Minijob als Einzelhandel
Minijob im Einzelhandel — als Kassierer, Regalbestücker oder Beratungskraft in Supermärkten, Modeketten und Fachgeschäften. Samstags und in der Urlaubszeit besonders gefragt.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
Rechner für Einzelhandel-Minijob
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Einzelhandel-Minijob
Wie viel verdient man als Aushilfe im Einzelhandel 2026?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). Große Supermarktketten und Modehändler zahlen häufig €14–16/Std. intern — besonders wenn ein regionaler Tarifvertrag gilt. Bei €13,90/Std. und €603/Monat kommst du auf rund 43 Stunden monatlich.
Wann werden Aushilfen im Einzelhandel gesucht?
Samstage, Urlaubsvertretungen und das Weihnachtsgeschäft (November–Dezember) sind die Haupteinsatzzeiten. Viele Verträge erlauben monatlich schwankende Stunden — solange €603 nicht überschritten wird. Das macht den Einzelhandel besonders attraktiv für Schüler und Studenten.
Brauche ich eine Ausbildung für einen Minijob im Einzelhandel?
Nein — für einfache Tätigkeiten wie Kassieren oder Regale einräumen ist keine Ausbildung nötig. Für Fachberatung (z.B. Elektronik, Apotheke) sind Fachkenntnisse von Vorteil. Der Einstieg ist im Einzelhandel sehr niedrigschwellig.
Minijob als Einzelhandel — Was du wissen musst
Ein Minijob als Einzelhandel ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn im deutschen Einzelhandel. Der ver.di/HDE-Flächentarifvertrag sieht höhere Löhne vor, gilt aber nur für tarifgebundene Arbeitgeber. Für Minijobber ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std.).
Weitere Minijob-Branchen
Schon gewusst?
Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf ~€633/Monat
Jetzt schon berechnen, was sich für dich als Einzelhandel ändert.
War dieser Artikel hilfreich?
