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Minijob als Kellner / Servicekraft

Minijob in der Gastronomie als Kellner oder Servicekraft

13.9
Std.-Lohn typisch
10
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Tische bedienen
Bestellungen aufnehmen
Getränke servieren
Kasse bedienen

Rechner für Kellner-Minijob

€100Grenze €603€900
€/Std. (Mindestlohn: €13.9)
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
Rentenversicherung−€18,00
Netto482,00
Arbeitgeber-Kosten(Betrieb)
Krankenversicherung (13 %)65,00
Rentenversicherung (15 %)75,00
Pauschalsteuer (2 %)10,00
Umlagen + Unfallversicherung12,35
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
davon Jahreskosten7.948,20
Stand: 2025/2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat · Mindestlohn: €13.9/Std. · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Steuerberater

Minijob als Kellner / Servicekraft — Was du wissen musst

Ein Minijob als Kellner ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Mit einem typischen Stundenlohn von €13.9 kannst du beim aktuellen Minijob-Limit von €603/Monat etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber in diesem Bereich zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von ca. 30% ans Finanzamt. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Wichtig: Der Mindestlohn von €13.9/Stunde gilt auch für Minijobs. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens diesen Betrag zu zahlen — unabhängig von Branche oder Stadt.

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