Minijob als Bürokraft / Verwaltung
Minijob im Büro als Verwaltungsassistenz, Datenpfleger oder Telefonkraft — ideal für Menschen mit Organisationstalent und EDV-Kenntnissen.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.
Rechner für Bürokraft-Minijob
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Bürokraft-Minijob
Was macht man in einem Büro-Minijob?
Die Aufgaben reichen von einfacher Dateneingabe über Postbearbeitung bis zu Telefonzentralen und Terminverwaltung. Voraussetzung ist meistens sicherer Umgang mit Office-Programmen (Word, Excel, Outlook).
Wie viel verdient eine Bürokraft im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde. Für qualifizierte Tätigkeiten wie Buchhaltung oder juristische Assistenz sind €17–22/Std. realistisch — was den monatlichen Stundeneinsatz im Minijob entsprechend reduziert.
Kann ich meinen Hauptjob als Bürokraft mit einem Büro-Minijob kombinieren?
Ja — der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist immer erlaubt und steuerfrei. Ein häufiges Modell ist ein Minijob bei einem anderen Unternehmen, z.B. als Abendkraft oder für Sonderaufgaben.
Minijob als Bürokraft / Verwaltung — Was du wissen musst
Ein Minijob als Bürokraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.
Weitere Minijob-Branchen
Schon gewusst?
Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf ~€633/Monat
Jetzt schon berechnen, was sich für dich als Bürokraft ändert.
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