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Minijob Lohnabrechnung 2026 — Was muss draufstehen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen — auch beim Minijob. Und auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dieser Ratgeber erklärt, was die Abrechnung enthalten muss, zeigt ein konkretes Muster und klärt die Besonderheit bei der Rentenversicherung.

Muss der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?

Ja — und zwar ohne Ausnahme. §108 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet jeden Arbeitgeber, bei jeder Zahlung des Arbeitsentgelts eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Das gilt für Vollzeitbeschäftigte genauso wie für geringfügig Beschäftigte im Minijob.

Die Abrechnung muss dem Arbeitnehmer in klarer und nachvollziehbarer Form zugänglich gemacht werden — in Papierform oder auf Wunsch des Arbeitnehmers auch digital.

Achtung: Fehlt die Lohnabrechnung, kann der Arbeitnehmer sie jederzeit einfordern. Verweigert der Arbeitgeber die Ausstellung dauerhaft, kann dies eine Abmahnung nach sich ziehen und gilt als Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten.

Was muss eine Minijob-Lohnabrechnung enthalten?

  • Name und Adresse des Arbeitgebers
  • Name des Arbeitnehmers
  • Abrechnungszeitraum (z. B. Mai 2026)
  • Bruttolohn (z. B. €603/Monat)
  • Arbeitgeberabgaben: KV 13 %, RV 15 %, Lohnsteuer 2 % = ca. 30 %
  • Nettolohn (= Bruttolohn, da Minijobber keine eigenen Abzüge haben)
  • Stundenzahl und Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde)

Muster einer Minijob-Lohnabrechnung

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Lohnabrechnung für einen Minijobber mit 40 Arbeitsstunden im Monat zum aktuellen Mindestlohn von 13.9/Stunde.

Lohnabrechnung Mai 2026 — Musterfirma GmbH

Arbeitnehmer: Max Mustermann

Arbeitsstunden40 Std.
Stundenlohn13.90
Bruttolohn556.00
Abzüge Arbeitnehmer€0,00
Nettolohn Arbeitnehmer556.00

Arbeitgeberabgaben (nicht vom Arbeitnehmer getragen)

Krankenversicherung (13 %)72.28
Rentenversicherung (15 %)83.40
Lohnsteuer-Pauschale (2 %)11.12
Summe Abgaben (ca. 30 %)166.80
Gesamtkosten Arbeitgeber722.80

Der Arbeitnehmer erhält 556.00 ausgezahlt. Für den Arbeitgeber entstehen durch Abgaben Gesamtkosten von 722.80 pro Monat.

Besonderheit: Rentenversicherung

Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt den Differenzbetrag zum regulären Beitragssatz aus eigener Tasche — konkret 3,6 % des Bruttogehalts (Arbeitgeber zahlt 15 %, der allgemeine Beitragssatz beträgt 18,6 %).

Wer das nicht möchte, kann sich per Antrag nach §6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (sogenanntes Opt-out). Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen.

Rechenbeispiel: RV-Eigenanteil

Bruttolohn: 556.00 × 3,6 % = 20.02 Eigenanteil des Arbeitnehmers

Nettolohn bei RV-Pflicht (ohne Opt-out): 535.98

Wichtig: Ohne Opt-out aus der Rentenversicherungspflicht gilt Netto ≠ Brutto. Der Minijobber erhält dann weniger als sein Bruttogehalt ausgezahlt. Die Lohnabrechnung muss diesen Abzug transparent ausweisen.

Lohnabrechnung aufbewahren

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten Lohnabrechnungen sorgfältig aufbewahren.

Arbeitgeber

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre gemäß §41a EStG. Lohnunterlagen müssen vollständig und geordnet archiviert werden und bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.

Arbeitnehmer

Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen: Lohnabrechnungen dauerhaft aufbewahren. Sie dienen als Nachweise für die spätere Rentenberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung.

Minijob Rechner — Netto & Kosten berechnen

€100Grenze €603€900
€/Std. (Mindestlohn: €13.9)
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
Rentenversicherung−€18,00
Netto482,00
Arbeitgeber-Kosten(Betrieb)
Krankenversicherung (13 %)65,00
Rentenversicherung (15 %)75,00
Pauschalsteuer (2 %)10,00
Umlagen + Unfallversicherung12,35
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
davon Jahreskosten7.948,20
Stand: 2025/2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat · Mindestlohn: €13.9/Std. · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Steuerberater

Häufige Fragen

Muss der Minijob-Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?

Ja, gemäß §108 GewO ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Das gilt auch für Minijobber. Fehlt die Abrechnung, kann der Arbeitnehmer sie einfordern.

Was steht auf der Lohnabrechnung beim Minijob?

Die Minijob-Lohnabrechnung muss enthalten: Name und Adresse des Arbeitgebers, Name des Arbeitnehmers, Abrechnungszeitraum, Bruttolohn (max. €603/Monat), Arbeitgeberabgaben (ca. 30 %), Nettolohn, Stundenzahl sowie Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde).

Ist der Nettolohn beim Minijob gleich dem Bruttolohn?

Grundsätzlich ja — Minijobber zahlen keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, sodass Brutto = Netto gilt. Ausnahme: Wer nicht aus der Rentenversicherungspflicht ausgetreten ist, zahlt 3,6 % des Bruttogehalts als eigenen Rentenversicherungsbeitrag.

Wie lange muss ich die Lohnabrechnung aufbewahren?

Arbeitgeber sind nach §41a EStG verpflichtet, Lohnunterlagen mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Arbeitnehmern wird empfohlen, Lohnabrechnungen dauerhaft zu archivieren — sie dienen als Nachweise für die spätere Rentenberechnung.

Die Minijob Lohnabrechnung ist für jeden Arbeitgeber Pflicht — geregelt in §108 GewO. Auch beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis muss die Abrechnung Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn ausweisen. Da Minijobber keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, gilt beim Minijob Nettolohn grundsätzlich: Netto = Brutto. Ausnahme bildet der Rentenversicherungsbeitrag Minijob: Ohne Opt-out nach §6 SGB VI wird ein Eigenanteil von 3,6 % vom Brutto abgezogen. Das Minijob Lohnabrechnung Muster zeigt: Bei 40 Stunden × €13.9 = €556.00 Brutto entstehen dem Arbeitgeber durch Pauschalbeiträge (KV 13 %, RV 15 %, Steuer 2 %) Gesamtkosten von ca. €722.80. Die Aufbewahrungspflicht Lohnabrechnung beträgt für Arbeitgeber 6 Jahre gemäß §41a EStG. Wer die Minijob Verdienstgrenze 2026 von €603 ausschöpft, sollte die Abrechnung stets korrekt und vollständig ausstellen — sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.

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