Minijob als Küchenhilfe
Minijob als Küchenhilfe in Restaurants, Kantinen oder Catering-Betrieben — körperlich aktiv, kein Koch-Abschluss nötig und häufig abends oder am Wochenende.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.
Rechner für Küchenhilfe-Minijob
* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Häufige Fragen zum Küchenhilfe-Minijob
Was macht eine Küchenhilfe im Minijob?
Küchenhilfen unterstützen das Küchenteam mit Vorbereitungsarbeiten: Gemüse schneiden, Salate vorbereiten, Töpfe spülen und die Küche sauber halten. Keine Kochausbildung erforderlich — die meisten Betriebe schulen vor Ort ein.
Wie viel verdient man als Küchenhilfe im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). In der Praxis zahlen viele Restaurants und Kantinen €14–16/Std., besonders für Abend- und Wochenendschichten. Einige Betriebe gewähren auch kostenlose Mahlzeiten als Sachleistung.
Wann werden Küchenhilfen im Minijob gesucht?
Besonders Freitagabend und Wochenende sind typische Einsatzzeiten. Kantinen suchen Küchenhilfen häufig für die Mittagsschicht (10–15 Uhr), was sich gut mit Schul- oder Studienzeiten kombinieren lässt. Events und Caterer stellen Küchenhilfen kurzfristig für einzelne Veranstaltungen ein.
Aktuelle Minijob-Stellen als Küchenhilfe
257 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Küchenhilfe — Was du wissen musst
Ein Minijob als Küchenhilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn im Gastgewerbe. Es gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Für qualifiziertere Tätigkeiten (z.B. Entremetier, Vorbereitungskoch) oder in gehobener Gastronomie sind höhere Löhne üblich.
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