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Minijob Ratgeber

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Stand: 2. November 2026

Minijob 2027: Änderungen, Rentenreform und Wegfall?

Minijob 2027: Der Minijob wird nicht abgeschafft. Die Grenze steigt von 603 € auf 633 € im Monat, der Mindestlohn von 13,90 € auf 14,60 €. Für Arbeitgeber werden die Pauschalabgaben teurer. Ob die Befreiung von der Rentenversicherung bleibt, ist offen: Dazu gibt es bisher nur eine Empfehlung.

Was ändert sich 2027? Beschlossen, Entwurf, Empfehlung

Bei den Änderungen unterscheiden sich der rechtliche Stand und die Sicherheit stark. Die Tabelle zeigt für jede Änderung, wie weit sie ist.

ThemaHeute (2026)Ab 1.1.2027Stand
Mindestlohn13,90 € pro Stunde14,60 € pro StundeBeschlossen
ab 1. Januar 2027
Minijob-Grenze603 € im Monat (7.236 € im Jahr)633 € im Monat (7.596 € im Jahr)Beschlossen
folgt automatisch aus dem Mindestlohn
Krankenversicherung, Pauschalbeitrag des Arbeitgebers (gewerblich)13 %voraussichtlich 17,5 %Beschlossen
GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, verkündet am 29. Juli 2026; 17,5 % laut Minijob-Zentrale noch „voraussichtlich“
Pauschsteuer2 %5 %Entwurf
Regierungsentwurf zum Einkommensteuerreformgesetz 2027, Kabinett am 2. September 2026; noch kein Gesetz
Befreiung von der RentenversicherungAuf Antrag möglichOffen, kein BeschlussNur Empfehlung
Empfehlung Nr. 26 der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026

Quellen: Minijob-Zentrale („Minijob-Grenze 2027“ und „Aktuelle Minijob-Vorhaben“, Stand der Übersicht 1. Oktober 2026), § 8 SGB IV. Geprüft am 2. November 2026.

Minijob-Grenze und Mindestlohn 2027

Die Verdienstgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt: 14,60 € × 130 ÷ 3 ergibt 633 € im Monat und 7.596 € im Jahr (§ 8 Abs. 1a SGB IV). Ein neuer Antrag ist nicht nötig, die Grenze gilt ab dem 1. Januar 2027 für alle Minijobs. Ein gelegentliches, unvorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb von zwölf Monaten möglich, dann mit höchstens 1.266 € im Monat.

Bei Mindestlohn bleiben das rund 43,0 Stunden im Monat, also etwa 10 Stunden pro Woche. Alle Werte im Vergleich mit 2026 findest du auf der Seite Minijob-Grenze 2027, deine eigene Stundenzahl im Stunden-Rechner.

Was kostet der Minijob Arbeitgeber 2027 mehr?

Zwei Pauschalen sollen steigen: der Beitrag zur Krankenversicherung (13 % auf voraussichtlich 17,5 %, also +4,5 Prozentpunkte) und die Pauschsteuer (2 % auf 5 %, also +3 Prozentpunkte). Zusammen sind das 7,5 Prozentpunkte auf den Bruttolohn.

Beispiel, falls beide Vorhaben so kommen

Bei einem Lohn von 633 € im Monat wären das etwa 47,48 € mehr pro Monat für den Arbeitgeber. Das ist eine Überschlagsrechnung mit den angekündigten Sätzen. Die Pauschsteuer ist noch ein Entwurf, und die 17,5 % gelten laut Minijob-Zentrale erst „voraussichtlich“.

Die Rechner auf dieser Website rechnen bei den Abgaben noch mit den Sätzen von 2026, bis die neuen Werte endgültig feststehen. Wie viel ein Minijob heute kostet, zeigt der Arbeitgeberkosten-Rechner.

Rentenreform: Fällt die Befreiung von der Rentenversicherung weg?

Die Alterssicherungskommission hat am 23. Juni 2026 empfohlen, die Möglichkeit zu beenden, sich im Minijob von der Rentenversicherung befreien zu lassen (Empfehlung Nr. 26). Das ist eine Empfehlung, kein Gesetz: Die Minijob-Zentrale nennt dafür kein Datum und keinen Beschluss.

Heute zahlen Minijobber einen Eigenanteil zur Rentenversicherung und bauen dafür Rentenpunkte auf, sofern sie sich nicht befreien lassen. Was die Rentenpunkte wert sind, zeigt die Seite Rente durch Minijob, wie die Befreiung funktioniert, Rentenversicherung im Minijob und der Antrag auf Befreiung.

Pflegeversicherung: Später als zunächst geplant

Im Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (Kabinettsentwurf vom 30. September 2026) sind Arbeitgeberbeiträge zur Pflegeversicherung für Minijobs vorgesehen: 3,6 % im gewerblichen Bereich und 1,5 % im Privathaushalt. Als Start nennt die Minijob-Zentrale den 1. Januar 2028. Im Juni-Entwurf war noch 2027 vorgesehen. Es ist ein Entwurf, kein Gesetz.

Was heißt das für dich?

  • Minijobber mit Mindestlohn: Der Lohn steigt auf 14,60 € pro Stunde. Bei gleichen Stunden verdienst du mehr, die Grenze steigt mit.
  • Minijobber mit höherem Stundenlohn: Du kannst deine Stunden etwas erhöhen, ohne die Grenze zu überschreiten. Lass die neue Stundenzahl schriftlich festhalten.
  • Arbeitgeber: Plane mit höheren Pauschalen, vor allem bei der Krankenversicherung. Prüfe das Budget, bevor die Sätze endgültig sind.
  • Wer sich von der Rentenversicherung befreien lassen will: Der Antrag gilt weiter. Ob und ab wann er wegfällt, ist offen.

Häufige Fragen zum Minijob 2027

Wird der Minijob 2027 abgeschafft?

Nein, ein Gesetz dazu gibt es nicht. Die Minijob-Zentrale führt für die Rentenversicherung nur eine Empfehlung der Alterssicherungskommission vom 23. Juni 2026 (Empfehlung Nr. 26) auf, die Befreiungsmöglichkeit zu beenden. Eine Entscheidung ist nicht getroffen. Zum 1. Januar 2027 steigen die Grenze und der Mindestlohn, der Minijob bleibt bestehen.

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2027?

633 € im Monat und 7.596 € im Jahr. Sie ergibt sich aus dem Mindestlohn: 14,60 € × 130 ÷ 3 (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Wie viele Stunden darf ich 2027 im Minijob arbeiten?

Bei Mindestlohn rund 43,0 Stunden im Monat, das sind etwa 10 Stunden pro Woche. Bei höherem Stundenlohn entsprechend weniger. Den genauen Wert für deinen Lohn zeigt der Stunden-Rechner.

Steigen die Abgaben für Minijobs 2027?

Für Arbeitgeber gewerblicher Minijobs ist das geplant: Der Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung soll von 13 % auf voraussichtlich 17,5 % steigen, die Pauschsteuer laut Regierungsentwurf von 2 % auf 5 %. Die Krankenversicherungs-Pauschale ist gesetzlich geregelt, die Pauschsteuer ist erst ein Entwurf.

Muss ich meinen Arbeitsvertrag für 2027 ändern?

Nur wenn du weniger als den neuen Mindestlohn bekommst oder deine Stunden an die neue Grenze anpassen willst. Der Mindestlohn von 14,60 € gilt ab 1. Januar 2027 automatisch. Änderungen der Stunden oder des Lohns sollten schriftlich festgehalten werden.

Quellen

Stand 2. November 2026. Gesetzgebungsverfahren ändern sich laufend; Entwürfe und Empfehlungen sind keine geltende Rechtslage. Keine Rechts-, Steuer- oder Rentenberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen die Minijob-Zentrale, die Deutsche Rentenversicherung und Steuerberater.

AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

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