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Minijob Ratgeber
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Minijob als Küchenhilfe

Minijob als Küchenhilfe in Restaurants, Kantinen oder Catering-Betrieben — körperlich aktiv, kein Koch-Abschluss nötig und häufig abends oder am Wochenende.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · Mindestlohn (BMAS)Methodik & Prüfprozess
€13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
€603
Grenze/Monat

Minijob als Küchenhilfe auf einen Blick

Stundenlohn
€13,90 bis €17,00, typisch €14,50
Stunden unter der Grenze
ca. 42 pro Monat (9,6 pro Woche) bei typischem Lohn
Erfahrung
Keine Kochausbildung nötig; Erfahrung in Großküchen oder Restaurants hilft beim Einstieg.
Typische Arbeitszeiten
Mittagsschichten in Kantinen, Abende und Wochenenden in Restaurants.
Besonders geeignet für
Studierende, Quereinsteiger, Schüler/innen ab 16 (mit Einschränkungen).

Typische Tätigkeiten

✓ Gemüse schneiden & vorbereiten
✓ Spülen & Reinigung
✓ Speisen anrichten
✓ Lager auffüllen
✓ Küchenreinigung
✓ Salate vorbereiten
✓ Kochen assistieren

Was kannst du verdienen?

€13,90
Mindestlohn
€14,50
Typisch/Std.
€17,00
Bis zu/Std.

Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.

Stundenlohn-Rechner: Küchenhilfe-Minijob

Max. Stunden bei diesem Lohn
42 / Monat
≈ 9,6 pro Woche
Lohn bei 9,5 Std./Woche
596,92 €
7.163 € pro Jahr
✓
Unter der Minijob-Grenze
Netto 575,43 € (nach 3,6 % Rentenbeitrag).

Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner

StundenlohnStd. / MonatStd. / Woche
13,90 € (Minimum)43,410,0
14,50 € (typisch)41,69,6
17,00 € (Spitze)35,58,2
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1.3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13.9 → €14.6
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Was du brauchst

  • ✓Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (einmalig, ca. 20–30 €) – ohne sie darfst du mit unverpackten Lebensmitteln nicht arbeiten.
  • ✓Sauberkeit, Tempo und Teamgeist
  • ✓Rutschfeste Schuhe (oft gestellt)

Lohn & Recht: Besonderheiten

  • ✓Freie Mahlzeiten sind steuer- und sozialversicherungsrechtlich Sachbezug und zählen zum Arbeitsentgelt.
  • ✓Küchenarbeit ist körperlich anspruchsvoll; Pausenzeiten sind gesetzlich geregelt.
  • ✓Für qualifizierte Tätigkeiten (Vorbereitungskoch) sind höhere Löhne üblich.

Bewerbungstipps

  • ✓Direkt beim Küchenchef nachfragen – nachmittags zwischen den Schichten.
  • ✓Belehrung nach IfSG vor dem Gespräch besorgen, das spart Zeit.
  • ✓Referenzen aus früheren Gastro-Jobs oder dem Ehrenamt (Festküche) erwähnen.

Häufige Fragen zum Küchenhilfe-Minijob

Was macht eine Küchenhilfe im Minijob?

Küchenhilfen unterstützen das Küchenteam mit Vorbereitungsarbeiten: Gemüse schneiden, Salate vorbereiten, Töpfe spülen und die Küche sauber halten. Keine Kochausbildung erforderlich — die meisten Betriebe schulen vor Ort ein.

Wie viel verdient man als Küchenhilfe im Minijob?

Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). In der Praxis zahlen viele Restaurants und Kantinen €14–16/Std., besonders für Abend- und Wochenendschichten. Einige Betriebe gewähren auch kostenlose Mahlzeiten als Sachleistung.

Wann werden Küchenhilfen im Minijob gesucht?

Besonders Freitagabend und Wochenende sind typische Einsatzzeiten. Kantinen suchen Küchenhilfen häufig für die Mittagsschicht (10–15 Uhr), was sich gut mit Schul- oder Studienzeiten kombinieren lässt. Events und Caterer stellen Küchenhilfen kurzfristig für einzelne Veranstaltungen ein.

Minijob als Küchenhilfe — Was du wissen musst

Ein Minijob als Küchenhilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.

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