Minijob Rechner 2026
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was der Minijob Rechner berechnet
Oben wählst du per Reiter zwischen drei Modi. Dazu kommen die Angaben zur Person, zum Arbeitsort (gewerblich oder Privathaushalt) und zur Befreiung von der Rentenversicherung.
- Gehalt prüfen: Du gibst den Monatsverdienst ein. Der Rechner zeigt, ob die Grenze eingehalten ist, wie viel Rentenversicherungsbeitrag abgezogen wird und welche Abgaben der Arbeitgeber zahlt.
- Stunden ausrechnen: Du gibst den Stundenlohn ein und siehst die höchste Stundenzahl pro Monat und Woche. Mit deinen geplanten Wochenstunden berechnet er außerdem den Monatsverdienst.
- Komplettcheck: Zusätzlich zum Verdienst fragt der Rechner nach einem Hauptjob und weiteren Minijobs und weist auf die Zusammenrechnung hin. Eine ausführliche Prüfung bietet der Minijob-Checker.
Das Ergebnis lässt sich als CSV oder PDF exportieren. Für einzelne Fragen gibt es spezialisierte Rechner; alle sind in der Übersicht der Minijob-Rechner zusammengefasst.
So rechnet der Minijob Rechner
- Netto = Brutto minus Eigenanteil zur Rentenversicherung. Der Abzug entfällt bei Befreiung. Die Pauschsteuer zahlt der Arbeitgeber, deshalb zieht der Rechner dir keine Lohnsteuer ab.
- Höchststunden pro Monat = 603 € ÷ Stundenlohn. Pro Woche: Monatsstunden × 12 ÷ 52.
- Monatsverdienst aus Wochenstunden = Wochenstunden × 4,33 × Stundenlohn.
- Arbeitgeberkosten = Brutto plus die Abgaben aus der Tabelle.
| Abgabe 2026 | Gewerblich | Privathaushalt |
|---|---|---|
| Krankenversicherung (Pauschalbeitrag) | 13 % | 5 % |
| Rentenversicherung (Pauschalbeitrag) | 15 % | 5 % |
| Pauschsteuer (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag) | 2 % | 2 % |
| Umlage U1 (Krankheit) | 0,8 % | 0,8 % |
| Umlage U2 (Mutterschaft) | 0,22 % | 0,22 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | keine |
| Zwischensumme ohne Unfallversicherung | 31,17 % | 13,02 % |
| Unfallversicherung | individuell, im Rechner als Annahme 1,3 % | 1,6 % |
| Summe der Arbeitgeberabgaben im Rechner | 32,47 % | 14,62 % |
| Eigenanteil des Minijobbers an der Rentenversicherung (ohne Befreiung) | 3,6 % | 13,6 % |
Quellen: Minijob-Zentrale, Abgaben und Steuern im gewerblichen Minijob, Abgaben, Steuern und Fristen bei Haushaltshilfen und Minijob-Beiträge 2026. Stand der Sätze: .
Die Unfallversicherung zahlt ein gewerblicher Arbeitgeber nicht an die Minijob-Zentrale, sondern an den zuständigen Unfallversicherungsträger. Der Beitrag ist individuell. Der Rechner setzt dafür 1,3 % an. Das ist eine Annahme und kein amtlicher Wert. Im Privathaushalt beträgt der Beitrag 1,6 %.
Was der Rechner nicht abbildet
- Kein Übergangsbereich: Liegt der Verdienst über 603 €, meldet der Rechner die Grenze als überschritten. Die dann angezeigten Minijob-Abgaben gelten für diesen Verdienst nicht mehr. Beiträge im Übergangsbereich bis 2.000 € berechnest du im Midijob-Rechner.
- Keine Jahresbetrachtung: Der Rechner prüft einen Monatswert. Schwankenden Verdienst, Einmalzahlungen und das unvorhersehbare Überschreiten erklärt der Ratgeber zur Minijob-Grenze.
- Keine individuelle Versteuerung: Der Rechner geht von der Pauschsteuer aus. Wer nach Lohnsteuerklasse abrechnen lässt, findet Hinweise im Ratgeber zu Minijob und Steuern.
- Keine kurzfristige Beschäftigung: Für Jobs, die auf drei Monate oder 70 Arbeitstage im Jahr begrenzt sind (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV), gelten andere Abgaben.
- Keine Beratung: Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Krankenkasse und die Deutsche Rentenversicherung.
Minijob 2027: Grenze steht fest, Abgaben ändern sich voraussichtlich
Der Rechner arbeitet mit den Werten für 2026. Im Ergebnisbereich zeigt er zusätzlich einen Ausblick auf 2027: Mindestlohn 14,60 €, Minijob-Grenze 633 € und bei Mindestlohn rund 43,4 Stunden im Monat. Beide Werte stehen fest (Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung und § 8 Abs. 1a SGB IV). Die Herleitung steht auf der Seite Minijob Grenze 2027.
Arbeitgeberkosten 2027 liegen voraussichtlich höher
Die Abgaben in der Tabelle gelten für 2026. Nach der Übersicht der Minijob-Zentrale zu aktuellen Vorhaben (abgerufen am 10. Oktober 2026) soll der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung für gewerbliche Minijobs aufgrund des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (verkündet am 29. Juli 2026) zum 1. Januar 2027 von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % steigen. Ein Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027 sieht außerdem vor, die Pauschsteuer von 2 % auf 5 % anzuheben. Ob und in welcher Form dieser Entwurf in Kraft tritt, entscheidet das Gesetzgebungsverfahren.
Beispielrechnungen
603 € im gewerblichen Minijob
Der Rentenbeitrag beträgt 21,71 €, netto bleiben 581,29 €. Der Arbeitgeber zahlt etwa 195,79 € Abgaben (mit angenommener Unfallversicherung), insgesamt also rund 798,79 € im Monat.
603 € im Privathaushalt
Der Eigenanteil zur Rentenversicherung liegt bei 13,6 %: 82,01 €, netto bleiben 520,99 €. Der Haushalt zahlt 88,16 € Abgaben, insgesamt 691,16 €.
10 Wochenstunden zum Mindestlohn
10 Stunden × 4,33 Wochen × 13,90 € = 601,87 €. Das sind 1,13 € unter der Grenze von 603 €. Wer mehr als den Mindestlohn zahlt, muss die Stunden senken.
Stundenlohn 16,00 €
603 € ÷ 16,00 € = 37,7 Stunden im Monat, das sind 8,7 Stunden pro Woche. Mit 9 Wochenstunden wäre die Grenze bereits überschritten.
Häufige Fehler
- !Den Nettolohn gegen die Grenze zu prüfen. Maßgeblich ist der Bruttolohn vor Abzug des Rentenversicherungsanteils.
- !Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Zuschläge und Sachbezüge nicht einzurechnen. Sie gehören zum Verdienst.
- !Mehrere Minijobs getrennt zu prüfen, obwohl die Verdienste zusammengerechnet werden.
- !Mit 4 statt 4,33 Wochen pro Monat zu rechnen. Das unterschätzt den Monatsverdienst um rund 8 %.
- !Die Arbeitgeberkosten mit dem Bruttolohn gleichzusetzen. Die Abgaben kommen obendrauf.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich im Minijob 2026 verdienen?
Im Durchschnitt höchstens 603 € im Monat. Wer das ganze Jahr arbeitet, darf damit auf 7.236 € im Jahr kommen. Entscheidend ist der Bruttolohn, also der Lohn vor Abzug deines Rentenversicherungsanteils. Wann ein einzelner Monat darüber liegen darf, steht im Ratgeber zur Minijob-Grenze.
Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, es zählt der Verdienst. Bei Mindestlohn (13,90 €) sind es rund 43,4 Stunden im Monat, etwa 10,0 pro Woche. Bei 16,00 € Stundenlohn sinkt der Wert auf 37,7 Stunden im Monat.
Muss ich im Minijob Steuern zahlen?
Meist nicht selbst. Bei Minijobs mit Verdienstgrenze entscheidet der Arbeitgeber, wie versteuert wird: pauschal mit 2 % (einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag), die der Arbeitgeber zahlt, oder individuell nach deiner Lohnsteuerklasse. Was das für die Steuererklärung bedeutet, steht im Ratgeber zu Minijob und Steuern.
Wie hoch sind die Arbeitgeberkosten bei einem Minijob?
Im gewerblichen Minijob zahlt der Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale höchstens 31,17 % des Verdienstes, dazu kommt der Beitrag zur Unfallversicherung. Bei 603 € Verdienst sind das 187,96 € ohne Unfallversicherung. Im Privathaushalt betragen die Abgaben höchstens 14,62 %, inklusive 1,6 % Unfallversicherung.
Kann ich mehrere Minijobs gleichzeitig haben?
Ja, aber die Verdienste werden zusammengerechnet (§ 8 Abs. 2 SGB IV). Alle Minijobs zusammen dürfen 603 € im Monat nicht übersteigen. Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt der erste Minijob außen vor. Prüfe deine Situation mit dem Zwei-Minijobs-Checker.
Was passiert, wenn ich die Grenze überschreite?
Liegt der Verdienst regelmäßig über der Grenze, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr und sozialversicherungspflichtig. Ausnahmen gibt es nur bei unvorhersehbaren Überschreitungen in höchstens zwei Kalendermonaten eines Zeitjahres. Die Regeln im Detail erklärt der Ratgeber zur Minijob-Grenze; zum Übergangsbereich bis 2.000 € gibt es den Midijob-Ratgeber.
Kann ich mich von der Rentenversicherung befreien lassen?
Ja, auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber. Dann entfällt dein Eigenanteil (3,6 % im gewerblichen Minijob, 13,6 % im Privathaushalt), und das Netto steigt. Dafür verzichtest du nach Angaben der Minijob-Zentrale auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung, und der Minijob wird bei der späteren Rente nur eingeschränkt berücksichtigt. Seit dem 1. Juli 2026 kann die Befreiung einmalig für die Zukunft aufgehoben werden. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Rentenversicherung im Minijob.
Warum weicht meine Lohnabrechnung vom Ergebnis ab?
Der Rechner ist eine Orientierung und ersetzt keine Abrechnung. Abweichungen entstehen zum Beispiel durch den individuellen Beitrag zur Unfallversicherung, durch Rundungen, durch individuelle statt pauschaler Versteuerung oder durch Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, die zum Verdienst zählen.
Ändert sich 2027 etwas?
Ja. Mit dem Mindestlohn von 14,60 € steigt die Minijob-Grenze am 1. Januar 2027 auf 633 €. Bei den Abgaben sind laut Minijob-Zentrale ebenfalls Änderungen geplant. Der Rechner zeigt die Arbeitgeberkosten daher nur für 2026; Details stehen weiter unten und auf der Seite zur Minijob-Grenze 2027.
Passende Ratgeber
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Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.
