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Minijob Ratgeber

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren

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Rentenversicherung

Minijob & Rentenversicherung 2026 — Pflicht oder freiwillig?

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig — aber du kannst dich davon befreien lassen. Hier sind alle Fakten zu Beiträgen, Befreiung und ob sich die Rentenversicherung lohnt.

Kurz-Antwort
  • Pflicht: Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht per Antrag befreien lassen.
  • Arbeitgeber: zahlt pauschal 15 % (Privathaushalt: 5 %) des Verdiensts an die Rentenversicherung.
  • Du: zahlst die Differenz zum Beitragssatz von 18,6 %, also 3,6 % (21,71 € bei 603 €) im gewerblichen Minijob, 13,6 % im Privathaushalt.
  • Befreiung: auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber, für alle Minijobs nur einheitlich. Seit 1. Juli 2026 einmalig widerrufbar.
  • Ergebnis: 20 Jahre bei 603 € ergeben ca. 2,79 Rentenpunkte, rund 118 € Monatsrente (Modellrechnung).
Rechner öffnen: wie viel Rente bringt dein Minijob? →

Rentenversicherung im Minijob: Wer zahlt was?

Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert. Die Beiträge teilen sich wie folgt auf — dein Arbeitgeber führt alles direkt an die Deutsche Rentenversicherung ab:

Gewerblicher Minijob

WerProzentBei €603/Monat
Arbeitgeber15 %€90.45
Arbeitnehmer3,6 %€21.71
Gesamt18,6 %€112.16

Minijob im Privathaushalt (§8a SGB IV)

WerProzentBei €603/Monat
Arbeitgeber5 %€30.15
Arbeitnehmer13,6 %€82.01
Gesamt18,6 %€112.16

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Minijob-Zentrale 2026

Im gewerblichen Minijob beträgt dein Eigenanteil nur 3,6 % — ca. €21.71/Monat. Im Privathaushalt zahlt hingegen der Arbeitgeber weniger (5 %) und der Arbeitnehmer mehr (13,6 % = ca. €82.01/Monat), da der Haushalt-AG-Pauschalbeitrag zur KV/RV niedriger ist. Der Gesamtbeitragssatz von 18,6 % bleibt in beiden Fällen gleich.

„tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil in Höhe von 15 vom Hundert des Arbeitsentgelts, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären.“
Quelle: § 172 Abs. 3 SGB VI (Arbeitgeberanteil)

Der Minijob-Arbeitgeber zahlt diese 15 % auch dann, wenn du dich befreien lässt. Daraus entstehen dann nur Zuschläge an Entgeltpunkten im Verhältnis 15 ÷ 18,6 (§ 76b SGB VI), und die Monate zählen nur anteilig für die Wartezeit (§ 52 Abs. 2 SGB VI). Was dein Eigenanteil später bringt, zeigt das Rechenbeispiel im Ratgeber „Wie viel Rente bei Minijob“: Bei 603 € Monatsverdienst und 20 Jahren sind es ca. 118 € Monatsrente.

Befreiung von der RV-Pflicht beantragen

Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§6 Abs. 1b SGB VI). So funktioniert es:

„Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches ausüben, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“
Quelle: § 6 Abs. 1b SGB VI
„Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden“
Quelle: § 6 Abs. 1b SGB VI
So beantragst du die Befreiung
  • Schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen
  • Formular 'Erklärung zur Befreiung von der RV-Pflicht' bei der Minijob-Zentrale herunterladen
  • Ausgefülltes Formular dem Arbeitgeber übergeben
  • Arbeitgeber leitet die Befreiung weiter — du musst nichts weiter tun

Befreiung widerrufen: so geht es seit Juli 2026

„Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt.“
Quelle: Minijob-Zentrale, Magazin

Der Widerruf geht schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber und ist einmalig. Eine Vorlage findest du hier: Widerruf der Befreiung (Vorlage); den Antrag auf Befreiung gibt es als Vorlage zum Ausfüllen.

Ab Juli 2026 neu: Die Befreiung kann beim selben Arbeitgeber widerrufen werden — du kannst also nachträglich in die Rentenversicherung eintreten. Stelle dazu einen schriftlichen Widerruf beim Arbeitgeber. Bis Juni 2026 galt: Einmal beantragt, gilt die Befreiung für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und konnte nicht rückgängig gemacht werden.

Minijob Rechner — Jetzt berechnen

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?

Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier die wichtigsten Entscheidungshilfen:

Befreiung sinnvoll wenn…
  • Du über einen Hauptjob bereits Rentenpunkte sammelst
  • Du Kindererziehungszeiten hast, die Rentenpunkte bringen
  • Es sich nur um eine kurzfristige Minijob-Tätigkeit handelt
RV beibehalten sinnvoll wenn…
  • Der Minijob deine einzige Beschäftigung ist
  • Du keine anderen Rentenansprüche hast
  • Du dich gegen Erwerbsminderung absichern möchtest

Faustregel: Bei einem langfristigen Minijob ohne Hauptjob lohnt sich die Rentenversicherung — €21.71/Monat summieren sich über Jahre zu echten Rentenpunkten und bieten zusätzlich Schutz bei Erwerbsminderung.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein — du musst selbst nichts unternehmen. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an und überweist sämtliche Beiträge. Das gilt sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für deinen Eigenanteil von 3,6%. Du kannst deinen Versicherungsverlauf jederzeit beim Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Für die Minijob-Grenze und alle steuerlichen Aspekte lohnt sich ein Blick auf unsere weiteren Ratgeber. Wer auch Steuern im Minijob verstehen möchte, findet dort alle relevanten Informationen.

Häufige Fragen

Muss ich als Minijobber Rentenbeiträge zahlen?

Seit 2013 ja — außer du lässt dich schriftlich davon befreien. Der Beitrag beträgt 3,6% deines Bruttogehalts (bei €603 ca. €21,70/Monat).

Wie beantrage ich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Stelle einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Nutze das Formular 'Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht' (erhältlich bei der Minijob-Zentrale). Ab Juli 2026 kann die Befreiung auch widerrufen werden.

Bekomme ich durch meinen Minijob Rentenansprüche?

Ja. Durch die Beiträge sammelst du Rentenpunkte und bist gegen Erwerbsminderung abgesichert. Der Effekt ist bei einem Minijob allein gering — aber vorhanden.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und überweist alle Beiträge. Du musst nichts tun.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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