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Arbeitszeit im Minijob: Stunden, Aufzeichnung und Überstunden
Die Arbeitszeit im Minijob hat keine feste Stundengrenze, es gilt nur die Verdienstgrenze von 603 € im Monat. Bei Mindestlohn (13,90 €) sind das rund 43 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden pro Woche. Die Arbeitszeit gehört in den Vertrag und muss vom Arbeitgeber aufgezeichnet werden.
Wie viele Stunden sind im Minijob möglich?
Die Stunden ergeben sich aus der Grenze geteilt durch den Stundenlohn. Je höher der Lohn, desto weniger Stunden:
| Stundenlohn | Stunden pro Monat | Stunden pro Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € | 43 | 10,0 |
| 14,50 € | 41 | 9,6 |
| 15,00 € | 40 | 9,3 |
| 16,00 € | 37 | 8,7 |
| 18,00 € | 33 | 7,7 |
| 20,00 € | 30 | 7,0 |
Grenze 603 € im Monat, Wochenwert = Monatsstunden × 12 ÷ 52. Für deinen Lohn und das Jahr 2027 nutze den Stunden-Rechner.
Arbeitszeit im Vertrag festlegen
Eine feste Stundenzahl pro Monat oder Woche schützt beide Seiten. Sie legt fest, wie viel Lohn zu erwarten ist, und hilft, die Minijob-Grenze nicht zu überschreiten. Ein Muster mit festen Stunden findest du im Arbeitsvertrag-Muster für den Minijob.
Arbeit auf Abruf ohne Stundenzahl: 20 Stunden gelten als vereinbart
Wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht festgelegt ist, gelten nach § 12 Abs. 1 TzBfG 20 Stunden als vereinbart. Bei 13,90 € wären das rund 1.205 € im Monat und damit weit über der Grenze. Der Arbeitgeber darf außerdem nur mit einer Ankündigung von mindestens vier Tagen abrufen (§ 12 Abs. 3). Bei einer vereinbarten Mindestarbeitszeit darf er höchstens 25 % mehr abrufen, bei einer Höchstarbeitszeit höchstens 20 % weniger (§ 12 Abs. 2).
Aufzeichnungspflicht: Arbeitszeit dokumentieren
Arbeitgeber von Minijobbern müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, und zwar spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag. Die Aufzeichnungen sind mindestens zwei Jahre aufzubewahren (§ 17 Abs. 1 MiLoG). Die Pflicht gilt nicht für Minijobs im Privathaushalt (§ 8a SGB IV).
Ein Stundenzettel reicht, zum Beispiel so:
| Datum | Beginn | Ende | Pause | Dauer |
|---|---|---|---|---|
| 05.10. | 17:00 | 21:00 | – | 4,0 h |
| 08.10. | 10:00 | 14:30 | 0:30 | 4,0 h |
| 12.10. | 17:00 | 20:30 | – | 3,5 h |
Tägliche Höchstarbeitszeit, Pausen und Ruhezeit
- Höchstens 8 Stunden pro Werktag. Bis zu 10 Stunden sind erlaubt, wenn innerhalb von sechs Monaten im Schnitt 8 Stunden nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG).
- Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden (§ 4 ArbZG).
- Ruhezeit: nach dem Ende der Arbeit mindestens 11 Stunden bis zum nächsten Arbeitsbeginn (§ 5 ArbZG).
Überstunden und Minusstunden im Minijob
Überstunden sind Arbeitsentgelt, sobald sie bezahlt werden, und zählen zur Minijob-Grenze. Wer regelmäßig mehr arbeitet, riskiert den Minijob-Status. Gelegentliche, nicht vorhersehbare Überstunden fallen unter die Ausnahme: Das Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, dann mit höchstens dem Doppelten der Monatsgrenze. Prüfe das im Minijob-Checker.
Arbeitszeitkonto: Überstunden dürfen nur auf einem schriftlich vereinbarten Konto angesammelt werden. Monatlich dürfen höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit eingestellt werden, und der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen (§ 2 Abs. 2 MiLoG).
Minusstunden entstehen, wenn weniger gearbeitet wird als vereinbart. Hat der Arbeitgeber dich nicht eingeplant, obwohl du arbeiten wolltest, darf er dir den Lohn nicht kürzen: Das Risiko liegt bei ihm (Annahmeverzug, § 615 BGB). Anders ist es, wenn du selbst weniger arbeitest.
Häufige Fragen zur Arbeitszeit im Minijob
Wie viele Stunden darf man im Minijob pro Woche arbeiten?
Eine feste Stundengrenze gibt es nicht, entscheidend ist der Verdienst von höchstens 603 € im Monat. Bei Mindestlohn sind das rund 43 Stunden im Monat, etwa 10 Stunden pro Woche.
Muss die Arbeitszeit im Minijob aufgezeichnet werden?
Ja. Arbeitgeber müssen Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum Ablauf des siebten Kalendertages nach dem Arbeitstag aufzeichnen und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren (§ 17 MiLoG). Für Minijobs im Privathaushalt gilt die Pflicht nicht.
Was gilt, wenn im Vertrag keine Arbeitszeit steht?
Bei Arbeit auf Abruf gelten 20 Stunden pro Woche als vereinbart (§ 12 Abs. 1 TzBfG). Bei Mindestlohn wären das rund 1.205 € im Monat und damit weit über der Minijob-Grenze. Lege deshalb eine feste Stundenzahl im Vertrag fest.
Zählen Überstunden zur Minijob-Grenze?
Ja. Bezahlte Überstunden sind Arbeitsentgelt und zählen mit. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten möglich, dann mit höchstens dem Doppelten der Monatsgrenze.
Dürfen Überstunden im Minijob angesammelt werden?
Nur auf einem schriftlich vereinbarten Arbeitszeitkonto. Nach § 2 Abs. 2 MiLoG dürfen monatlich höchstens 50 % der vertraglichen Arbeitszeit eingestellt werden, und der Ausgleich muss innerhalb von zwölf Kalendermonaten erfolgen. Lege das Konto im Arbeitsvertrag fest.
Quellen
- § 17 MiLoG: Aufzeichnungspflicht
- § 2 MiLoG: Arbeitszeitkonten
- § 12 TzBfG: Arbeit auf Abruf
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Stand 2. November 2026. Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Gewerbeaufsicht und Fachanwälte für Arbeitsrecht.
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.
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