Minijob als Arbeitgeber 2026 — Kosten, Pflichten & Anmeldung
Als Arbeitgeber können Sie Minijobber sozialversicherungsfrei beschäftigen — doch vollständig kostenfrei ist ein Minijob nicht. Neben dem Bruttogehalt fallen Pauschalbeiträge von rund 30 % an, die der Arbeitgeber alleine trägt. Dieser Ratgeber erklärt alle Kosten, gesetzlichen Pflichten und die Anmeldung bei der Minijob-Zentrale Schritt für Schritt.
Was kostet ein Minijobber den Arbeitgeber?
Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber Pauschalbeiträge auf das Bruttogehalt des Minijobbers. Diese werden direkt an die Minijob-Zentrale abgeführt — der Arbeitnehmer zahlt in der Regel keinen eigenen Anteil an Kranken- und Rentenversicherung (außer beim freiwilligen Aufstocken der Rentenversicherung).
Bei einem Bruttogehalt von €603/Monat (Verdienstgrenze 2026) ergibt sich folgende Kostenrechnung für den Arbeitgeber:
Arbeitgeber-Abgaben beim Minijob (Basis: €603 Brutto)
- ✓Krankenversicherungs-Pauschale: 13 % = €78.39/Monat
- ✓Rentenversicherungs-Pauschale: 15 % = €90.45/Monat
- ✓Lohnsteuer-Pauschale: 2 % = €12.06/Monat
- ✓Gesamt Abgaben: ca. 30 % = €180.90/Monat
- ✓Gesamtkosten Arbeitgeber: Gehalt + Abgaben = ca. €783.90/Monat
Hinweis: Zusätzlich können geringe Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) anfallen. Diese variieren je nach Branche und werden separat veranlagt.
Minijob anmelden: Schritt für Schritt
Die Anmeldung eines Minijobbers ist gesetzlich vorgeschrieben und muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen. Der Prozess läuft vollständig über die Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See) und ist heute weitgehend digital möglich.
Arbeitsvertrag schriftlich abschließen
Vor Beschäftigungsbeginn muss ein schriftlicher Arbeitsvertrag ausgehändigt werden (Nachweisgesetz). Dieser regelt Beginn, Arbeitszeit, Vergütung und Kündigungsfristen.
Anmeldung bei der Minijob-Zentrale
Über das Arbeitgeber-Portal sv.net oder direkt auf minijob-zentrale.de den Minijobber online anmelden. Dafür wird die Betriebsnummer des Arbeitgebers benötigt (kostenlos beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit beantragen).
Monatliche Lohnabrechnung erstellen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, monatlich eine Lohnabrechnung auszustellen. Diese muss Bruttogehalt, Abzüge und Nettolohn ausweisen. Für kleine Betriebe bieten sich kostengünstige Lohnabrechnungsprogramme an.
Pauschalbeiträge pünktlich überweisen
Die Abgaben sind monatlich bis zum drittletzten Bankarbeitstag des Monats an die Minijob-Zentrale zu überweisen. Bei Verzug fallen Säumniszuschläge an.
Pflichten des Arbeitgebers gegenüber Minijobbern
Trotz des einfachen Rahmens haben Arbeitgeber gegenüber Minijobbern dieselben wesentlichen Schutzpflichten wie bei regulären Arbeitsverhältnissen. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Seit dem Nachweisgesetz (2022) muss der Arbeitsvertrag spätestens am ersten Arbeitstag in schriftlicher Form vorliegen. Er muss u. a. Arbeitszeit, Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen enthalten.
Urlaubsanspruch (min. 24 Tage)
Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Bei einer 6-Tage-Woche beträgt der gesetzliche Mindesturlaub 24 Werktage pro Jahr (§ 3 BUrlG). Bei einer 5-Tage-Woche sind es 20 Tage.
Lohnfortzahlung bei Krankheit (6 Wochen)
Erkrankt ein Minijobber, hat er Anspruch auf 6 Wochen Lohnfortzahlung gemäß Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Kosten können über das Ausgleichsverfahren (U1) von der Minijob-Zentrale erstattet werden — die Teilnahme ist für Arbeitgeber mit bis zu 30 Mitarbeitern verpflichtend.
Mindestlohn: €13.9/Stunde
Der gesetzliche Mindestlohn gilt auch für Minijobber. Ab 2026 beträgt er €13.9/Stunde. Die maximale Arbeitszeit bei voller Ausschöpfung der Verdienstgrenze ergibt sich daraus: €603 ÷ €13.9 ≈ 43 Stunden/Monat.
Minijob Rechner — Kosten für Arbeitgeber berechnen
Haushaltsscheck vs. gewerblicher Minijob
Wer eine Haushaltshilfe, Reinigungskraft oder Kinderbetreuer in einem privaten Haushalt beschäftigt, profitiert vom vereinfachten Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale.
Haushaltsscheck (privat)
- ✓Nur 14,9 % Gesamtabgaben (halber Satz)
- ✓Einfaches Anmeldeverfahren per Haushaltsscheck
- ✓Steuerbonus: 20 % der Lohnkosten absetzbar (max. €510/Jahr)
- ✓Nur für private Haushalte zulässig
Gewerblicher Minijob
- →Ca. 30 % Pauschalbeiträge
- →Reguläre Anmeldung über Betriebsnummer
- →Für Unternehmen und Gewerbetreibende
- →U1/U2-Umlageverfahren verpflichtend
Beim Haushaltsscheck zahlt der private Arbeitgeber nur 14,9 % des Bruttogehalts als Pauschalabgabe (KV 5 %, RV 5 %, Steuerpauschale 2 %, Unfallversicherung ca. 1,6 % + Umlage). Bei €603 Gehalt sind das ca. €89.85/Monat — deutlich günstiger als im gewerblichen Bereich.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Arbeitgeberabgaben beim Minijob?
Arbeitgeber zahlen beim gewerblichen Minijob insgesamt ca. 30 % Pauschalbeiträge auf das Bruttogehalt: 13 % Krankenversicherung, 15 % Rentenversicherung und 2 % Pauschsteuer. Bei einem Gehalt von €603 kommen so ca. €180/Monat an Abgaben zusammen.
Muss ich einen Minijobber bei der Krankenkasse anmelden?
Nein. Minijobber werden nicht direkt bei einer Krankenkasse angemeldet. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich bei der Minijob-Zentrale (Knappschaft Bahn-See). Der Arbeitgeber überweist die Pauschalabgaben dorthin.
Kann ich mehrere Minijobber gleichzeitig beschäftigen?
Ja, die Anzahl der Minijobber ist grundsätzlich nicht begrenzt. Jeder Minijobber muss einzeln bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden und es gelten für jeden die gleichen Abgabepflichten.
Was passiert wenn der Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet?
Überschreitet ein Minijobber die Grenze von €603/Monat dauerhaft, wird die Beschäftigung versicherungspflichtig. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen dann reguläre Sozialversicherungsbeiträge abführen. Es gibt eine dreimonatige Überschreitungsregelung bei gelegentlichem Mehrverdienst.
Als Minijob Arbeitgeber trägt man neben dem Bruttogehalt auch die Arbeitgeberabgaben Minijob von ca. 30 %. Bei der maximalen Minijob Grenze 2026 von €603 bedeutet das monatliche Gesamtkosten von rund €784. Die Minijob anmelden Arbeitgeber-Pflicht besteht vor dem ersten Arbeitstag über die Minijob-Zentrale. Beim Haushaltsscheck Minijob für private Haushalte sinken die Abgaben auf 14,9 %. Der Mindestlohn Minijob 2026 beträgt €13.9/Stunde — bei €603 Monatsgehalt entspricht das maximal 43 Arbeitsstunden. Urlaubsanspruch Minijob und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelten auch für geringfügig Beschäftigte. Wer als Arbeitgeber Minijob Kosten genau kalkulieren möchte, sollte alle Pauschalbeiträge und Umlagepflichten in der Personalplanung berücksichtigen.
