Ja. Ohne Hauptjob dürfen beide zusammen €603/Monat nicht überschreiten. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt nur der zuerst aufgenommene ein Minijob; der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Informiere beide Arbeitgeber über die jeweils andere Beschäftigung (§ 28o SGB IV).
Wie viele Minijobs darf ich maximal haben?
Ohne Hauptjob gibt es keine feste Höchstzahl, solange alle Minijobs zusammen €603/Monat nicht übersteigen. Mit sozialversicherungspflichtigem Hauptjob ist nur ein Minijob mit Verdienstgrenze möglich; jeder weitere wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet.
Zählt ein Minijob neben meinem Hauptjob zur Grenze?
Nein. Der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet und bleibt bis €603/Monat ein Minijob: versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, der Arbeitgeber zahlt die Pauschalbeiträge, du höchstens den Eigenanteil zur Rentenversicherung. Steuer fällt trotzdem an: pauschal 2 % durch den Arbeitgeber oder nach deiner Lohnsteuerklasse.
Muss ich meinen Arbeitgeber über andere Minijobs informieren?
Ja, das ist gesetzlich verpflichtend (§ 28o Abs. 1 SGB IV). Jeder Arbeitgeber muss wissen, ob du weitere Beschäftigungen hast, um Meldungen und Beiträge korrekt abzuwickeln.
Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
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Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
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