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Minijob Ratgeber

Mehrere Minijobs gleichzeitig: Checker 2026

Trage deine Minijobs ein und erfahre sofort, ob die Summe unter 603 € bleibt – auch mit einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob. Inklusive der Ausnahmeregel für unvorhersehbares Überschreiten.
Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · § 8 SGB IV · Deutsche RentenversicherungMethodik & Prüfprozess
Hast du einen sozialversicherungspflichtigen Hauptjob?
Summe für die Grenze
600,00 €
Grenze: 603 €/Monat
Noch frei
3,00 €
✓
Alle Minijobs zusammen bleiben unter der Grenze
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet – 600,00 € sind zulässig. Melde jeden Job bei deinen Arbeitgebern offen an, damit die Minijob-Zentrale die Summe prüfen kann.
Summe aller Minijobs600,00 €
Jahresverdienst bei gleichbleibender Summe7.200 €
Jahresgrenze (12 × 603 €)7.236 €

Die drei Fälle im Überblick

Nur Minijobs

Alle Minijobs zusammen ≤ 603 € im Monat. Jeder Arbeitgeber zahlt seine Pauschalabgaben.

Hauptjob + 1 Minijob

Der erste Minijob bleibt abgabenfrei, solange er allein ≤ 603 € liegt.

Hauptjob + 2. Minijob

Der zweite Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet – normale Sozialversicherung und Lohnsteuer.

Überschreiten der Grenze: was wirklich erlaubt ist

Die Monatsgrenze von 603 € ist kein Puffer für Planbares. Erlaubt ist nur ein gelegentliches und unvorhersehbares Überschreiten – zum Beispiel, wenn du kurzfristig für eine erkrankte Kollegin einspringst:

  • höchstens 2 Kalendermonate innerhalb der letzten 12 Monate (Zeitjahr),
  • in diesen Monaten höchstens das Doppelte der Grenze: 1.206 €,
  • Jahresverdienst damit maximal 8.442 € (14 × 603 €) statt 7.236 €.

Wer dagegen schon bei Vertragsschluss weiß, dass er in einzelnen Monaten mehr verdienen wird, muss den Jahresverdienst planen: Er darf 7.236 € nicht überschreiten. Mehr Details und Beispiele im Ratgeber zur Minijob-Grenze.

Beispielrechnungen

Zwei Jobs à 300 €

Summe 600 € – unter der Grenze. Beide Arbeitgeber zahlen Pauschalabgaben; du musst beiden die jeweils andere Beschäftigung melden.

Zwei Jobs à 400 €

Summe 800 € – über der Grenze. Beide Beschäftigungen sind sozialversicherungspflichtig, im Übergangsbereich bis 2.000 € mit reduzierten Beiträgen.

Hauptjob plus zwei Minijobs

Der zuerst begonnene Minijob bleibt frei, der zweite wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig.

Krankheitsvertretung im Dezember

Ein Minijob mit 500 € regulär und 900 € im Dezember (unvorhersehbar) ist zulässig, wenn es bei höchstens zwei solchen Monaten im Zeitjahr bleibt und die Grenze von 1.206 € nicht überschritten wird.

Häufige Fehler

  • !Vergessen, dem neuen Arbeitgeber weitere Beschäftigungen anzugeben.
  • !Ein Minijob im Privathaushalt und einer in einem Betrieb werden ebenfalls zusammengerechnet.
  • !Planbare Monatsspitzen als „unvorhersehbar“ behandeln.
  • !Kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate) mit einem laufenden Minijob verwechseln.

Häufige Fragen

Darf ich zwei Minijobs gleichzeitig haben?

Ja. Alle Minijobs werden aber zusammengerechnet: Zusammen dürfen sie 603 € im Monat (bzw. 7.236 € im Jahr) nicht übersteigen. Zwei Jobs à 300 € sind erlaubt, zwei Jobs à 400 € nicht.

Wie ist es mit Hauptjob und zwei Minijobs?

Neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob bleibt genau ein Minijob abgabenfrei – und zwar der zeitlich zuerst begonnene. Jeder weitere Minijob wird mit dem Hauptjob zusammengerechnet und ist sozialversicherungspflichtig.

Darf ich die Minijob-Grenze in einzelnen Monaten überschreiten?

Nur bei unvorhersehbarem Mehrverdienst, etwa durch eine Krankheitsvertretung, und höchstens in 2 Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres. Der Verdienst in diesen Monaten darf höchstens das Doppelte der Monatsgrenze betragen (1.206 €). Der Jahresverdienst kann dadurch bis 8.442 € betragen. Planbares Überschreiten ist nicht erlaubt.

Was passiert, wenn die Summe über der Grenze liegt?

Dann sind die Beschäftigungen nicht mehr geringfügig, sondern sozialversicherungspflichtig – mit Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Liegt der Verdienst zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat, gilt der Übergangsbereich (Midijob) mit reduzierten Arbeitnehmerbeiträgen.

Muss ich meinen Arbeitgebern die anderen Minijobs melden?

Ja, du bist verpflichtet, bei Einstellung wahrheitsgemäß über weitere Beschäftigungen zu informieren. Die Minijob-Zentrale gleicht die Meldungen ab. Falsche Angaben können zu Nachzahlungen führen – im Zweifel trägt der Arbeitnehmer die Verantwortung.

Gilt die Grenze auch bei Minijobs im Privathaushalt und in Firmen gemeinsam?

Ja. Ein Minijob im Privathaushalt und einer in einem Betrieb werden für die Grenze zusammengerechnet. Nur kurzfristige Beschäftigungen (bis 3 Monate / 70 Arbeitstage im Jahr) zählen nicht zur Verdienstgrenze mit.

Passende Ratgeber

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

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