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Haushaltsnaher Minijob 2026 — Haushaltsscheck & Steuerersparnis
Ein Minijob im Privathaushalt ist deutlich günstiger als eine gewerbliche Anstellung — dank des vereinfachten Haushaltsscheckverfahrens zahlen Arbeitgeber nur ~14,62 % Pauschalabgaben. Außerdem lassen sich bis zu €510 jährlich über §35a EStG von der Steuer absetzen. Hier erfährst du alles, was du als Arbeitgeber oder Haushaltshilfe wissen musst.
Mit Haushaltsscheck-Abgaben (ca. 14,6 %) und Steuerbonus nach § 35a EStG.
Was ist ein haushaltsnaher Minijob?
Ein haushaltsnaher Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, bei der jemand Tätigkeiten im Privathaushalt einer Privatperson ausführt — also nicht bei einem Unternehmen oder einer gemeinnützigen Einrichtung. Die rechtliche Grundlage bildet §35a des Einkommensteuergesetzes (EStG), der spezielle Steuervorteile für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt.
Der entscheidende Unterschied zu einem gewerblichen Minijob: Die Tätigkeit findet im Haushalt der beschäftigenden Person statt und könnte grundsätzlich von einem Haushaltsmitglied selbst erledigt werden. Dafür gibt es ein eigenes vereinfachtes Anmeldeverfahren — den Haushaltsscheck.
- Reinigung der Wohnung und des Hauses (Putzen)
- Kochen und Essenszubereitung
- Einkaufen und Botengänge
- Wäsche waschen, bügeln und sortieren
- Gartenarbeit (Rasenmähen, Unkraut jäten)
- Kinderbetreuung und Hausaufgabenhilfe
- Pflege und Betreuung von Familienangehörigen
Nicht als haushaltsnaher Minijob gilt die Beschäftigung bei einem gewerblichen Reinigungsunternehmen, einem Pflegedienst oder einem anderen Unternehmen — auch wenn die Tätigkeit physisch im Haushalt stattfindet. In diesen Fällen gelten die normalen Regeln für gewerbliche Minijobs mit höheren Pauschalabgaben.
Haushaltsscheck — Das vereinfachte Verfahren
Für Privatpersonen, die eine Haushaltshilfe im Minijob beschäftigen, hat der Gesetzgeber ein besonders einfaches Anmeldeverfahren eingerichtet: den Haushaltsscheck. Dieser ersetzt die regulären Anmeldeformulare bei der Minijob-Zentrale und fasst alle notwendigen Angaben auf einem einzigen zweiseitigen Formular zusammen.
Der größte Vorteil des Haushaltsschecks liegt bei den deutlich reduzierten Pauschalabgaben: Während ein gewerblicher Arbeitgeber rund 31,17 % Pauschalabgaben auf den Minijob-Lohn zahlt, fallen im Privathaushalt nur ~14,62 % an — fast die Hälfte weniger.
| Abgabe | Privathaushalt | Gewerblich |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | 5,0 % | 13,0 % |
| Rentenversicherung | 5,0 % | 15,0 % |
| Pauschalsteuer | 2,0 % | 2,0 % |
| Umlage U1 (ab 1.1.2026: 0,8 %) | 0,8 % | 0,8 % |
| Umlage U2 | 0,22 % | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | — | 0,15 % |
| UV-Beitrag (variiert)* | ~1,6 % | ~1,3 % |
| Gesamt ca. | ~14,62 % | ~32,47 % |
* UV-Beitrag variiert je nach Berufsgenossenschaft (Näherungswert). U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt. Quelle: Minijob-Zentrale, Stand 2026.
Steuerersparnis nach §35a EStG — Bis zu €510 jährlich
Zusätzlich zur günstigen Pauschalabgabe profitieren Arbeitgeber im Privathaushalt von einer direkten Steuerermäßigung nach §35a EStG. Das Finanzamt rechnet 20 % der tatsächlich gezahlten Lohnkosten (also Lohn plus Arbeitgeberanteile) direkt von der Steuerschuld ab — nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Rechenbeispiel §35a EStG
Monatslohn: €603 × 12 Monate = €7236 Jahresbrutto
+ Pauschalabgaben (~14,62 %): ca. €1058
= Gesamtkosten ca. €8294
20 % davon = €1659 — gedeckelt auf max. €510
Die Steuerermäßigung gilt nur, wenn du den Haushaltsscheck genutzt und die Beiträge an die Minijob-Zentrale überwiesen hast. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Den Abzug trägst du in der Steuererklärung in der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen ein.
Haushaltshilfe anmelden — So geht es
Die Anmeldung einer Haushaltshilfe im Minijob ist dank des Haushaltsschecks erfreulich unkompliziert. Du kannst die Anmeldung vollständig online unter minijob-zentrale.de erledigen — ohne Papierformulare und ohne Gang zum Amt.
- Schritt 1: Auf minijob-zentrale.de anmelden oder registrieren
- Schritt 2: Haushaltsscheck-Formular ausfüllen (Personalien beider Seiten)
- Schritt 3: Beginn, Stundenlohn und voraussichtliche Wochenstunden angeben
- Schritt 4: Formular online einreichen oder ausdrucken und per Post schicken
- Schritt 5: Minijob-Zentrale bestätigt Anmeldung und sendet Beitragsbescheid
Die Anmeldung muss vor dem ersten Arbeitstag erfolgen — nicht erst im Nachhinein. Für die Anmeldung benötigst du: Name und Adresse der Haushaltshilfe, ihre Sozialversicherungsnummer, Steueridentifikationsnummer sowie die vereinbarte Vergütung.
Bei gewerblichen Beschäftigungsverhältnissen — also wenn du eine selbstständige Reinigungsfachkraft oder ein Reinigungsunternehmen beauftragst — entfällt das Haushaltsscheckverfahren. In diesem Fall stellst du keine Person an, sondern beauftragst eine Dienstleistung. Dann kannst du zwar ebenfalls 20 % der Kosten nach §35a absetzen, aber das Maximum liegt hier bei €4.000/Jahr (statt €510 beim Minijob-Beschäftigungsverhältnis).
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* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Rechte und Pflichten — Was gilt im Haushalt?
Auch im Privathaushalt gelten alle arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften für Minijobber vollumfänglich. Eine Haushaltshilfe ist ein regulärer Arbeitnehmer mit allen gesetzlich garantierten Rechten:
- Mindestlohn: mindestens €13.9/Stunde (Mindestlohn 2026)
- Urlaubsanspruch: anteilig nach Arbeitstagen (§3 BUrlG)
- Lohnfortzahlung bei Krankheit: ab dem ersten Krankheitstag (§3 EFZG)
- Kündigungsschutz: gilt nach 6 Monaten (KSchG)
- Schriftlicher Arbeitsvertrag: empfohlen, auf Verlangen Pflicht
Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat und einem Mindestlohn von €13.9/Stunde sind maximal 43 Stunden pro Monat möglich, ohne die Grenze zu überschreiten.
Häufige Fragen
Was zählt als haushaltsnaher Minijob?
Als haushaltsnaher Minijob gelten Tätigkeiten, die typischerweise im Privathaushalt anfallen: Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche waschen, Gartenarbeit, Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen. Die Tätigkeit muss räumlich und funktional in einem Privathaushalt stattfinden.
Wie hoch ist die Steuerersparnis beim haushaltsnahen Minijob?
Du kannst 20 % der gezahlten Lohnkosten (inklusive Sozialabgaben) direkt von der Steuerschuld abziehen — maximal €510 pro Jahr. Bei €603/Monat × 12 Monate = €7.236 Jahreskosten wären das bis zu €510 Ersparnis. Die Steuerermäßigung wird in der Anlage V oder Anlage Haushaltsnahe Dienstleistungen der Steuererklärung geltend gemacht.
Muss ich eine Haushaltshilfe krankenversichern?
Nein — bei einem Minijob bis €603/Monat ist die Haushaltshilfe über das vereinfachte Haushaltsscheckverfahren bei der Minijob-Zentrale angemeldet. Der Arbeitgeber zahlt pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Eine separate Krankenversicherung ist nicht erforderlich; die Haushaltshilfe ist weiterhin familienversichert oder über den Hauptjob versichert.
Kann ich mehrere Haushaltshilfen beschäftigen?
Ja, du kannst mehrere Haushaltshilfen gleichzeitig beschäftigen. Jede muss separat über den Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden. Die Minijob-Grenze von €603/Monat gilt pro Arbeitsverhältnis — nicht als Gesamtlimit für alle Haushaltshilfen zusammen. Die Steuerermäßigung nach §35a EStG ist aber insgesamt auf €510/Jahr gedeckelt.
Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
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Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
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Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.
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