Minijob als Gastronomie
Minijob in der Gastronomie — ob als Servicekraft, Küchenhilfe oder Barkeeper. Flexible Schichten am Abend und Wochenende, häufig Trinkgeld on top.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn in der Gastronomie — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Regionale DEHOGA-Tarifverträge sehen teils höhere Löhne vor, sind aber nicht allgemeinverbindlich. Trinkgeld ist steuerfrei und kommt oben drauf.
Rechner für Gastronomie-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Gastronomie-Minijob
Wie viel verdient man im Gastronomie-Minijob 2026?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). In der Praxis zahlen viele Gastronomiebetriebe €14–17/Std. Hinzu kommt steuerfreies Trinkgeld — realistisch €2–5 pro Arbeitsstunde zusätzlich. Bei €603/Monat Grenze kommst du auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat.
Welche Minijobs gibt es in der Gastronomie?
Klassische Einstiegsjobs sind Servicekraft, Küchenhilfe, Barkeeper und Buffet-Aushilfe. Auch saisonale Einsätze auf Veranstaltungen, Messen oder bei Catering-Unternehmen sind beliebt. Für die meisten Positionen sind keine Vorkenntnisse notwendig.
Welche Arbeitszeiten sind im Gastronomie-Minijob üblich?
Abend- und Wochenendschichten dominieren den Gastronomie-Bereich, was gut mit Schule oder Studium kombinierbar ist. Kantinen und Mittagsrestaurants bieten dagegen Schichten von 10–16 Uhr an. Events und Messen werden oft für einzelne Tage als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet.
Aktuelle Minijob-Stellen als Gastronomie
1.354 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Gastronomie — Was du wissen musst
Ein Minijob als Gastronomie ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn in der Gastronomie — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Regionale DEHOGA-Tarifverträge sehen teils höhere Löhne vor, sind aber nicht allgemeinverbindlich. Trinkgeld ist steuerfrei und kommt oben drauf.
Weitere Minijob-Branchen
War dieser Artikel hilfreich?
