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Minijob & Rentenversicherung 2026 — Pflicht oder freiwillig?

Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig — aber du kannst dich davon befreien lassen. Hier sind alle Fakten zu Beiträgen, Befreiung und ob sich die Rentenversicherung lohnt.

Grundregel: Rentenversicherungspflicht im Minijob

Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert. Die Beiträge teilen sich wie folgt auf — dein Arbeitgeber führt alles direkt an die Deutsche Rentenversicherung ab:

WerProzentBei €603/Monat
Arbeitgeber15%€90.45
Arbeitnehmer3,6%€21.71
Gesamt18,6%€112.16

Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Minijob-Zentrale 2026

Dein Eigenanteil beträgt also nur 3,6% — bei einem Gehalt von 603/Monat sind das ca. 21.71/Monat. Den Löwenanteil von 15% zahlt dein Arbeitgeber.

Befreiung von der Rentenversicherungspflicht

Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§6 Abs. 1b SGB VI). So funktioniert es:

So beantragst du die Befreiung
  • Schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen
  • Formular 'Erklärung zur Befreiung von der RV-Pflicht' bei der Minijob-Zentrale herunterladen
  • Ausgefülltes Formular dem Arbeitgeber übergeben
  • Arbeitgeber leitet die Befreiung weiter — du musst nichts weiter tun
Die Befreiung gilt für das gesamte Beschäftigungsverhältnis und kann nicht rückgängig gemacht werden. Bei einem neuen Arbeitgeber kannst du jedoch neu entscheiden.

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€100Grenze €603€900
€/Std. (Mindestlohn: €13.9)
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
Rentenversicherung−€18,00
Netto482,00
Arbeitgeber-Kosten(Betrieb)
Krankenversicherung (13 %)65,00
Rentenversicherung (15 %)75,00
Pauschalsteuer (2 %)10,00
Umlagen + Unfallversicherung12,35
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
davon Jahreskosten7.948,20
Stand: 2025/2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat · Mindestlohn: €13.9/Std. · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Steuerberater

Lohnt sich die freiwillige Rentenversicherung?

Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier die wichtigsten Entscheidungshilfen:

Befreiung sinnvoll wenn…
  • Du über einen Hauptjob bereits Rentenpunkte sammelst
  • Du Kindererziehungszeiten hast, die Rentenpunkte bringen
  • Es sich nur um eine kurzfristige Minijob-Tätigkeit handelt
RV beibehalten sinnvoll wenn…
  • Der Minijob deine einzige Beschäftigung ist
  • Du keine anderen Rentenansprüche hast
  • Du dich gegen Erwerbsminderung absichern möchtest

Faustregel: Bei einem langfristigen Minijob ohne Hauptjob lohnt sich die Rentenversicherung — €21.71/Monat summieren sich über Jahre zu echten Rentenpunkten und bieten zusätzlich Schutz bei Erwerbsminderung.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein — du musst selbst nichts unternehmen. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an und überweist sämtliche Beiträge. Das gilt sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für deinen Eigenanteil von 3,6%. Du kannst deinen Versicherungsverlauf jederzeit beim Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung einsehen.

Für die Minijob-Grenze und alle steuerlichen Aspekte lohnt sich ein Blick auf unsere weiteren Ratgeber. Wer auch Steuern im Minijob verstehen möchte, findet dort alle relevanten Informationen.

Häufige Fragen

Muss ich als Minijobber Rentenbeiträge zahlen?

Seit 2013 ja — außer du lässt dich schriftlich davon befreien. Der Beitrag beträgt 3,6% deines Bruttogehalts (bei €603 ca. €21,70/Monat).

Wie beantrage ich die Befreiung von der Rentenversicherung?

Stelle einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Nutze das Formular 'Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht' (erhältlich bei der Minijob-Zentrale).

Bekomme ich durch meinen Minijob Rentenansprüche?

Ja. Durch die Beiträge sammelst du Rentenpunkte und bist gegen Erwerbsminderung abgesichert. Der Effekt ist bei einem Minijob allein gering — aber vorhanden.

Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?

Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und überweist alle Beiträge. Du musst nichts tun.

Die Minijob Rentenversicherung ist seit 2013 für alle geringfügig Beschäftigten Pflicht — es sei denn, man beantragt die Befreiung. Die Rentenversicherungspflicht geringfügige Beschäftigung sieht vor, dass Arbeitnehmer 3,6% und Arbeitgeber 15% des Bruttogehalts an die Deutsche Rentenversicherung abführen. Wer sich von der Befreiung Rentenversicherung Minijob Gebrauch macht, spart kurzfristig Geld, verzichtet aber auf Rentenpunkte Minijob und die Absicherung bei Erwerbsminderung. Grundlage ist §6 SGB VI, der die Befreiungsmöglichkeit regelt. Die Anmeldung läuft stets über die Minijob-Zentrale Rentenversicherung — Minijobber selbst müssen nichts melden. Ob sich die freiwillige RV lohnt, hängt von der Beschäftigungsdauer und der eigenen Rentensituation ab. Wer dauerhaft nur im Minijob tätig ist, profitiert in der Regel von den Beiträgen — insbesondere wegen des Schutzes bei Erwerbsminderung und der schrittweisen Accumulation von Rentenpunkten über die geringfügige Beschäftigung.