Minijob als Reinigungskraft / Putzfrau
Minijob als Reinigungskraft oder Putzfrau: Seit 1.1.2026 gilt in der gewerblichen Gebäudereinigung ein Branchenmindestlohn von €15,00/Stunde — höher als der allgemeine Mindestlohn.
Minijob als Reinigungskraft auf einen Blick
- Stundenlohn
- €15,00 bis €18,40, typisch €15,00
- Stunden unter der Grenze
- ca. 40 pro Monat (9,3 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Nicht nötig; Einweisung in Geräte und Reinigungsmittel erfolgt beim Arbeitgeber.
- Typische Arbeitszeiten
- Früh morgens, abends oder am Wochenende, damit die Räume ungestört bleiben; oft 2–4 Stunden am Stück.
- Besonders geeignet für
- Rentner/innen, Studierende, Eltern, Menschen mit festem Hauptjob.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Branchenmindestlohn Gebäudereinigung (Lohngruppe 1 – Innenreinigung): €15,00/Std. ab 1.1.2026 (Quelle: Zoll.de, 10. BildscharbV). Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): €18,40/Std. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).
Stundenlohn-Rechner: Reinigungskraft-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 15,00 € (typisch) | 40,2 | 9,3 |
| 18,40 € (Spitze) | 32,8 | 7,6 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Zuverlässigkeit und Genauigkeit
- ✓Bei Objekten (Büros, Kliniken) teils Führungszeugnis
- ✓Rückenschonendes Arbeiten – Arbeitgeber müssen Schutzausrüstung stellen
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓In Betrieben der Gebäudereinigung gilt ein Branchenmindestlohn (siehe Übersicht oben), im Privathaushalt der allgemeine Mindestlohn.
- ✓Im Privathaushalt läuft die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren mit niedrigeren Abgaben.
- ✓Reinigungsmittel und Geräte stellt der Arbeitgeber – Arbeitsschutz ist seine Pflicht.
Bewerbungstipps
- ✓Gebäudereinigungsfirmen suchen laufend Objektkräfte – ein Anruf reicht oft.
- ✓Für Privathaushalte: regelmäßige, feste Zeiten und Referenzen von früheren Auftraggebern.
- ✓Frage nach dem Vertrag: Stunden, Stundenlohn und Anfahrtszeit gehören schriftlich festgehalten.
Video: Einblick in den Job
Mehr als Dreck wegmachen — Reinigungskräfte berichten | 37 Grad
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Häufige Fragen zum Reinigungskraft-Minijob
Was verdient eine Putzfrau im Minijob 2026?
In der gewerblichen Gebäudereinigung gilt ab 1.1.2026 ein Branchenmindestlohn von €15,00/Stunde für Innenreinigung (Lohngruppe 1). Für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6) sind es €18,40/Std. — dieser Satz ist nach dem AEntG allgemeinverbindlich, muss also von jedem Arbeitgeber gezahlt werden. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).
Wie viele Stunden kann ich als Reinigungskraft im Minijob arbeiten?
Bei €15,00/Stunde und der Minijob-Grenze von €603/Monat kommst du auf rund 40 Stunden pro Monat, also ca. 10 Stunden pro Woche. Wer mehr verdient (z.B. €16/Std.), kann entsprechend weniger Stunden arbeiten.
Was ist der Unterschied zwischen Reinigungskraft im Betrieb und im Privathaushalt?
Im gewerblichen Bereich (Büros, Hotels, Schulen) gilt der Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (€15,00/Std.). Im Privathaushalt gilt nur der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.) — allerdings kann der Arbeitgeber 20% der Kosten über §35a EStG als Steuerermäßigung geltend machen.
Kann ich als Reinigungskraft im Privathaushalt einen Minijob anmelden?
Ja — Privatpersonen melden Haushaltshilfen über das vereinfachte Haushaltsscheck-Verfahren bei der Minijob-Zentrale an. Das dauert wenige Minuten online. Schwarzarbeit ist nicht nur riskant, sondern kostet den Arbeitgeber auch die Steuervergünstigung nach §35a EStG (bis zu €510/Jahr).
Aktuelle Minijob-Stellen als Reinigungskraft
4.531 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Reinigungskraft / Putzfrau — Was du wissen musst
Ein Minijob als Reinigungskraft ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €15,00/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.2 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Branchenmindestlohn Gebäudereinigung (Lohngruppe 1 – Innenreinigung): €15,00/Std. ab 1.1.2026 (Quelle: Zoll.de, 10. BildscharbV). Lohngruppe 6 (Glas- und Fassadenreinigung): €18,40/Std. Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std.).
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