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Minijob Ratgeber

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Steuerrecht

Minijob in der Steuererklärung 2026 — Muss ich angeben?

Kurze Antwort: In den meisten Fällen nein. Wenn dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % zahlt — was fast immer der Fall ist — musst du den Minijob nicht in der Steuererklärung angeben.

Der Normalfall — Minijob muss nicht angegeben werden

Bei einem regulären Minijob führt der Arbeitgeber eine Pauschalsteuer von 2 % des Bruttolohns direkt an das Finanzamt ab. Diese Steuer gilt als steuerlich abgegolten — das bedeutet: Der Minijob ist damit vollständig versteuert, und du als Arbeitnehmer musst in deiner Steuererklärung nichts angeben.

Das Finanzamt erfährt zwar über die Minijob-Zentrale von deiner geringfügigen Beschäftigung — du musst aber nichts aktiv tun. Der Minijob taucht weder in der Anlage N noch sonst irgendwo in deiner Steuererklärung auf.

Wann muss der Minijob angegeben werden?

Es gibt zwei Ausnahmen, in denen eine Angabepflicht entsteht:

1. Lohnsteuerkarten-Verfahren

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass der Minijob nicht pauschal, sondern nach der individuellen Steuerklasse versteuert wird, führt der Arbeitgeber reguläre Lohnsteuer ab. In diesem Fall ist der Minijob in der Anlage N der Steuererklärung anzugeben.

2. Ohnehin abgabepflichtig + Lohnsteuerkarten-Verfahren gewählt

Wer sowieso zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist (z. B. durch Selbstständigkeit oder Nebeneinkünfte) und zusätzlich das Lohnsteuerkarten-Verfahren gewählt hat, muss den Minijob ebenfalls in der Anlage N aufführen.

Das Lohnsteuerkarten-Verfahren beim Minijob ist unüblich und für den Arbeitnehmer in der Regel nachteilig. Wenn du unsicher bist, welches Verfahren dein Arbeitgeber anwendet, frag nach oder schau auf deine Lohnabrechnung.
Minijob & Steuererklärung auf einen Blick
  • Pauschalsteuer (normal): keine Angabe in der Steuererklärung nötig
  • Lohnsteuerkarten-Verfahren: Anlage N ausfüllen
  • Gilt als abgegolten: kein Einfluss auf Steuersatz
  • Finanzamt erfährt davon: über die Minijob-Zentrale

Bekomme ich durch eine Steuererklärung beim Minijob Geld zurück?

Im Normalfall nein. Der Minijob unter Pauschalsteuer taucht nicht in der Einkommensteuererklärung auf und kann daher auch keine Steuererstattung auslösen.

Eine Erstattung ist trotzdem möglich — aber nicht wegen des Minijobs, sondern durch andere Faktoren wie:

  • hohe Werbungskosten (z. B. Fahrtkosten zur Arbeit)
  • Sonderausgaben (z. B. Versicherungsbeiträge, Spenden)
  • außergewöhnliche Belastungen (z. B. Krankheitskosten)
  • zu viel gezahlte Lohnsteuer aus einem Hauptjob

Diese Abzüge wirken sich auf dein reguläres Einkommen aus — der Minijob selbst (€603/Monat) fließt dabei nicht ein.

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€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Eine freiwillige Steuererklärung kann sich lohnen — aber nur dann, wenn du hohe abzugsfähige Kosten hast. Der Minijob selbst ändert daran nichts. Wer ausschließlich einen Minijob mit Pauschalsteuer hat und keine weiteren Einkünfte oder großen Abzüge, wird von einer freiwilligen Steuererklärung in der Regel nicht profitieren.

Anders sieht es aus, wenn du neben dem Minijob noch einen Hauptjob hast: Dann kann sich die Steuererklärung durch die Kombination von Werbungskosten, Arbeitnehmer-Pauschbetrag und weiteren Abzügen durchaus rechnen — unabhängig vom Minijob.

Häufige Fragen

Muss ich meinen Minijob in der Steuererklärung angeben?

Meistens nein. Wenn dein Arbeitgeber die Pauschalsteuer zahlt, gilt der Minijob als steuerlich abgegolten und muss nicht angegeben werden.

Was passiert, wenn ich meinen Minijob nicht angegeben habe?

Bei der Pauschalsteuer gibt es nichts anzugeben — da ist kein Fehler passiert. Nur beim Lohnsteuerkarten-Verfahren gibt es eine Angabepflicht.

Beeinflusst der Minijob meinen Steuersatz?

Nein. Minijob-Einkommen unter der Pauschalsteuer wird nicht mit anderen Einkünften zusammengerechnet und beeinflusst den Steuersatz nicht.

Bekomme ich durch den Minijob Steuern zurück?

In der Regel nein. Der Minijob selbst generiert keine Steuererstattung. Erstattungen entstehen durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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