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Minijob und Arbeitslosengeld: Freibetrag, Anrechnung und 15-Stunden-Grenze
Beim Minijob neben dem Arbeitslosengeld I bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei. Der Rest mindert das Arbeitslosengeld. Du darfst dabei weniger als 15 Stunden pro Woche arbeiten und musst den Minijob der Agentur für Arbeit melden. Beim Grundsicherungsgeld, dem Nachfolger des Bürgergelds, gelten andere Freibeträge.
Arbeitslosengeld I: 165 € Freibetrag
Nach § 155 SGB III wird Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit im Monat der Arbeit auf das Arbeitslosengeld angerechnet, nachdem Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten abgezogen sind. Zusätzlich wird ein Freibetrag von 165 Euro abgezogen. Der Freibetrag hängt nicht an der Minijob-Grenze von 603 €.
| Minijob-Lohn im Monat | Anrechnungsfrei | Mindert das Arbeitslosengeld um |
|---|---|---|
| 150 € | 150 € | 0 € |
| 300 € | 165 € | 135 € |
| 450 € | 165 € | 285 € |
| 520 € | 165 € | 355 € |
| 603 € | 165 € | 438 € |
Beispiel ohne weitere Abzüge. Zahlst du den Eigenanteil zur Rentenversicherung oder hast Werbungskosten, etwa Fahrtkosten, wird vor dem Freibetrag erst das abgezogen und die Anrechnung fällt niedriger aus. Die Agentur für Arbeit berechnet den genauen Betrag.
15-Stunden-Grenze: Wann giltst du nicht mehr als arbeitslos?
Eine Erwerbstätigkeit schadet nicht, wenn sie weniger als 15 Stunden pro Woche umfasst (§ 138 Abs. 3 SGB III). Kurze Abweichungen bleiben unberücksichtigt, mehrere Tätigkeiten werden zusammengezählt. Bei Mindestlohn sind 603 € im Minijob rund 10 Stunden pro Woche, die 15-Stunden-Grenze ist also meist kein Problem. Wer regelmäßig mehr arbeitet, verliert den Anspruch grundsätzlich.
Den Minijob melden
Wenn du einen Minijob aufnimmst, informiere die Agentur für Arbeit darüber. Nach den Informationen der Minijob-Zentrale müssen Minijobber die Aufnahme melden. Am sichersten ist es, das vor dem ersten Arbeitstag zu tun.
Minijob schon vor der Arbeitslosigkeit
Hattest du in den 18 Monaten vor Beginn des Anspruchs mindestens zwölf Monate lang neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung noch einen Nebenverdienst, bleibt dieses Einkommen bis zur Höhe des bisherigen monatlichen Durchschnitts anrechnungsfrei, mindestens aber die 165 € (§ 155 Abs. 2 SGB III). Wer vor der Arbeitslosigkeit dauerhaft einen Minijob neben dem Hauptjob hatte, kann damit mehr behalten.
Grundsicherungsgeld statt Bürgergeld: Andere Freibeträge
Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld. Nach der Minijob-Zentrale bleiben 100 Euro Grundfreibetrag anrechnungsfrei, dazu 20 % auf den Verdienst zwischen 100 und 520 Euro und 30 % auf den Verdienst zwischen 520 und 1.000 Euro. Über die Anrechnung entscheidet allein das Jobcenter.
| Minijob-Lohn im Monat | Anrechnungsfrei | Wird angerechnet |
|---|---|---|
| 150 € | 110,00 € | 40,00 € |
| 300 € | 140,00 € | 160,00 € |
| 450 € | 170,00 € | 280,00 € |
| 520 € | 184,00 € | 336,00 € |
| 603 € | 208,90 € | 394,10 € |
Bei 603 € nennt die Minijob-Zentrale 208,90 € anrechnungsfrei und 394,10 € angerechnet. Die Tabelle rechnet mit denselben Stufen. Eine Anrechnung im Einzelfall, zum Beispiel bei einer Bedarfsgemeinschaft, nimmt das Jobcenter vor.
Was das für die Krankenversicherung und die Rente heißt
Beim Bezug von Arbeitslosengeld bist du über die Agentur für Arbeit versichert. Der Minijob ändert daran nichts. Zur Rente zahlst du im Minijob einen Eigenanteil, wenn du dich nicht befreien lässt: Rentenversicherung im Minijob.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich zum Arbeitslosengeld I dazuverdienen?
Von einem Nebenverdienst bleiben 165 € im Monat anrechnungsfrei (§ 155 SGB III). Was darüber liegt, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten werden vorher abgezogen.
Darf ich neben dem Arbeitslosengeld einen Minijob machen?
Ja, solange du weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest (§ 138 Abs. 3 SGB III). Mehrere Jobs werden zusammengerechnet. Wer die Grenze regelmäßig überschreitet, gilt nicht mehr als arbeitslos. Den Minijob musst du der Agentur für Arbeit melden.
Was gilt, wenn ich den Minijob schon vor der Arbeitslosigkeit hatte?
Hast du in den 18 Monaten vor dem Anspruch mindestens zwölf Monate neben einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gearbeitet, bleibt dein Einkommen bis zur Höhe des bisherigen Durchschnitts anrechnungsfrei, mindestens aber 165 € (§ 155 Abs. 2 SGB III).
Wird ein Minijob auf Bürgergeld bzw. Grundsicherungsgeld angerechnet?
Ja, aber mit anderen Freibeträgen: 100 € Grundfreibetrag, dazu 20 % auf den Verdienst zwischen 100 und 520 € und 30 % zwischen 520 und 1.000 €. Bei 603 € bleiben 208,90 € anrechnungsfrei. Das Jobcenter entscheidet über die Anrechnung.
Lohnt sich ein Minijob neben Arbeitslosengeld?
Du behältst immer mehr als ohne Minijob, aber der Teil über 165 € mindert das Arbeitslosengeld. Bei 450 € Minijob-Lohn ohne weitere Abzüge sind das 285 € weniger Arbeitslosengeld, du hast insgesamt 165 € mehr im Monat.
Quellen
- § 155 SGB III: Anrechnung von Nebeneinkommen
- § 138 SGB III: Arbeitslosigkeit
- Minijob-Zentrale: Minijob bei Arbeitslosigkeit
Stand 2. November 2026. Keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit und Steuerberater.
Redaktionell geprüft von
Ailiniyazi Maimaiti
Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).
Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss
Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.
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