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Minijob Ratgeber

Minijob neben Vollzeit: Das musst du 2026 wissen

Vollzeit- oder Teilzeitjob und dazu ein Minijob? Das ist üblich und meist unkompliziert – wenn du Sozialversicherung, Arbeitszeitgesetz und die Regeln deines Arbeitsvertrags im Blick hast.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · § 8 SGB IV · Deutsche RentenversicherungMethodik & Prüfprozess
Kurz & knapp

Ja, ein Minijob neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob ist erlaubt. Der erste Minijob (bis 603 € im Monat) bleibt für dich sozialversicherungsfrei; der Arbeitgeber zahlt die Pauschalabgaben. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist voll sozialversicherungspflichtig.

Sozialversicherung: Was gilt neben dem Hauptjob?

  • Der zeitlich zuerst aufgenommene Minijob bleibt neben dem Hauptjob versicherungsfrei in Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung.
  • Rentenversicherung: Auch im Minijob besteht Beitragspflicht (3,6 % Eigenanteil), die du per Antrag abwählen kannst. Wegen deines Hauptjobs sammelst du ohnehin Rentenpunkte – der Mehrwert des Minijob-Beitrags ist kleiner.
  • Ab dem zweiten Minijob: Der Verdienst wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet. Dafür fallen normale Sozialversicherungsbeiträge an; der Arbeitgeber zahlt keine Pauschalabgaben.
  • Der Minijob muss für sich genommen unter 603 € im Monat (7.236 € pro Jahr) bleiben.

Steuern: Pauschale oder Steuerklasse VI

Zahlt dein Minijob-Arbeitgeber die 2 % Pauschalsteuer, ist der Lohn für dich steuerfrei und muss in der Regel nicht in die Steuererklärung. Rechnet er stattdessen nach deinen Lohnsteuermerkmalen ab, wird der Minijob wie ein zweites Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse VI besteuert – das ist deutlich teurer und deshalb selten sinnvoll. Frage vor Vertragsbeginn nach der pauschalen Versteuerung.

Arbeitszeitgesetz: Die Stunden beider Jobs zählen zusammen

  • Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten – bis zu 10 Stunden sind zulässig, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Das gilt über alle Arbeitgeber hinweg.
  • Zwischen zwei Arbeitstagen müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.
  • Rechenbeispiel: 40 Stunden Hauptjob plus 10 Stunden Minijob ergeben 50 Wochenstunden – über dem Wochendurchschnitt von 48 Stunden, den das Gesetz erlaubt. Auf Dauer ist das nicht zulässig.

Was dein Arbeitsvertrag sagt: Nebentätigkeit und Konkurrenz

Nebentätigkeiten sind grundsätzlich erlaubt. Prüfe aber deinen Hauptarbeitsvertrag: Enthält er eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten, musst du den Minijob melden bzw. genehmigen lassen. Der Arbeitgeber darf die Genehmigung nur verweigern, wenn seine berechtigten Interessen beeinträchtigt werden – etwa bei Konkurrenztätigkeit, Überschreiten der Höchstarbeitszeit oder Beeinträchtigung deiner Leistung. Ein Minijob bei der Konkurrenz ist regelmäßig untersagt.

Urlaub und Krankheit

  • Urlaub aus dem Hauptjob darf nicht für Erwerbsarbeit genutzt werden, die dem Erholungszweck widerspricht (§ 8 BUrlG). Ein leichter Minijob ist unkritisch, ein zweiter Vollzeitjob nicht.
  • Bist du im Hauptjob krankgeschrieben, solltest du auch im Minijob nicht arbeiten, wenn dadurch die Genesung leidet – Arbeit trotz Krankschreibung kann arbeitsrechtliche Folgen haben. Lass dir im Zweifel für beide Jobs eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen.
  • Auch im Minijob hast du Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Rechenbeispiel: Vollzeit plus 603-Euro-Job

Verdienst du im Minijob 603 € brutto und bist nicht von der Rentenversicherung befreit, zahlst du 21,71 € Rentenbeitrag – netto bleiben 581,29 € zusätzlich zum Gehalt aus dem Hauptjob. Dein Arbeitgeber zahlt zusätzlich rund 31 % Abgaben (ca. 188 €). Mit dem Netto-Rechner und dem Minijob-Checker prüfst du deine Werte.

Häufige Fragen

Darf ich neben Vollzeit einen Minijob haben?

Ja. Ein Minijob neben einem Hauptjob ist erlaubt, solange Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten eingehalten werden und dein Arbeitsvertrag keine Nebentätigkeit ausschließt.

Muss ich meinem Hauptarbeitgeber den Minijob melden?

Nur, wenn dein Vertrag oder ein Tarifvertrag eine Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht vorsieht. Ohne solche Klausel besteht in der Regel keine Meldepflicht, außer der Minijob beeinträchtigt deine Arbeitsleistung.

Wie viel Steuer zahle ich auf den Minijob neben dem Hauptjob?

Bei pauschaler Versteuerung durch den Arbeitgeber (2 %) keine – die Kosten trägt der Arbeitgeber. Nur bei Abrechnung nach Lohnsteuermerkmalen fällt Lohnsteuer nach Steuerklasse VI an.

Was passiert bei zwei Minijobs neben dem Hauptjob?

Der erste bleibt frei, der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig.

Zählt der Minijob für die Rente?

Ja, wenn du dich nicht von der Rentenversicherung befreien lässt. Der Arbeitgeber zahlt 15 %, du 3,6 %. Bei einem gut abgesicherten Hauptjob ist der Zusatznutzen aber gering.

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Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Lohnangaben sind bundesweit übliche Spannen (siehe Branchenseiten).

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