Minijob als Kellner / Servicekraft
Flexibler Minijob in Restaurants, Cafés und Hotels: Abend- und Wochenendschichten, direkter Kundenkontakt und — je nach Betrieb — Trinkgeld on top.
Minijob als Kellner auf einen Blick
- Stundenlohn
- €13,90 bis €18,00, typisch €15,00
- Stunden unter der Grenze
- ca. 40 pro Monat (9,3 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Nicht zwingend – Einarbeitung vor Ort ist üblich, Service-Erfahrung erhöht die Chancen auf bessere Schichten.
- Typische Arbeitszeiten
- Abends, am Wochenende und in der Mittagsspitze; oft Schichten von 4–6 Stunden.
- Besonders geeignet für
- Studierende, Schüler/innen ab 16 (mit Einschränkungen am Abend), Quereinsteiger.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std. ab 2026). Trinkgeld ist steuerfrei und wird zusätzlich ausgezahlt. Regionale DEHOGA-Tarifverträge liegen teils höher, sind aber nicht allgemeinverbindlich.
Stundenlohn-Rechner: Kellner-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Minimum) | 43,4 | 10,0 |
| 15,00 € (typisch) | 40,2 | 9,3 |
| 18,00 € (Spitze) | 33,5 | 7,7 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (einmalig, ca. 20–30 €) – ohne sie darfst du mit unverpackten Lebensmitteln nicht arbeiten.
- ✓Gepflegtes Auftreten, Deutsch- oder Englischkenntnisse je nach Lokal
- ✓Schwarze Kleidung/Schuhe werden oft selbst gestellt
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) und zählt nicht zum Arbeitsentgelt – es wird also nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet.
- ✓Sonn- und Feiertagsarbeit ist in der Gastronomie üblich; Zuschläge sind Verhandlungssache oder tariflich geregelt.
- ✓Minderjährige dürfen nur eingeschränkt nach 22 Uhr arbeiten (Jugendarbeitsschutzgesetz).
Bewerbungstipps
- ✓Persönlich vorbeigehen – zwischen den Stoßzeiten (14–17 Uhr) haben Betreiber Zeit.
- ✓Verfügbarkeit für Wochenenden klar benennen – sie sind der wichtigste Faktor.
- ✓Ein kurzes Anschreiben und Lebenslauf reichen, Zeugnisse sind selten nötig.
Video: Einblick in den Job
Kellner im 4-Sterne-Hotel — Trinkgeld, Gehalt & Alltag | Lohnt sich das?
BR
Häufige Fragen zum Kellner-Minijob
Wie viel verdient man als Kellner im Minijob?
Der gesetzliche Mindestlohn beträgt €13,90/Stunde (ab 1.1.2026). Viele Gastronomiebetriebe zahlen zwischen €14 und €16/Std. Hinzu kommt Trinkgeld, das in Deutschland steuerfrei ist — realistisch sind €2–5 pro Arbeitsstunde zusätzlich. Bei €603/Monat Grenze kommst du auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat.
Brauche ich Erfahrung als Kellner im Minijob?
In den meisten Fällen nein — gerade für Aushilfskräfte in Restaurants und Cafés sind Motivation und Zuverlässigkeit wichtiger als Fachkenntnisse. Für gehobene Gastronomie oder Hotels kann Erfahrung von Vorteil sein.
Kann ich als Student im Gastronomie-Minijob arbeiten?
Ja, Gastronomie ist einer der beliebtesten Minijob-Bereiche für Studierende. Abend- und Wochenendschichten passen gut zum Studienalltag. Der BAföG-Freibetrag beträgt seit 1.1.2026 €603/Monat (gekoppelt an die Minijob-Grenze, 29. BAföG-ÄndG).
Aktuelle Minijob-Stellen als Kellner
36 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Kellner / Servicekraft — Was du wissen musst
Ein Minijob als Kellner ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std. ab 2026). Trinkgeld ist steuerfrei und wird zusätzlich ausgezahlt. Regionale DEHOGA-Tarifverträge liegen teils höher, sind aber nicht allgemeinverbindlich.
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