Minijob und Steuerklasse 2026 — Spielt sie eine Rolle?
Beim normalen Minijob spielt die Steuerklasse keine Rolle — denn Minijobber zahlen keine reguläre Lohnsteuer. Es gibt aber eine Ausnahme.
Normalfall — Pauschalsteuer ohne Steuerklasse
Bei einer geringfügigen Beschäftigung bis zur Minijob-Grenze von €603/Monat zahlt der Arbeitgeber eine einheitliche Pauschalsteuer von 2 %. Diese Steuer ist unabhängig von der persönlichen Steuerklasse des Arbeitnehmers. Es ist keine Lohnsteuerkarte erforderlich und die Steuerklasse bleibt vollständig außen vor.
Das Ergebnis: Ob du Steuerklasse I, III oder V hast — beim pauschalen Minijob ändert sich für dich als Arbeitnehmer steuerlich nichts. Dein Nettolohn ist der Bruttolohn, da die Pauschalsteuer komplett vom Arbeitgeber getragen wird.
- Pauschalbesteuerung (2 %): Steuerklasse vollständig irrelevant
- Lohnsteuerkarten-Verfahren: Steuerklasse wird angewendet
- Keine Lohnsteuerkarte nötig (Normalfall)
- Steueridentifikationsnummer: wird für die Anmeldung benötigt
Ausnahme — Lohnsteuerverfahren nach Steuerklasse
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ausdrücklich vereinbaren, dass der Minijob nicht pauschal, sondern nach der individuellen Steuerklasse versteuert wird. In diesem seltenen Fall gilt folgendes:
- Der Arbeitgeber führt reguläre Lohnsteuer ab.
- Die persönliche Steuerklasse (I–VI) wird angewendet.
- Der Arbeitnehmer muss den Minijob in der Steuererklärung in der Anlage N angeben.
Welche Steuerklasse bei Minijob neben Hauptjob?
Sehr viele Menschen üben einen Minijob zusätzlich zu einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob aus. In diesem Fall laufen beide Jobs steuerlich vollständig getrennt:
- Der Hauptjob wird mit der zugewiesenen Steuerklasse (z. B. I, III oder IV) versteuert.
- Der Minijob läuft mit Pauschalbesteuerung — ohne Einfluss der Steuerklasse.
- Das Minijob-Einkommen wird nicht mit dem Hauptjob-Einkommen zusammengerechnet.
- Es entsteht kein höherer Steuersatz durch den Minijob.
Die Steuerklasse des Hauptjobs (z. B. III bei verheirateten Alleinverdienern) bleibt durch den Minijob völlig unberührt.
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Steueridentifikationsnummer beim Minijob
Auch wenn die Steuerklasse beim Minijob irrelevant ist, braucht dein Arbeitgeber trotzdem deine Steueridentifikationsnummer(Steuer-ID). Sie wird benötigt, um dich bei der Minijob-Zentrale anzumelden und die Pauschalabgaben korrekt abzuführen.
Die Steuer-ID ist eine elfstellige Nummer, die dir einmalig vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt wurde. Sie steht auf deinem letzten Steuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder in einem Brief des Finanzamts. Wenn du sie nicht findest, kannst du sie kostenlos beim Bundeszentralamt für Steuern neu anfordern.
Häufige Fragen
Welche Steuerklasse gilt beim Minijob?
Beim normalen Minijob mit Pauschalsteuer (2 %) spielt die Steuerklasse keine Rolle. Der Arbeitgeber zahlt die Pauschalsteuer unabhängig von deiner Steuerklasse.
Ändert sich meine Steuerklasse durch einen Minijob?
Nein. Ein Minijob verändert deine Steuerklasse nicht.
Muss ich beim Minijob meine Steueridentifikationsnummer angeben?
Ja, dein Arbeitgeber braucht deine Steuer-ID für die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale — auch bei der Pauschalbesteuerung.
Kann ich beim Minijob auf Pauschalbesteuerung verzichten?
Ja, du kannst mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, dass der Minijob nach Lohnsteuerklasse versteuert wird. Das ist aber unüblich und meist nachteilig.
Viele Minijobber fragen sich, welche Steuerklasse Minijob gilt — die Antwort ist simpel: beim Normalfall gar keine. Die Pauschalsteuer Minijob Steuerklasse-Frage löst sich dadurch auf, dass der Arbeitgeber 2 % Pauschale direkt ans Finanzamt überweist. Bei geringfügiger Beschäftigung Steuerklasse-Fragen gilt: Die individuelle Steuerklasse (I bis VI) kommt nur beim Lohnsteuerkarten-Verfahren zum Einsatz. Lohnsteuer Minijob fällt für den Arbeitnehmer im Regelfall gar nicht an. Für die Steuer-ID Minijob Anmeldung ist allerdings die Steueridentifikationsnummer zwingend erforderlich — auch bei der Pauschalbesteuerung. Wer neben einem Hauptjob einen Minijob ausübt, kann beruhigt sein: Steuerklasse und Steuersatz des Hauptjobs bleiben vollständig unberührt.
