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Minijob Ratgeber

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Sonderzahlungen · geprüft am 2. November 2026

Minijob Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld: Anspruch, Grenze und Zuschläge

Beim Minijob sind Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld kein gesetzlicher Anspruch, sie können aber vereinbart werden. Dann zählen sie zum Verdienst: Der Jahresverdienst darf bei 603 € im Monat höchstens 7.236 € betragen. Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht sind dagegen oft frei.

Urlaubsgeld oder Urlaubsentgelt: Was ist der Unterschied?

Urlaubsentgelt ist dein normaler Lohn während des Urlaubs. Er steht jedem Minijobber gesetzlich zu, mehr dazu im Ratgeber Urlaub im Minijob. Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Zahlung des Arbeitgebers, auf die es nur einen Anspruch gibt, wenn sie im Vertrag, im Tarifvertrag oder durch betriebliche Übung zugesagt ist.

Weihnachtsgeld im Minijob: Wer hat Anspruch?

Auch Weihnachtsgeld ist freiwillig, solange es nicht zugesagt ist. Zahlt der Betrieb seinen Vollzeitkräften Weihnachtsgeld, darf er Teilzeitkräfte und Minijobber nicht ohne sachlichen Grund ausschließen (§ 4 TzBfG). Der Betrag richtet sich dann nach dem Verhältnis der Arbeitszeit zur Vollzeit.

Zählen Sonderzahlungen zur Minijob-Grenze?

Ja. Weihnachts- und Urlaubsgeld sind Arbeitsentgelt. Regelmäßig vorgesehene Zahlungen müssen von Beginn an eingerechnet werden: Der Monatslohn plus ein Zwölftel der Jahressonderzahlung darf 603 € nicht übersteigen, also der Jahresverdienst nicht 7.236 €.

MonatslohnSonderzahlung pro JahrJahresverdienstErgebnis
500 €600 €6.600 €Minijob bleibt (550,00 € im Schnitt)
550 €900 €7.500 €Midijob (625,00 € im Schnitt, über 603 €)
603 €300 €7.536 €Midijob (628,00 € im Schnitt, über 603 €)

Beispiel 2 stammt aus der Minijob-Zentrale: 550 € im Monat und 900 € Weihnachtsgeld machen 7.500 € im Jahr, also 625 € im Schnitt, und der Job ist von Anfang an ein Midijob.

Einmalige Ausnahme: Das Weihnachtsgeld nach einem guten Jahr

Eine einmalige, nicht wiederkehrende Zahlung, zum Beispiel nach einem erfolgreichen Geschäftsjahr, beendet den Minijob nicht, auch wenn der Jahresverdienst über 7.236 € steigt. Voraussetzung nach der Minijob-Zentrale: Im Zahlungsmonat werden zusammen höchstens 1.206 € gezahlt, und es entsteht keine betriebliche Übung, weil sich die Zahlung nicht jedes Jahr wiederholt.

Zuschläge im Minijob: Sonntag, Feiertag und Nacht

Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit zählen nicht zum Verdienst, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und der Lohn, aus dem sie berechnet werden, höchstens 25 € pro Stunde beträgt. Sie sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Steuerfrei sind sie bis zu diesen Sätzen auf den Grundlohn (§ 3b EStG):

Arbeit zu dieser ZeitSteuerfreier Zuschlag bis
Nacht (20 bis 6 Uhr)25 %. Von 0 bis 4 Uhr 40 %, wenn die Arbeit vor Mitternacht begonnen hat
Sonntag50 %
Gesetzlicher Feiertag125 %
24.12. ab 14 Uhr, 25.12., 26.12., 1. Mai150 %

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag. Arbeitest du nachts, hast du Anspruch auf einen Zuschlag oder bezahlte freie Tage, für Sonn- und Feiertage auf einen Ersatzruhetag. Ein Zuschlag kann sich außerdem aus Tarifvertrag, Vertrag oder betrieblicher Übung ergeben. Weiter gezahlte Zuschläge ohne Arbeit, etwa bei Krankheit, sind steuerpflichtig und zählen zum Verdienst. Den Minijob-Status ändert das nicht.

So gehst du vor

  • Als Minijobber: Prüfe im Vertrag, ob Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zugesagt ist, und rechne den Jahresverdienst aus. Frag im Zweifel nach, ob Vollzeitkräfte die Zahlung bekommen.
  • Als Arbeitgeber: Rechne regelmäßige Sonderzahlungen schon bei Beginn ein, und lege fest, ob die Zahlung freiwillig ist. Prüfe die Grenze im Minijob-Checker.

Häufige Fragen

Bekommen Minijobber Urlaubsgeld?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es nicht, auch nicht im Minijob. Anspruch kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder einer betrieblichen Übung ergeben. Der bezahlte Urlaub selbst (Urlaubsentgelt) steht dir dagegen gesetzlich zu.

Bekommen Minijobber Weihnachtsgeld?

Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Wenn Vollzeitkräfte im Betrieb Weihnachtsgeld bekommen, dürfen Teilzeit- und Minijob-Beschäftigte nicht ohne sachlichen Grund schlechtergestellt werden (§ 4 TzBfG). Sie haben dann Anspruch auf einen anteiligen Betrag.

Zählt Weihnachtsgeld zur Minijob-Grenze?

Ja. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld gehören zum Arbeitsentgelt. Zusammen mit dem Monatslohn darf der Jahresverdienst 7.236 € nicht übersteigen, wenn die Zahlung regelmäßig vorgesehen ist.

Was passiert, wenn das Weihnachtsgeld die Grenze überschreitet?

Ist die Zahlung vertraglich zugesagt oder jedes Jahr üblich, wird sie von Beginn an eingerechnet, und der Job ist dann kein Minijob mehr. Eine einmalige Ausnahme, zum Beispiel nach einem guten Geschäftsjahr, beendet den Minijob nicht, wenn im Zahlungsmonat nicht mehr als 1.206 € zusammenkommen und es sich nicht jedes Jahr wiederholt.

Zählen Zuschläge für Sonntag, Feiertag und Nacht zur Minijob-Grenze?

Nein, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden und der Lohn, aus dem sie berechnet werden, höchstens 25 € pro Stunde beträgt. Sie sind dann steuer- und sozialversicherungsfrei. Wird der Zuschlag ohne Arbeit weitergezahlt, etwa bei Krankheit, zählt er mit, der Minijob-Status bleibt aber erhalten.

Quellen

Stand 2. November 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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