Minijob als Einzelhandel
Minijob im Einzelhandel — als Kassierer, Regalbestücker oder Beratungskraft in Supermärkten, Modeketten und Fachgeschäften. Samstags und in der Urlaubszeit besonders gefragt.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
Rechner für Einzelhandel-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Einzelhandel-Minijob
Wie viel verdient man als Aushilfe im Einzelhandel 2026?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). Große Supermarktketten und Modehändler zahlen häufig €14–16/Std. intern — besonders wenn ein regionaler Tarifvertrag gilt. Bei €13,90/Std. und €603/Monat kommst du auf rund 43 Stunden monatlich.
Wann werden Aushilfen im Einzelhandel gesucht?
Samstage, Urlaubsvertretungen und das Weihnachtsgeschäft (November–Dezember) sind die Haupteinsatzzeiten. Viele Verträge erlauben monatlich schwankende Stunden — solange €603 nicht überschritten wird. Das macht den Einzelhandel besonders attraktiv für Schüler und Studenten.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Minijob im Einzelhandel?
Nein — für einfache Tätigkeiten wie Kassieren oder Regale einräumen ist keine Ausbildung nötig. Für Fachberatung (z.B. Elektronik, Apotheke) sind Fachkenntnisse von Vorteil. Der Einstieg ist im Einzelhandel sehr niedrigschwellig.
Aktuelle Minijob-Stellen als Einzelhandel
1.534 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Einzelhandel — Was du wissen musst
Ein Minijob als Einzelhandel ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
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