Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob
Im Minijob zahlst du grundsätzlich 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung. Auf schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber kannst du dich befreien lassen. Diese Vorlage hilft dir – lies vorher die Folgen.
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Was bedeutet die Befreiung?
- Du zahlst keinen Eigenanteil (3,6 %; im Privathaushalt 13,6 %) mehr – das Netto entspricht dem Brutto.
- Du sammelst in diesem Minijob keine Rentenpunkte mehr und die Zeiten zählen nicht als Pflichtbeitragszeiten (Wartezeit, Erwerbsminderungsrente, Reha).
- Der Arbeitgeberanteil von 15 % wird weiter abgeführt, erhöht aber deine Rente nicht.
- Die Befreiung gilt für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung und kann nicht rückwirkend erklärt werden.
Neu seit 1. Juli 2026: Widerruf einmalig möglich
Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine Befreiung einmalig widerrufen und wieder in die Versicherungspflicht wechseln. Eine erneute Befreiung ist danach nicht möglich. Bei mehreren Minijobs gilt der Widerruf einheitlich für alle. Die Vorlage dafür findest du unter „Widerruf der Befreiung“.
Lohnt sich die Befreiung?
Für Studierende mit knappem Budget oder Personen mit ansonsten guter Rentenabsicherung kann die Befreiung sinnvoll sein. Wer im Minijob die einzige Beschäftigung hat, verliert dagegen Rentenpunkte und Schutzleistungen. Wie viel Rente ein Minijob bringt, zeigt der Rentenrechner.
So gehst du vor
- Prüfe zuerst mit dem Rentenrechner, wie viel Rente dir durch die Befreiung entgeht.
- Felder ausfüllen, Schreiben ausdrucken und eigenhändig unterschreiben.
- Dem Arbeitgeber übergeben und eine Empfangsbestätigung verlangen – er meldet den Antrag an die Minijob-Zentrale.
- Prüfe bei der nächsten Lohnabrechnung, dass der Eigenanteil nicht mehr abgezogen wird.
Häufige Fehler
- !Befreiung beantragen, ohne die Folgen (keine Pflichtbeitragszeiten, keine Rentenpunkte) zu kennen.
- !Bei mehreren Minijobs nur für einen Job befreien lassen – der Antrag muss einheitlich erfolgen.
- !Annehmen, die Befreiung sei rückwirkend möglich.
- !Den Antrag mündlich stellen – er sollte schriftlich erfolgen und dokumentiert sein.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Schriftlich beim Arbeitgeber. Er meldet die Befreiung an die Minijob-Zentrale weiter.
Kann ich die Befreiung rückgängig machen?
Ja, einmalig seit 1. Juli 2026 per schriftlichem Widerruf beim Arbeitgeber. Danach gilt wieder die Versicherungspflicht ab dem Folgemonat.
Gilt die Befreiung für alle meine Minijobs?
Die Befreiung gilt für jede Beschäftigung einzeln, sie muss aber bei mehreren Minijobs einheitlich erklärt werden; der Widerruf gilt ebenfalls für alle Minijobs gemeinsam.
