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Minijob als Gastronomie

Minijob in der Gastronomie — ob als Servicekraft, Küchenhilfe oder Barkeeper. Flexible Schichten am Abend und Wochenende, häufig Trinkgeld on top.

13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Service & Bedienung
Küchenhilfe
Barkeeper / Barista
Catering & Events
Spülen & Reinigung
Reservierungen & Kasse
Veranstaltungsbetreuung

Was kannst du verdienen?

13,90
Mindestlohn
15,00
Typisch/Std.
18,00
Bis zu/Std.

Bei €15,00 Stundenlohn: ca. 40 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn in der Gastronomie — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Regionale DEHOGA-Tarifverträge sehen teils höhere Löhne vor, sind aber nicht allgemeinverbindlich. Trinkgeld ist steuerfrei und kommt oben drauf.

Rechner für Gastronomie-Minijob

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€21,71
Netto581,29
Krankenversicherung (13 %)78,39
Rentenversicherung (15 %)90,45
Pauschalsteuer (2 %)12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)0,90
Unfallversicherung (~1.3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.798,79
Jahreskosten AG9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Häufige Fragen zum Gastronomie-Minijob

Wie viel verdient man im Gastronomie-Minijob 2026?

Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). In der Praxis zahlen viele Gastronomiebetriebe €14–17/Std. Hinzu kommt steuerfreies Trinkgeld — realistisch €2–5 pro Arbeitsstunde zusätzlich. Bei €603/Monat Grenze kommst du auf rund 43 Arbeitsstunden im Monat.

Welche Minijobs gibt es in der Gastronomie?

Klassische Einstiegsjobs sind Servicekraft, Küchenhilfe, Barkeeper und Buffet-Aushilfe. Auch saisonale Einsätze auf Veranstaltungen, Messen oder bei Catering-Unternehmen sind beliebt. Für die meisten Positionen sind keine Vorkenntnisse notwendig.

Welche Arbeitszeiten sind im Gastronomie-Minijob üblich?

Abend- und Wochenendschichten dominieren den Gastronomie-Bereich, was gut mit Schule oder Studium kombinierbar ist. Kantinen und Mittagsrestaurants bieten dagegen Schichten von 10–16 Uhr an. Events und Messen werden oft für einzelne Tage als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet.

Minijob als Gastronomie — Was du wissen musst

Ein Minijob als Gastronomie ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Kein allgemeinverbindlicher Branchenmindestlohn in der Gastronomie — es gilt der gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Regionale DEHOGA-Tarifverträge sehen teils höhere Löhne vor, sind aber nicht allgemeinverbindlich. Trinkgeld ist steuerfrei und kommt oben drauf.

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Schon gewusst?

Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf ~€633/Monat

Jetzt schon berechnen, was sich für dich als Gastronomie ändert.

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