Minijob Lohnabrechnung 2026 — Was muss draufstehen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Lohnabrechnung auszustellen — auch beim Minijob. Und auch Minijobber haben einen gesetzlichen Anspruch darauf. Dieser Ratgeber erklärt, was die Abrechnung enthalten muss, zeigt ein konkretes Muster und klärt die Besonderheit bei der Rentenversicherung.
Muss der Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?
Ja — und zwar ohne Ausnahme. §108 GewO (Gewerbeordnung) verpflichtet jeden Arbeitgeber, bei jeder Zahlung des Arbeitsentgelts eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Das gilt für Vollzeitbeschäftigte genauso wie für geringfügig Beschäftigte im Minijob.
Die Abrechnung muss dem Arbeitnehmer in klarer und nachvollziehbarer Form zugänglich gemacht werden — in Papierform oder auf Wunsch des Arbeitnehmers auch digital.
Was muss eine Minijob-Lohnabrechnung enthalten?
- ✓Name und Adresse des Arbeitgebers
- ✓Name des Arbeitnehmers
- ✓Abrechnungszeitraum (z. B. Mai 2026)
- ✓Bruttolohn (z. B. €603/Monat)
- ✓Arbeitgeberabgaben: KV 13 %, RV 15 %, Lohnsteuer 2 % = ca. 30 %
- ✓Nettolohn (= Bruttolohn, da Minijobber keine eigenen Abzüge haben)
- ✓Stundenzahl und Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde)
Muster einer Minijob-Lohnabrechnung
Das folgende Beispiel zeigt eine typische Lohnabrechnung für einen Minijobber mit 40 Arbeitsstunden im Monat zum aktuellen Mindestlohn von €13.9/Stunde.
Lohnabrechnung Mai 2026 — Musterfirma GmbH
Arbeitnehmer: Max Mustermann
Arbeitgeberabgaben (nicht vom Arbeitnehmer getragen)
Der Arbeitnehmer erhält €556.00 ausgezahlt. Für den Arbeitgeber entstehen durch Abgaben Gesamtkosten von €722.80 pro Monat.
Besonderheit: Rentenversicherung
Seit dem 1. Januar 2013 sind Minijobber grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Der Arbeitnehmer zahlt den Differenzbetrag zum regulären Beitragssatz aus eigener Tasche — konkret 3,6 % des Bruttogehalts (Arbeitgeber zahlt 15 %, der allgemeine Beitragssatz beträgt 18,6 %).
Wer das nicht möchte, kann sich per Antrag nach §6 Abs. 1b SGB VI von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (sogenanntes Opt-out). Der Antrag ist beim Arbeitgeber zu stellen.
Rechenbeispiel: RV-Eigenanteil
Bruttolohn: €556.00 × 3,6 % = €20.02 Eigenanteil des Arbeitnehmers
Nettolohn bei RV-Pflicht (ohne Opt-out): €535.98
Lohnabrechnung aufbewahren
Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sollten Lohnabrechnungen sorgfältig aufbewahren.
Arbeitgeber
Gesetzliche Aufbewahrungspflicht: 6 Jahre gemäß §41a EStG. Lohnunterlagen müssen vollständig und geordnet archiviert werden und bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.
Arbeitnehmer
Keine gesetzliche Pflicht, aber dringend empfohlen: Lohnabrechnungen dauerhaft aufbewahren. Sie dienen als Nachweise für die spätere Rentenberechnung bei der Deutschen Rentenversicherung.
Minijob Rechner — Netto & Kosten berechnen
Häufige Fragen
Muss der Minijob-Arbeitgeber eine Lohnabrechnung ausstellen?
Ja, gemäß §108 GewO ist der Arbeitgeber verpflichtet, bei jeder Lohnzahlung eine schriftliche Lohnabrechnung auszustellen. Das gilt auch für Minijobber. Fehlt die Abrechnung, kann der Arbeitnehmer sie einfordern.
Was steht auf der Lohnabrechnung beim Minijob?
Die Minijob-Lohnabrechnung muss enthalten: Name und Adresse des Arbeitgebers, Name des Arbeitnehmers, Abrechnungszeitraum, Bruttolohn (max. €603/Monat), Arbeitgeberabgaben (ca. 30 %), Nettolohn, Stundenzahl sowie Stundenlohn (mind. €13.9/Stunde).
Ist der Nettolohn beim Minijob gleich dem Bruttolohn?
Grundsätzlich ja — Minijobber zahlen keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge, sodass Brutto = Netto gilt. Ausnahme: Wer nicht aus der Rentenversicherungspflicht ausgetreten ist, zahlt 3,6 % des Bruttogehalts als eigenen Rentenversicherungsbeitrag.
Wie lange muss ich die Lohnabrechnung aufbewahren?
Arbeitgeber sind nach §41a EStG verpflichtet, Lohnunterlagen mindestens 6 Jahre aufzubewahren. Arbeitnehmern wird empfohlen, Lohnabrechnungen dauerhaft zu archivieren — sie dienen als Nachweise für die spätere Rentenberechnung.
Die Minijob Lohnabrechnung ist für jeden Arbeitgeber Pflicht — geregelt in §108 GewO. Auch beim geringfügigen Beschäftigungsverhältnis muss die Abrechnung Bruttolohn, Abzüge und Nettolohn ausweisen. Da Minijobber keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, gilt beim Minijob Nettolohn grundsätzlich: Netto = Brutto. Ausnahme bildet der Rentenversicherungsbeitrag Minijob: Ohne Opt-out nach §6 SGB VI wird ein Eigenanteil von 3,6 % vom Brutto abgezogen. Das Minijob Lohnabrechnung Muster zeigt: Bei 40 Stunden × €13.9 = €556.00 Brutto entstehen dem Arbeitgeber durch Pauschalbeiträge (KV 13 %, RV 15 %, Steuer 2 %) Gesamtkosten von ca. €722.80. Die Aufbewahrungspflicht Lohnabrechnung beträgt für Arbeitgeber 6 Jahre gemäß §41a EStG. Wer die Minijob Verdienstgrenze 2026 von €603 ausschöpft, sollte die Abrechnung stets korrekt und vollständig ausstellen — sonst drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen.
