Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren
Minijob & Rentenversicherung 2026 — Pflicht oder freiwillig?
Seit 2013 sind Minijobber automatisch rentenversicherungspflichtig — aber du kannst dich davon befreien lassen. Hier sind alle Fakten zu Beiträgen, Befreiung und ob sich die Rentenversicherung lohnt.
- Pflicht: Minijobber sind rentenversicherungspflichtig, wenn sie sich nicht per Antrag befreien lassen.
- Arbeitgeber: zahlt pauschal 15 % (Privathaushalt: 5 %) des Verdiensts an die Rentenversicherung.
- Du: zahlst die Differenz zum Beitragssatz von 18,6 %, also 3,6 % (21,71 € bei 603 €) im gewerblichen Minijob, 13,6 % im Privathaushalt.
- Befreiung: auf schriftlichen oder elektronischen Antrag beim Arbeitgeber, für alle Minijobs nur einheitlich. Seit 1. Juli 2026 einmalig widerrufbar.
- Ergebnis: 20 Jahre bei 603 € ergeben ca. 2,79 Rentenpunkte, rund 118 € Monatsrente (Modellrechnung).
Rentenversicherung im Minijob: Wer zahlt was?
Seit dem 1. Januar 2013 sind alle Minijobber automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) versichert. Die Beiträge teilen sich wie folgt auf — dein Arbeitgeber führt alles direkt an die Deutsche Rentenversicherung ab:
Gewerblicher Minijob
| Wer | Prozent | Bei €603/Monat |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | 15 % | €90.45 |
| Arbeitnehmer | 3,6 % | €21.71 |
| Gesamt | 18,6 % | €112.16 |
Minijob im Privathaushalt (§8a SGB IV)
| Wer | Prozent | Bei €603/Monat |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | 5 % | €30.15 |
| Arbeitnehmer | 13,6 % | €82.01 |
| Gesamt | 18,6 % | €112.16 |
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Minijob-Zentrale 2026
Im gewerblichen Minijob beträgt dein Eigenanteil nur 3,6 % — ca. €21.71/Monat. Im Privathaushalt zahlt hingegen der Arbeitgeber weniger (5 %) und der Arbeitnehmer mehr (13,6 % = ca. €82.01/Monat), da der Haushalt-AG-Pauschalbeitrag zur KV/RV niedriger ist. Der Gesamtbeitragssatz von 18,6 % bleibt in beiden Fällen gleich.
„tragen die Arbeitgeber einen Beitragsanteil in Höhe von 15 vom Hundert des Arbeitsentgelts, das beitragspflichtig wäre, wenn die Beschäftigten versicherungspflichtig wären.“
Der Minijob-Arbeitgeber zahlt diese 15 % auch dann, wenn du dich befreien lässt. Daraus entstehen dann nur Zuschläge an Entgeltpunkten im Verhältnis 15 ÷ 18,6 (§ 76b SGB VI), und die Monate zählen nur anteilig für die Wartezeit (§ 52 Abs. 2 SGB VI). Was dein Eigenanteil später bringt, zeigt das Rechenbeispiel im Ratgeber „Wie viel Rente bei Minijob“: Bei 603 € Monatsverdienst und 20 Jahren sind es ca. 118 € Monatsrente.
Befreiung von der RV-Pflicht beantragen
Du kannst dich auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§6 Abs. 1b SGB VI). So funktioniert es:
„Personen, die eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches ausüben, werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit.“
„Der Antrag kann bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen nur einheitlich gestellt werden“
- Schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber stellen
- Formular 'Erklärung zur Befreiung von der RV-Pflicht' bei der Minijob-Zentrale herunterladen
- Ausgefülltes Formular dem Arbeitgeber übergeben
- Arbeitgeber leitet die Befreiung weiter — du musst nichts weiter tun
Befreiung widerrufen: so geht es seit Juli 2026
„Die Aufhebung der Befreiung wirkt ab dem Monat, der auf den Monat der Antragstellung folgt.“
Der Widerruf geht schriftlich oder elektronisch an den Arbeitgeber und ist einmalig. Eine Vorlage findest du hier: Widerruf der Befreiung (Vorlage); den Antrag auf Befreiung gibt es als Vorlage zum Ausfüllen.
Minijob Rechner — Jetzt berechnen
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Lohnt sich die Rentenversicherung im Minijob?
Die Antwort hängt von deiner persönlichen Situation ab. Hier die wichtigsten Entscheidungshilfen:
- Du über einen Hauptjob bereits Rentenpunkte sammelst
- Du Kindererziehungszeiten hast, die Rentenpunkte bringen
- Es sich nur um eine kurzfristige Minijob-Tätigkeit handelt
- Der Minijob deine einzige Beschäftigung ist
- Du keine anderen Rentenansprüche hast
- Du dich gegen Erwerbsminderung absichern möchtest
Faustregel: Bei einem langfristigen Minijob ohne Hauptjob lohnt sich die Rentenversicherung — €21.71/Monat summieren sich über Jahre zu echten Rentenpunkten und bieten zusätzlich Schutz bei Erwerbsminderung.
Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?
Nein — du musst selbst nichts unternehmen. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale (Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) an und überweist sämtliche Beiträge. Das gilt sowohl für den Arbeitgeberanteil als auch für deinen Eigenanteil von 3,6%. Du kannst deinen Versicherungsverlauf jederzeit beim Rentenservice der Deutschen Rentenversicherung einsehen.
Für die Minijob-Grenze und alle steuerlichen Aspekte lohnt sich ein Blick auf unsere weiteren Ratgeber. Wer auch Steuern im Minijob verstehen möchte, findet dort alle relevanten Informationen.
Häufige Fragen
Muss ich als Minijobber Rentenbeiträge zahlen?
Seit 2013 ja — außer du lässt dich schriftlich davon befreien. Der Beitrag beträgt 3,6% deines Bruttogehalts (bei €603 ca. €21,70/Monat).
Wie beantrage ich die Befreiung von der Rentenversicherung?
Stelle einen schriftlichen Antrag bei deinem Arbeitgeber. Nutze das Formular 'Erklärung des geringfügig entlohnten Beschäftigten zur Befreiung von der Rentenversicherungspflicht' (erhältlich bei der Minijob-Zentrale). Ab Juli 2026 kann die Befreiung auch widerrufen werden.
Bekomme ich durch meinen Minijob Rentenansprüche?
Ja. Durch die Beiträge sammelst du Rentenpunkte und bist gegen Erwerbsminderung abgesichert. Der Effekt ist bei einem Minijob allein gering — aber vorhanden.
Muss ich meinen Minijob der Rentenversicherung melden?
Nein. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und überweist alle Beiträge. Du musst nichts tun.
Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
Weitere Ratgeber
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.
Das könnte dich auch interessieren
Passende Rechner zu diesem Thema
Schon gewusst?
Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat
Mindestlohn 14,60 €: Was sich für Minijobber und Arbeitgeber ändert.
War dieser Artikel hilfreich?
