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Minijob Ratgeber

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Arbeitgeber

Minijob Lohnabrechnung 2026 — Was muss draufstehen?

Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen — auch beim Minijob. Und auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dieser Ratgeber erklärt, was die Abrechnung enthalten muss, zeigt ein konkretes Muster und klärt die Besonderheit bei der Rentenversicherung.

Kurz-Antwort: Wie lange Lohnabrechnungen aufbewahren?
  • Arbeitnehmer: keine gesetzliche Pflicht. Empfohlen: mindestens 3 Jahre, besser bis zur Rente.
  • Arbeitgeber: Lohnkonto 6 Jahre (§ 41 EStG), Buchungsbelege 8 Jahre (§ 147 AO), Entgeltunterlagen bis zum Ablauf des Jahres nach der letzten Prüfung (§ 28f SGB IV).
  • Lohnsteuerbescheinigung: aufheben, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist.
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Lohnabrechnung aufbewahren: Fristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

WasWerWie langeRechtsgrundlage
Lohn- und GehaltsabrechnungenArbeitnehmerKeine gesetzliche Pflicht; empfohlen: bis zur Rente bzw. bis dein Versicherungsverlauf geprüft ist, mindestens 3 JahreRegelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, § 195 BGB
LohnsteuerbescheinigungArbeitnehmerKeine gesetzliche Pflicht; empfohlen: bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist, mindestens 4 JahreFestsetzungsfrist grundsätzlich 4 Jahre, § 169 Abs. 2 AO
Renteninformation, RentenversicherungsverlaufArbeitnehmerKeine gesetzliche Pflicht; empfohlen: dauerhaft, jedenfalls bis die Rente bewilligt istEmpfehlung (kein Gesetz)
LohnkontoArbeitgeberBis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres nach der letzten Lohnzahlung (6 Jahre)§ 41 Abs. 1 EStG
Entgeltunterlagen, Beitragsabrechnungen, BeitragsnachweiseArbeitgeberBis zum Ablauf des Kalenderjahres, das auf die letzte Betriebsprüfung folgt§ 28f Abs. 1 SGB IV
Buchungsbelege (soweit die Abrechnung als Beleg dient)Arbeitgeber8 Jahre; die Frist läuft nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für die betroffenen Steuern läuft§ 147 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 3 AO

Warum solltest du als Arbeitnehmer trotzdem aufbewahren? Erstens sind Abrechnungen dein Nachweis für Beitragszeiten und Verdienste, falls dein Versicherungsverlauf bei der Rentenversicherung Lücken hat (Wie viel Rente bringt ein Minijob?). Zweitens belegen sie Einnahmen für die Steuererklärung, und das Finanzamt kann Steuerbescheide innerhalb der Festsetzungsfrist ändern. Drittens verjähren Ansprüche, etwa auf nachgezahlten Lohn, regelmäßig nach drei Jahren, vertragliche Ausschlussfristen können kürzer sein. Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung hebst du am besten dauerhaft auf, um spätere Fehler im Versicherungsverlauf nachweisen zu können.

„Die Lohnkonten sind bis zum Ablauf des sechsten Kalenderjahres, das auf die zuletzt eingetragene Lohnzahlung folgt, aufzubewahren.“
Quelle: § 41 Abs. 1 EStG
„Der Arbeitgeber hat für jeden Beschäftigten, getrennt nach Kalenderjahren, Entgeltunterlagen im Geltungsbereich dieses Gesetzes in deutscher Sprache zu führen und bis zum Ablauf des auf die letzte Prüfung (§ 28p) folgenden Kalenderjahres geordnet aufzubewahren.“
Quelle: § 28f Abs. 1 SGB IV
„Die in Absatz 1 Nummer 1 und 4a aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die in Absatz 1 Nummer 4 aufgeführten Unterlagen acht Jahre und die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren“
Quelle: § 147 Abs. 3 AO
„Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.“
Quelle: § 195 BGB
Arbeitgeber: Wer Entgeltunterlagen nicht führt oder nicht aufbewahrt, handelt ordnungswidrig; die Geldbuße kann bis zu 50.000 € betragen (§ 111 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 SGB IV).

Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren

Die Lohnsteuerbescheinigung übermittelt der Arbeitgeber elektronisch ans Finanzamt; dir muss er sie als Ausdruck aushändigen oder elektronisch bereitstellen.

„Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer die elektronische Lohnsteuerbescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster binnen angemessener Frist als Ausdruck auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen.“
Quelle: § 41b Abs. 1 EStG

Für dich als Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Behalte die Bescheinigung, bis der Einkommensteuerbescheid für das Jahr bestandskräftig ist. Die Festsetzungsfrist beträgt grundsätzlich vier Jahre (§ 169 Abs. 2 AO). Bei pauschal versteuerten Minijobs trägt der Arbeitgeber die Pauschsteuer; trotzdem solltest du die Jahresabrechnung aufheben.

Muss der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?

Ja. § 108 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet jeden Arbeitgeber, bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung zu erteilen. Das gilt für Vollzeitbeschäftigte genauso wie für geringfügig Beschäftigte im Minijob.

„Dem Arbeitnehmer ist bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen.“
Quelle: § 108 Abs. 1 GewO

„Textform“ heißt: Papier, E-Mail oder ein Online-Postfach genügen, eine Unterschrift ist nicht nötig. Die Abrechnung muss mindestens Abrechnungszeitraum und Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthalten, also Art und Höhe von Zuschlägen, Zulagen, Abzügen, Abschlagszahlungen und Vorschüssen. Sie entfällt nur, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben (§ 108 Abs. 2 GewO).

Achtung: Fehlt die Lohnabrechnung, kannst du sie beim Arbeitgeber einfordern. Wird sie dauerhaft verweigert, kannst du dich arbeitsrechtlich beraten lassen (z. B. Gewerkschaft oder Rechtsantragstelle).

Was muss eine Minijob-Lohnabrechnung enthalten?

  • ✓Name und Adresse des Arbeitgebers
  • ✓Name des Arbeitnehmers
  • ✓Abrechnungszeitraum (z. B. Mai 2026)
  • ✓Bruttolohn (z. B. €603/Monat)
  • ✓Arbeitgeberabgaben (gewerblich): KV 13 % + RV 15 % + ST 2 % + Umlagen ~1,17 % = 31,17 %
  • ✓Nettolohn (= Bruttolohn, da Minijobber keine eigenen Abzüge haben)
  • ✓Stundenzahl und Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde)

Muster einer Minijob-Lohnabrechnung (Gehaltsabrechnung Vorlage)

Das folgende Beispiel zeigt eine typische Lohnabrechnung für einen Minijobber mit 40 Arbeitsstunden im Monat zum aktuellen Mindestlohn von €13.9/Stunde.

Zum Ausfüllen: Gehaltsabrechnung Vorlage mit automatischer Berechnung, als Text, PDF oder Word

Lohnabrechnung Mai 2026 — Musterfirma GmbH

Arbeitnehmer: Max Mustermann

Arbeitsstunden40 Std.
Stundenlohn€13.90
Bruttolohn€556.00
Abzüge Arbeitnehmer€0,00
Nettolohn Arbeitnehmer€556.00

Arbeitgeberabgaben (nicht vom Arbeitnehmer getragen)

Krankenversicherung (13 %)€72.28
Rentenversicherung (15 %)€83.40
Lohnsteuer-Pauschale (2 %)€11.12
Umlagen U1, U2, U3 (1,17 %)€6.51
Summe Abgaben (31,17 % gewerblich)€173.31
Gesamtkosten Arbeitgeber€729.31

Der Arbeitnehmer erhält €556.00 ausgezahlt. Für den Arbeitgeber entstehen durch Abgaben Gesamtkosten von €729.31 pro Monat.

Dieses Muster ist eine Orientierung; es ersetzt keine Lohnabrechnung aus einem Lohnprogramm. Zum Selbstausfüllen gibt es die Gehaltsabrechnung Vorlage, weitere Dokumente findest du unter Vorlagen (z. B. Befreiung von der Rentenversicherung, Urlaubsantrag).

Muster Lohnabrechnung für eine kurzfristige Beschäftigung

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung (z. B. Ferienjob, Erntehelfer) gilt dieselbe Abrechnungspflicht nach § 108 GewO. Es fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an; die Steuer wird nach Steuerklasse oder, wenn die Voraussetzungen vorliegen, pauschal mit 25 % erhoben (§ 40a Abs. 1 EStG). Die Abrechnung enthält diese Posten:

PostenBeispiel (10 Arbeitstage à 8 Stunden)
Abrechnungszeitraum, Arbeitgeber, Arbeitnehmerz. B. 01.–14.08.2026
Arbeitsstunden × Stundenlohn80 Std. × €13.90 = €1112.00 brutto
Sozialversicherung€0,00 (kurzfristig: sozialversicherungsfrei)
Lohnsteuernach Steuerklasse oder 25 % pauschal, je nach Voraussetzung
AuszahlungsbetragBrutto abzüglich Lohnsteuer

Ob und wann die Pauschalierung zulässig ist, hängt von den Voraussetzungen in § 40a EStG ab (nicht geprüft: Tageslohngrenzen). Klärung über Lohnbüro oder Steuerberater.

Besonderheit: Rentenversicherung

Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt den Differenzbetrag zum regulären Beitragssatz aus eigener Tasche — konkret 3,6 % des Bruttogehalts (Arbeitgeber zahlt 15 %, der allgemeine Beitragssatz beträgt 18,6 %).

Wer das nicht möchte, kann sich per Antrag nach §6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (sogenanntes Opt-out). Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen (Vorlage Befreiung); seit 1. Juli 2026 ist ein einmaliger Widerruf möglich. Was dein Beitrag später bringt, zeigt der Minijob-Rentenrechner.

Rechenbeispiel: RV-Eigenanteil

Bruttolohn: €556.00 × 3,6 % = €20.02 Eigenanteil des Arbeitnehmers

Nettolohn bei RV-Pflicht (ohne Opt-out): €535.98

Wichtig: Ohne Opt-out aus der Rentenversicherungspflicht gilt Netto ≠ Brutto. Der Minijobber erhält dann weniger als sein Bruttogehalt ausgezahlt. Die Lohnabrechnung muss diesen Abzug transparent ausweisen.

Minijob Rechner — Netto & Kosten berechnen

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Häufige Fragen

Muss der Minijob-Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?

Ja. Nach § 108 Abs. 1 GewO ist dem Arbeitnehmer bei Zahlung des Arbeitsentgelts eine Abrechnung in Textform zu erteilen (also auch per E-Mail oder digital). Das gilt auch für Minijobber. Die Pflicht entfällt nur, wenn sich die Angaben gegenüber der letzten ordnungsgemäßen Abrechnung nicht geändert haben (§ 108 Abs. 2 GewO).

Was steht auf der Lohnabrechnung beim Minijob?

Die Minijob-Lohnabrechnung muss enthalten: Name und Adresse des Arbeitgebers, Name des Arbeitnehmers, Abrechnungszeitraum, Bruttolohn (max. €603/Monat), Arbeitgeberabgaben (31,17 % gewerblich / 14,62 % Privathaushalt inklusive Unfallversicherung), Nettolohn, Stundenzahl sowie Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde).

Ist der Nettolohn beim Minijob gleich dem Bruttolohn?

Grundsätzlich ja — Minijobber zahlen keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, sodass Brutto = Netto gilt. Ausnahme: Wer nicht aus der Rentenversicherungspflicht ausgetreten ist, zahlt 3,6 % des Bruttogehalts als eigenen Rentenversicherungsbeitrag.

Wie lange muss ich Lohnabrechnungen aufbewahren?

Als Arbeitnehmer gibt es keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Empfehlenswert ist, Abrechnungen mindestens drei Jahre (regelmäßige Verjährungsfrist, § 195 BGB) und besser bis zur Rente aufzuheben, weil sie deine Beitragszeiten und Verdienste belegen. Der Arbeitgeber muss das Lohnkonto sechs Jahre aufbewahren (§ 41 Abs. 1 EStG), Buchungsbelege acht Jahre (§ 147 AO).

Muss ich meine monatliche Gehaltsabrechnung aufheben?

Pflicht ist es nicht, sinnvoll aber schon: Heb die Abrechnungen auf, bis du deinen Versicherungsverlauf bei der Deutschen Rentenversicherung geprüft hast und der Steuerbescheid für das Jahr bestandskräftig ist.

Wie lange muss ich die Lohnsteuerbescheinigung aufbewahren?

Es gibt keine gesetzliche Frist für Arbeitnehmer. Sie ist der Beleg für deine Steuererklärung; behalte sie, bis der Steuerbescheid bestandskräftig ist, mindestens vier Jahre (Festsetzungsfrist, § 169 Abs. 2 AO).

Wo finde ich eine Vorlage für die Lohnabrechnung im Minijob?

Ein Muster mit allen Pflichtangaben findest du weiter oben auf dieser Seite, zum Ausfüllen die Gehaltsabrechnung Vorlage unter /vorlagen/lohnabrechnung. Weitere Vorlagen (z. B. Befreiung von der Rentenversicherung, Urlaubsantrag) gibt es unter Vorlagen.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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