Minijob Grenze 2027: 633 €/Monat
Ab 1. Januar 2027 gilt eine Minijob-Grenze von 633 € im Monat (7.596 € im Jahr). Grundlage ist der beschlossene Mindestlohn von 14,60 € pro Stunde.
Kurz und knapp
- Grenze: 633 € pro Monat, 7.596 € pro Jahr, ab dem 1. Januar 2027. Heute (2026) sind es 603 €, siehe Minijob Grenze 2026.
- Bestätigt: Die Minijob-Zentrale nennt für 2027 ebenfalls 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr (Beitrag vom 7. Oktober 2026).
- Grundlage: Mindestlohn 14,60 € pro Stunde laut Fünfter Mindestlohnanpassungsverordnung.
- Stunden: Bei Mindestlohn rund 10,0 Stunden pro Woche, also 43,4 im Monat.
- Handlungsbedarf: Liegt dein Stundenlohn unter 14,60 €, muss er zum Jahreswechsel steigen. Arbeitgeber sollten Verträge und Stundenpläne prüfen.
Schnellrechner 2027
Typische Szenarien bei der 2027er Verdienstgrenze von 633 €
So kommt die Grenze von 633 € zustande
Die Minijob-Grenze wird nicht frei festgelegt, sondern aus dem Mindestlohn berechnet. Das Gesetz sagt dazu in § 8 Abs. 1a SGB IV:
„Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.“
Die 130 steht für 10 Wochenstunden mal 13 Wochen. Geteilt durch drei Monate ergibt das den Zeitrahmen, den die Grenze bei Mindestlohn abdecken soll.
Wie es zum Mindestlohn von 14,60 € kam
- 27. Juni 2025: Die Mindestlohnkommission beschließt 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027.
- 5. November 2025: Die Bundesregierung setzt den Beschluss in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung um.
- 1. Januar 2027: Die zweite Stufe gilt. Damit steigt auch die Minijob-Grenze.
Minijob 2027 im Vergleich zu 2026
Der Mindestlohn steigt auf 14,60 €; die Minijob-Grenze folgt automatisch (Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet). Die Grenze für 2027 ergibt sich rechnerisch aus dem beschlossenen Mindestlohn.
| Kennzahl | 2026 | 2027 |
|---|---|---|
| Mindestlohn je Stunde | 13,90 € | 14,60 € |
| Minijob-Grenze pro Monat | 603 € | 633 € |
| Jahresgrenze (12 ×) | 7.236 € | 7.596 € |
| Unvorhersehbares Überschreiten: max. pro Monat (2 Monate/Jahr) | 1.206 € | 1.266 € |
| Jahresmaximum mit Überschreitung (14 ×) | 8.442 € | 8.862 € |
| Max. Stunden/Monat bei Mindestlohn | 43,4 | 43,4 |
| Max. Stunden/Woche bei Mindestlohn | 10,0 | 10,0 |
| Beginn des Übergangsbereichs (Midijob) | 603,01 € | 633,01 € |
Netto und Arbeitgeberkosten für 2027 stehen hier nicht
Bei den Abgaben sind Änderungen geplant. Nach der Übersicht der Minijob-Zentrale zu aktuellen Vorhaben (abgerufen am 10. Oktober 2026) soll der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs laut GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (verkündet am 29. Juli 2026) zum 1. Januar 2027 von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % steigen. Ein Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht vor, die Pauschsteuer von 2 % auf 5 % anzuheben. Ob und in welcher Form dieser Entwurf in Kraft tritt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren. Die Rechner auf dieser Website arbeiten bei den Abgaben noch mit den Sätzen von 2026.
Was du zum Jahreswechsel 2026/2027 prüfen solltest
- Stundenlohn: Ab dem 1. Januar 2027 muss mindestens 14,60 € pro Stunde gezahlt werden. Wer bisher genau den Mindestlohn bekommt, hat automatisch Anspruch auf die Erhöhung.
- Arbeitszeit: Bei Mindestlohn bleiben ca. 43,4 Stunden im Monat möglich – bei festen Stunden im Vertrag steigt dein Lohn, die Grenze steigt mit.
- Höherer Stundenlohn: Wer bereits mehr als den Mindestlohn bekommt, profitiert von der höheren Grenze – prüfe, ob du deine Stunden leicht erhöhen kannst, und passe den Vertrag schriftlich an.
- Arbeitgeber: Die Pauschalabgaben steigen mit dem Lohn, und für gewerbliche Minijobs ist zusätzlich ein höherer Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung geplant (siehe Hinweis oben). Prüfe Budget und Stundenzahlen im Arbeitgeberkosten-Rechner, der noch mit den Sätzen von 2026 rechnet.
- Midijob: Der Übergangsbereich beginnt künftig erst bei 633,01 € und reicht bis 2.000 €.
Quellen
- § 8 SGB IV, Geringfügige Beschäftigung, Formel in Absatz 1a
- § 1 MiLoV5, Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- BMAS: Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung
- Minijob-Zentrale: Minijob 2027 – Verdienstgrenze und Mindestlohn steigen (7. Oktober 2026)
- Minijob-Zentrale: Mindestlohn steigt 2026 und 2027
- Minijob-Zentrale: Chronologie der aktuellen Vorhaben (geplante Änderungen bei den Abgaben)
Stand: . Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die Minijob-Zentrale.
Rechne mit den Werten für 2027
Hintergrund: Was passierte 2027?
Die Mindestlohnkommission hat am 27. Juni 2025 beschlossen, den Mindestlohn zum 1. Januar 2026 auf 13,90 € und zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € anzuheben. Die Bundesregierung hat das am 5. November 2025 in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5) verbindlich gemacht. Die Minijob-Grenze ergibt sich daraus rechnerisch: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet auf volle Euro 633 €. Die Jahresgrenze beträgt damit 7.596 €. Ein Rechenschritt ist dabei nicht mehr offen, weil Mindestlohn und Formel gesetzlich feststehen.
Häufige Fragen zu 2027
Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?
633 € pro Monat, also 7.596 € pro Jahr. Der Wert folgt aus dem Mindestlohn von 14,60 € nach der gesetzlichen Formel: 14,60 × 130 ÷ 3 = 632,67 €, aufgerundet auf volle Euro.
Wie hoch ist der Mindestlohn 2027?
Ab 1. Januar 2027 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 14,60 € brutto pro Stunde. Das ist in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung festgelegt.
Wie viele Stunden darf man 2027 im Minijob arbeiten?
Bei Mindestlohn sind es rechnerisch 43 Stunden im Monat, das sind rund 10 Stunden pro Woche. Wer mehr als den Mindestlohn bekommt, kann entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Ist die Minijob-Grenze 2027 schon sicher?
Nach geltendem Recht ja. Der Mindestlohn von 14,60 € steht in der Fünften Mindestlohnanpassungsverordnung, die Formel steht in § 8 Abs. 1a SGB IV, und die Minijob-Zentrale nennt für 2027 ebenfalls 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. In ihrer Übersicht führt die Minijob-Zentrale außerdem mehrere Gesetzesvorhaben und politische Vorschläge zu Minijobs auf, zum Beispiel zu Pauschalabgaben und zur Rentenversicherung. Ob und wann sie in Kraft treten, entscheidet sich im Gesetzgebungsverfahren.
Muss ich meinen Minijob-Vertrag zum Jahreswechsel anpassen?
Nur wenn dein Stundenlohn unter 14,60 € liegt oder du bisher genau den Mindestlohn bekommst. Dann muss der Lohn ab dem 1. Januar 2027 steigen. Bei festen Stunden steigt dein Monatsverdienst, bleibt aber meist unter 633 €. Prüfe das mit dem Stunden-Rechner.
Vergleich: Vorjahr — 2027 — Folgejahr
Die aktuelle Minijob Grenze 2026
Die aktuelle Verdienstgrenze 2026 beträgt 603 € im Monat. Mit dem Minijob Rechner prüfst du dein Gehalt und deine Stunden.
