Zum Inhalt springen
Minijob Ratgeber

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren

Startseite/Ratgeber/Minijob vs. Werkstudent
Vergleich

Minijob oder Werkstudent? Vergleich 2026

Für Studierende gibt es zwei attraktive Beschäftigungsformen: Minijob und Werkstudentenstelle. Beide bieten Sozialversicherungsvorteile — aber für sehr unterschiedliche Situationen.

Minijob vs. Werkstudent auf einen Blick

Der wichtigste Unterschied: Der Minijob hat eine Verdienstgrenze von €603/Monat und keine Stundengrenze. Der Werkstudentenstatus kennt keine Verdienstgrenze, dafür gilt während des Semesters die 20-Stunden-Regel (§ 20 SGB IV). Beide befreien von Kranken- und Pflegeversicherungspflicht — aber aus unterschiedlichen Gründen.

KriteriumMinijobWerkstudent
VerdienstgrenzeMax. €603/MonatKeine Grenze
StundenlimitKeine Stundengrenze20 h/Woche im Semester
Krankenversicherung (AN)Nicht pflichtversichertBefreit (Werkstudentenprivileg)
Rentenversicherung (AN)Opt-out möglichPflicht (~9,3 %)
ArbeitslosenversicherungNeinBefreit
Steuern (Arbeitnehmer)Keine (Pauschsteuer AG)Lohnsteuer (je nach Steuerklasse)
BAföG-AnrechnungNein (unter Freibetrag)Ja, ab €603/Monat (50 %)
Familienversicherung GKVMöglich (bis €505/Monat)Möglich (20h-Regel eingehalten)
Lohnfortzahlung krankJa (6 Wochen)Ja (6 Wochen)
UrlaubsanspruchJa (anteilig)Ja (anteilig)

Quelle: §8 SGB IV (Minijob), §20 SGB IV (Werkstudentenprivileg), §21 BAföG (2026)

Das Werkstudentenprivileg erklärt

Das sogenannte Werkstudentenprivileg (§ 20 SGB IV) befreit Studierende von der Pflicht zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung — solange das Studium die Hauptbeschäftigung ist. Das bedeutet: max. 20 Stunden/Woche im Semester. In den Semesterferien darf mehr gearbeitet werden (sog. Semesterferienprivileg).

Wichtig: Das Werkstudentenprivileg entfällt automatisch, wenn die 20-Stunden-Grenze im Semester überschritten wird — dann werden vollständige Sozialversicherungsbeiträge fällig, rückwirkend ab dem Tag der Überschreitung. Stundenpläne sorgfältig prüfen!

Wann ist der Minijob für Studierende besser?

Minijob ist für Studierende besser, wenn …
  • Verdienst bis €603/Monat ausreicht
  • BAföG bezogen wird und der Freibetrag nicht überschritten werden soll
  • Familienversicherung in der GKV genutzt wird
  • Maximale Flexibilität bei den Arbeitsstunden gewünscht ist (keine 20h-Grenze)
  • Netto-Maximierung wichtig ist (kein Lohnsteuerabzug)

Wann ist der Werkstudentenstatus besser?

Werkstudentenstatus ist besser, wenn …
  • Mehr als €603/Monat verdient werden soll
  • Branchenerfahrung und Berufseinstieg im Studium geplant sind
  • Kein BAföG-Anspruch besteht (Anrechnung irrelevant)
  • Rentenansprüche aufgebaut werden sollen
  • 20-Stunden-Limit pro Woche problemlos einhaltbar ist

Minijob Rechner — Jetzt berechnen

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Minijob, Werkstudent und BAföG

Der BAföG-Freibetrag liegt 2026 bei €603/Monat (§ 21 Abs. 3 BAföG). Ein Minijob bis zur Grenze hat daher keinerlei Auswirkung auf den BAföG-Anspruch.

Bei einem Werkstudentenjob mit z. B. €1.200/Monat Brutto werden €597 (= €1.200 − €603) × 50 % = ~€298/Monat auf den BAföG-Bedarfsatz angerechnet. Das kann den Anspruch deutlich reduzieren oder vollständig entfallen lassen.

Häufige Fragen

Was ist besser für Studenten: Minijob oder Werkstudent?

Das hängt vom Verdienst ab. Wer bis €603/Monat verdient und bereits über die elterliche Familienversicherung oder eine günstige Studenten-KV abgesichert ist, fährt mit dem Minijob netto besser — kein Abzug. Wer mehr verdienen will oder eigene Sozialversicherung aufbauen möchte, wählt den Werkstudentenstatus.

Wie viel darf ein Werkstudent verdienen?

Werkstudenten haben keine Verdienstgrenze. Entscheidend ist die 20-Stunden-Regel: Während des Semesters maximal 20 Stunden/Woche Beschäftigung, damit die Studentenprivileg-Befreiung von KV, PV und AV gilt. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) dürfen es mehr Stunden sein.

Verliert man BAföG bei einem Werkstudentenjob?

Der BAföG-Freibetrag liegt seit 2026 bei €603/Monat (§21 BAföG — an die Minijob-Grenze gekoppelt). Was darüber liegt, wird zu 50 % auf den BAföG-Bedarf angerechnet. Beim Werkstudentenjob mit höherem Verdienst kann der BAföG-Anspruch also sinken.

Ist ein Werkstudent rentenversicherungspflichtig?

Ja — Werkstudenten zahlen Rentenversicherungsbeiträge (ca. 9,3 % vom Brutto). Dafür erwerben sie Rentenansprüche. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind im Rahmen des Werkstudentenprivilegs befreit, solange die 20-Stunden-Grenze eingehalten wird.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

Das könnte dich auch interessieren

Schon gewusst?

Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat

Mindestlohn 14,60 €: Was sich für Minijobber und Arbeitgeber ändert.

Minijob Grenze 2027 →
War das hilfreich?

War dieser Artikel hilfreich?

Kommentare

0/2000

Kommentare werden vor Veröffentlichung moderiert. Name und Kommentar sind danach öffentlich sichtbar, die E-Mail-Adresse nicht. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Laden…