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Minijob Ratgeber
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Minijob als Bürokraft / Verwaltung

Minijob im Büro als Verwaltungsassistenz, Datenpfleger oder Telefonkraft — ideal für Menschen mit Organisationstalent und EDV-Kenntnissen.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · Mindestlohn (BMAS)Methodik & Prüfprozess
€13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
€603
Grenze/Monat

Minijob als Bürokraft auf einen Blick

Stundenlohn
€13,90 bis €20,00, typisch €15,00
Stunden unter der Grenze
ca. 40 pro Monat (9,3 pro Woche) bei typischem Lohn
Erfahrung
Grundkenntnisse in Office-Programmen; für Aufgaben wie Buchhaltung oder Terminplanung sind Vorkenntnisse hilfreich.
Typische Arbeitszeiten
Meist werktags tagsüber, gut planbar; teils flexibel oder im Homeoffice.
Besonders geeignet für
Studierende, Wiedereinsteiger, Rentner/innen, Eltern mit festen Zeitfenstern.

Typische Tätigkeiten

✓ Datenpflege & Eingabe
✓ Telefonannahme
✓ Postbearbeitung
✓ Ablage & Archivierung
✓ Rechnungsbearbeitung
✓ Terminkoordination
✓ E-Mail-Bearbeitung

Was kannst du verdienen?

€13,90
Mindestlohn
€15,00
Typisch/Std.
€20,00
Bis zu/Std.

Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.

Stundenlohn-Rechner: Bürokraft-Minijob

Max. Stunden bei diesem Lohn
40 / Monat
≈ 9,3 pro Woche
Lohn bei 9,0 Std./Woche
585,00 €
7.020 € pro Jahr
✓
Unter der Minijob-Grenze
Netto 563,94 € (nach 3,6 % Rentenbeitrag).

Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner

StundenlohnStd. / MonatStd. / Woche
13,90 € (Minimum)43,410,0
15,00 € (typisch)40,29,3
20,00 € (Spitze)30,27,0
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Was du brauchst

  • ✓Sicherer Umgang mit E-Mail, Word und Excel
  • ✓Verschwiegenheit bei vertraulichen Daten (Datenschutz/DSGVO)
  • ✓Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Lohn & Recht: Besonderheiten

  • ✓Homeoffice im Minijob ist möglich; Arbeitszeiten müssen trotzdem dokumentiert werden (Mindestlohn-Aufzeichnungspflicht).
  • ✓Höhere Stundenlöhne als in anderen Minijobs sind bei Spezialaufgaben (z. B. Buchhaltung) realistisch.
  • ✓Verwaltungsaufgaben in Praxen oder Kanzleien verlangen oft eine Schweigepflichtserklärung.

Bewerbungstipps

  • ✓Kurzes, konkretes Anschreiben mit Software-Kenntnissen und festen Verfügbarkeiten.
  • ✓Kleine Betriebe (Praxis, Kanzlei, Handwerk) suchen häufig unbürokratisch nach Bürohilfen.
  • ✓Referenzen aus Uni-Jobs oder Ehrenamt (Kassenwart, Vereinsverwaltung) zählen.

Häufige Fragen zum Bürokraft-Minijob

Was macht man in einem Büro-Minijob?

Die Aufgaben reichen von einfacher Dateneingabe über Postbearbeitung bis zu Telefonzentralen und Terminverwaltung. Voraussetzung ist meistens sicherer Umgang mit Office-Programmen (Word, Excel, Outlook).

Wie viel verdient eine Bürokraft im Minijob?

Mindestens €13,90/Stunde. Für qualifizierte Tätigkeiten wie Buchhaltung oder juristische Assistenz sind €17–22/Std. realistisch — was den monatlichen Stundeneinsatz im Minijob entsprechend reduziert.

Kann ich meinen Hauptjob als Bürokraft mit einem Büro-Minijob kombinieren?

Ja — der erste Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist immer erlaubt und steuerfrei. Ein häufiges Modell ist ein Minijob bei einem anderen Unternehmen, z.B. als Abendkraft oder für Sonderaufgaben.

Minijob als Bürokraft / Verwaltung — Was du wissen musst

Ein Minijob als Bürokraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Kein Branchenmindestlohn. Je nach Tätigkeitsfeld und Qualifikation deutlich über Mindestlohn möglich — z.B. bei Buchhaltungsassistenz oder spezialisierten EDV-Kenntnissen.

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