Minijob als Pflegehilfe
Minijob in der Pflege als Betreuungsassistenz oder ungelernte Pflegehilfskraft: gesetzlicher Pflegemindestlohn €16,10/Stunde (ab 1.7.2025) — deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn.
Minijob als Pflegehilfe auf einen Blick
- Stundenlohn
- €16,10 bis €17,35, typisch €16,10
- Stunden unter der Grenze
- ca. 37 pro Monat (8,6 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Als Hilfskraft ohne Ausbildung möglich; ein Pflegebasiskurs oder Erste-Hilfe-Kurs ist ein Plus.
- Typische Arbeitszeiten
- Früh-, Spät- und Wochenenddienste; Einsatzzeiten meist in festen Schichten.
- Besonders geeignet für
- Menschen mit Einfühlungsvermögen, Studierende medizinnaher Fächer, Wiedereinsteiger/innen.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €16,10 Stundenlohn: ca. 37 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Pflegemindestlohn gemäß Pflegemindestlohnverordnung (BMAS): Ungelernte Pflegehilfskraft €16,10/Std., qualifizierte Pflegehilfskraft €17,35/Std. (ab 1.7.2025). Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. sind ca. 37 Stunden/Monat im Minijob möglich.
Stundenlohn-Rechner: Pflegehilfe-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 16,10 € (typisch) | 37,5 | 8,6 |
| 17,35 € (Spitze) | 34,8 | 8,0 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Erweitertes Führungszeugnis bei den meisten Trägern
- ✓Nachweis des Masernschutzes
- ✓Körperliche Belastbarkeit und Einfühlungsvermögen
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓Für Pflegehilfskräfte gilt der Pflegemindestlohn – höher als der allgemeine Mindestlohn (siehe Übersicht oben).
- ✓Hoher Mindestlohn bedeutet weniger Stunden unter der Minijob-Grenze.
- ✓Nachtdienste sind im Minijob selten, Zuschläge zählen zum Arbeitsentgelt.
Bewerbungstipps
- ✓Einrichtungen wie Pflegeheime, ambulante Dienste und Krankenhäuser suchen ständig Aushilfen.
- ✓Motivation und Zuverlässigkeit sind wichtiger als formale Qualifikationen.
- ✓Frage nach Einarbeitung und Praxisanleitung – gute Arbeitgeber schulen strukturiert.
Video: Einblick in den Job
Minijob und Pflege — Wichtige Infos für helfende Hände
Minijob-Zentrale (offiziell)
Häufige Fragen zum Pflegehilfe-Minijob
Wie viel verdient man als Pflegehilfe im Minijob?
Der Pflegemindestlohn (PflegemindestlohnV, BMAS) liegt ab 1.7.2025 bei €16,10/Stunde für ungelernte Pflegehilfskräfte und €17,35/Stunde für qualifizierte Pflegehilfskräfte. Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. kommst du auf rund 37 Stunden pro Monat und bleibst unter der Minijob-Grenze von €603.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Pflege-Minijob?
Für einfache Betreuungstätigkeiten (Alltagsbegleitung, Gesellschaft leisten, Spaziergänge) ist keine Pflegeausbildung nötig. Für Grundpflege und medizinische Tätigkeiten ist mindestens eine Qualifikation als Pflegehilfskraft erforderlich. Viele Pflegeeinrichtungen bieten kürzere Qualifizierungskurse an.
Wo finde ich Minijobs in der Pflege?
Stationäre Pflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und die Bundesagentur für Arbeit (arbeitsagentur.de) sind die wichtigsten Anlaufstellen. Auch private Familien, die Senioren zu Hause betreuen, suchen häufig nach zuverlässigen Betreuungspersonen auf Minijob-Basis.
Aktuelle Minijob-Stellen als Pflegehilfe
3 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Pflegehilfe — Was du wissen musst
Ein Minijob als Pflegehilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €16,10/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 8.5 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Pflegemindestlohn gemäß Pflegemindestlohnverordnung (BMAS): Ungelernte Pflegehilfskraft €16,10/Std., qualifizierte Pflegehilfskraft €17,35/Std. (ab 1.7.2025). Ab 1.7.2026 steigen die Sätze auf €16,52 bzw. €17,80/Std. Bei €16,10/Std. sind ca. 37 Stunden/Monat im Minijob möglich.
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