Minijob in der Elternzeit 2026 — Lohnt es sich?
Ein Minijob während der Elternzeit ist grundsätzlich erlaubt. Aber es gibt wichtige Regeln — besonders beim Elterngeld. Hier erfährst du alles, was du wissen musst.
Darf man in der Elternzeit einen Minijob machen?
Ja. Gemäß §15 Abs. 4 BEEG darfst du in der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Ein Minijob mit rund 10 Stunden wöchentlich liegt damit klar im erlaubten Bereich.
Die eigentlich entscheidende Frage ist aber eine andere: Wie wirkt sich das Einkommen auf dein Elterngeld aus?
Der €300-Freibetrag — die wichtigste Zahl
Bis zu €300 pro Monat hat dein Minijob-Einkommen keinen Einfluss auf das Elterngeld. Verdienst du mehr, wird der übersteigende Betrag anteilig auf das Elterngeld angerechnet.
| Monatseinkommen | Angerechnet | Auswirkung |
|---|---|---|
| €300 | €0 | Unter Freibetrag — kein Abzug |
| €450 | €150 angerechnet | Leichte Kürzung |
| €603 | €303 angerechnet | Deutliche Kürzung |
- Freibetrag: €300/Monat
- Unter €300: kein Einfluss auf Elterngeld
- Über €300: anteilige Kürzung des Elterngeldes
- ElterngeldPlus: andere Anrechnungsregeln beachten
Lohnt sich der Minijob in der Elternzeit?
Das hängt vor allem von deinem persönlichen Elterngeld-Satz ab. Als Faustregel gilt: Liegt dein Elterngeld-Satz über 65 %, lohnt es sich in der Regel nicht, mehr als €300 im Monat zu verdienen — der Elterngeld-Verlust übersteigt dann den Mehrverdienst.
Empfehlung: Halte dein Minijob-Einkommen unter €300/Monat, um das volle Elterngeld zu behalten. Nutze unseren Minijob-Rechner für eine schnelle Übersicht deines Netto-Verdienstes.
Was musst du beachten?
- Hauptarbeitgeber informieren — nach §15 Abs. 4 BEEG musst du die Zustimmung deines Hauptarbeitgebers einholen, bevor du den Minijob aufnimmst.
- Elterngeldstelle informieren — das Melden des Einkommens ist gesetzliche Pflicht. Unterlässt du das, droht eine Rückforderung.
- Einkommen korrekt melden — nicht gemeldetes Einkommen kann zur Rückforderung von bereits ausgezahltem Elterngeld führen.
- ElterngeldPlus separat prüfen — wenn du ElterngeldPlus beziehst, gelten abweichende Anrechnungsregeln. Lass dich bei der Elterngeldstelle beraten.
Häufige Fragen
Darf ich in der Elternzeit einen Minijob annehmen?
Ja, grundsätzlich erlaubt. Du musst deinen Hauptarbeitgeber informieren und seine Zustimmung einholen. Das Einkommen muss der Elterngeldstelle gemeldet werden.
Wie viel darf ich in der Elternzeit im Minijob verdienen ohne Elterngeld-Kürzung?
Bis zu €300/Monat ist der Freibetrag — dieser Betrag hat keinen Einfluss auf das Elterngeld.
Gilt der Minijob als Beschäftigung während der Elternzeit?
Ja, und er muss der Elterngeldstelle gemeldet werden. Die Elternzeit selbst bleibt davon unberührt.
Lohnt sich ein Minijob über €300 in der Elternzeit?
Das hängt von deinem Elterngeld-Satz ab. Bei hohem Elterngeld-Satz (über 65%) oft nicht. Am besten individuell bei der Elterngeldstelle berechnen lassen — die Beratung ist kostenlos.
Der Minijob in der Elternzeit ist für viele Eltern eine attraktive Möglichkeit, etwas Geld hinzuzuverdienen, ohne den Elterngeld-Anspruch vollständig zu verlieren. Der Elterngeld-Freibetrag von €300 pro Monat erlaubt eine geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird. Rechtsgrundlage ist BEEG §15, der die zulässige Wochenarbeitszeit auf 30 Stunden begrenzt. Die Elterngeld-Anrechnung greift erst ab einem Einkommen über €300 — die sogenannte 300-Euro-Grenze in der Elternzeit. Ob sich ein Minijob über €300 lohnt, hängt vom individuellen Elterngeld-Satz ab. Wer ElterngeldPlus bezieht, muss gesonderte Regelungen beachten. Alle Angaben ohne Gewähr; für eine individuelle Beratung wende dich an die zuständige Elterngeldstelle.
