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Minijob Ratgeber

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Jugendarbeit

Minijob ab welchem Alter 2026? Alle Regeln für Schüler

Ab wann darf man in Deutschland einen Minijob machen? Die Antwort hängt vom Alter ab: Ab 13 Jahren sind leichte Tätigkeiten möglich, ab 15 Jahren ist ein regulärer Minijob erlaubt.

Die Altersregeln auf einen Blick

Altersübersicht Minijob
  • Unter 13 Jahren: Kein Minijob (JArbSchG §5)
  • Ab 13 Jahren: Leichte Tätigkeiten mit Elternerlaubnis
  • Ab 15 Jahren: Regulärer Minijob möglich
  • Ab 16 Jahren: Mehr Flexibilität bei Arbeitszeiten
  • Ab 18 Jahren: Volle Arbeitnehmerrechte

Unter 13 Jahren — Kein Minijob erlaubt

Kinder unter 13 Jahren dürfen grundsätzlich nicht arbeiten (JArbSchG §5). Das Jugendarbeitsschutzgesetz schützt Kinder vor einer zu frühen Eingliederung in das Arbeitsleben. Ausnahmen gibt es nur in sehr engen Grenzen, etwa für Mitwirkung in Werbung oder kulturellen Veranstaltungen mit behördlicher Genehmigung.

Ab 13 Jahren — Leichte Tätigkeiten mit Elternerlaubnis

Kinder ab 13 Jahren dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern leichte Tätigkeiten ausüben — allerdings unter strengen Auflagen:

Regeln ab 13 Jahren (JArbSchG §2)
  • Max. 2 Stunden täglich
  • Nicht zwischen 18 und 8 Uhr
  • Nicht während der Schulzeit
  • Nicht an Sonn- und Feiertagen
  • Erlaubt: Zeitungen austragen (max. 1 Std. vor Schulbeginn)
  • Erlaubt: Babysitten, Nachhilfe, Handzettel verteilen, leichte Gartenarbeit
Die schriftliche Erlaubnis der Eltern ist Pflicht. Ohne diese ist die Beschäftigung unzulässig — auch wenn das Kind selbst zustimmt.

Ab 15 Jahren — Regulärer Minijob möglich

Mit 15 Jahren endet die Vollzeitschulpflicht, und Jugendliche können erstmals einen regulären Minijob aufnehmen. Die Minijob-Grenze von €603/Monat gilt auch für Jugendliche. Wichtige Einschränkungen bleiben aber bestehen:

Arbeitszeiten ab 15 Jahren
  • In Schulferien: bis zu 8 Std./Tag, 40 Std./Woche (max. 4 Wochen/Jahr)
  • In Schulzeit: max. 8 Std./Tag, nicht vor 6 Uhr oder nach 20 Uhr (§14 JArbSchG)
  • Minijob-Grenze €603/Monat gilt auch für Jugendliche
  • Keine gefährlichen oder gesundheitsschädlichen Tätigkeiten
  • Tägliche Ruhezeit von 12 Stunden einhalten

Minijob-Gehalt berechnen

Berechne sofort, wie viel du im Minijob verdienen kannst — auch als Schüler oder Jugendlicher:

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Ab 16 Jahren — Mehr Flexibilität

Jugendliche ab 16 Jahren dürfen unter bestimmten Bedingungen bis 23 Uhr arbeiten — etwa in der Gastronomie oder im Einzelhandel. Das JArbSchG erlaubt dies, wenn der Betrieb es erfordert und eine Betreuung sichergestellt ist. Die Wochenhöchstarbeitszeit bleibt bei 40 Stunden.

Ab 18 Jahren — Volle Arbeitnehmerrechte

Mit 18 Jahren gelten keine JArbSchG-Einschränkungen mehr. Der gesetzliche Mindestlohn von €13.9/Stunde ist verbindlich. Volljährige Minijobber genießen alle regulären Arbeitnehmerrechte: Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und volle Urlaubsansprüche.

Gilt der Mindestlohn auch für Jugendliche?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn. In der Praxis zahlen jedoch viele Arbeitgeber ihn freiwillig auch an jüngere Beschäftigte — vor allem in Branchen mit Tarifvertrag.

Jugendliche unter 18 ohne Berufsausbildung haben keinen gesetzlichen Mindestlohnanspruch. Prüfe immer den Arbeitsvertrag und frage nach dem geltenden Stundenlohn.

Urlaubsanspruch für jugendliche Minijobber

Auch jugendliche Minijobber haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Die wichtigsten Eckpunkte:

Rechte jugendlicher Minijobber
  • Urlaub: gesetzlich (abhängig von Arbeitstagen/Woche)
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: 6 Wochen (nach 4 Wochen Betriebszugehörigkeit)
  • Minijob-Grenze: €603/Monat
  • Schriftlicher Arbeitsvertrag empfohlen
  • Zeugnis: Anspruch auf einfaches Arbeitszeugnis

Häufige Fragen

Darf mein 14-jähriges Kind einen Minijob machen?

Ja, mit Einschränkungen. Mit elterlicher schriftlicher Erlaubnis sind leichte Tätigkeiten erlaubt: max. 2 Stunden täglich, nicht in der Schulzeit, nicht nachts.

Ab wann darf man ohne Einschränkungen einen Minijob machen?

Ab 18 Jahren. Ab 15 Jahren ist ein regulärer Minijob möglich, aber mit Einschränkungen der Arbeitszeiten durch das JArbSchG.

Braucht ein 16-Jähriger Elternerlaubnis für einen Minijob?

Nein. Ab 15 Jahren (Ende der Vollzeitschulpflicht) können Jugendliche selbst einen Arbeitsvertrag abschließen.

Wie viele Stunden darf ein Schüler im Minijob arbeiten?

Während der Schulzeit max. 8 Stunden täglich. In Schulferien bis zu 8 Stunden täglich, max. 40 Stunden wöchentlich — aber nur für 4 Wochen pro Jahr.

Alle Angaben ohne Gewähr. Modellrechnung auf Basis der für 2026 geltenden Werte; keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

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