Minijob als Gartenarbeit
Minijob für Gartenarbeit bei Privatpersonen oder Betrieben — saisonal, körperlich aktiv und häufig im Rahmen haushaltsnaher Dienstleistungen steuerlich begünstigt.
Minijob als Gartenarbeit auf einen Blick
- Stundenlohn
- €13,90 bis €17,00, typisch €14,50
- Stunden unter der Grenze
- ca. 42 pro Monat (9,6 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Keine formalen Voraussetzungen; Erfahrung mit Gartengeräten und Pflanzenkenntnis sind ein Plus.
- Typische Arbeitszeiten
- Saisonal von Frühjahr bis Herbst, meist tagsüber; im Winter Winterdienst.
- Besonders geeignet für
- Rentner/innen, Studierende, Menschen mit Vorliebe für Arbeit im Freien.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Kein Branchenmindestlohn im Gartenbau über dem allgemeinen Mindestlohn (€13,90/Std. 2026). Der GaLaBau-Tarifvertrag (allgemeinverbindlich) sieht Löhne ab ~€13,10/Std. vor — liegt unter dem allgemeinen Mindestlohn, der daher wirkt. Für Privathaushalt-Jobs gilt §35a EStG (Steuerermäßigung für den Arbeitgeber).
Stundenlohn-Rechner: Gartenarbeit-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Minimum) | 43,4 | 10,0 |
| 14,50 € (typisch) | 41,6 | 9,6 |
| 17,00 € (Spitze) | 35,5 | 8,2 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Körperliche Belastbarkeit
- ✓Arbeitsschutzausrüstung wird gestellt (Handschuhe, Schutzbrille bei Kettensägen)
- ✓Für Motorsägen und Spezialgeräte: Einweisung/Schein
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓Im Privathaushalt gilt das Haushaltsscheck-Verfahren; im Garten- und Landschaftsbau ist der Tarif teils niedriger als der Mindestlohn – es gilt der höhere Mindestlohn.
- ✓Auftraggeber im Privathaushalt können 20 % der Kosten (max. 510 € pro Jahr) absetzen (§ 35a EStG).
- ✓Wetterbedingte Ausfallzeiten regelt der Vertrag – vereinbare eine feste Stundenzahl.
Bewerbungstipps
- ✓Garten- und Landschaftsbauer suchen für die Saison oft Aushilfen ab März.
- ✓In Nachbarschaft und Familien nach regelmäßigen Aufträgen fragen (Haushaltsscheck).
- ✓Eigene Gartengeräte und Führerschein Klasse B als Pluspunkte nennen.
Häufige Fragen zum Gartenarbeit-Minijob
Wie viel verdient man als Gartenhelfer im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde (gesetzlicher Mindestlohn 2026). Im GaLaBau-Gewerbe (Garten- und Landschaftsbau) sind tarifgebundene Arbeitgeber oft höher — der Ecklohn liegt laut IG BAU bei ca. €20,24/Std. (ab 1.7.2025) für Fachkräfte, aber für einfache Helfer im Minijob gilt der Mindestlohn. Eigenständige Gartenarbeiten im Privathaushalt: €13,90–17/Std.
Ist Gartenarbeit eine haushaltsnahe Dienstleistung?
Ja — Gartenarbeit im eigenen Haushalt gilt als haushaltsnahe Dienstleistung gemäß §35a EStG. Arbeitgeber (d.h. der Privatperson-Auftraggeber) können 20% der Lohnkosten absetzen — bis €510/Jahr bei Minijob-Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren.
Wie hoch ist der Mindestlohn für Gärtner 2026?
Für Gärtner und Gartenhelfer ohne Tarifbindung gilt der gesetzliche Mindestlohn von €13,90/Stunde. Im Garten- und Landschaftsbau (GaLaBau) zahlen tarifgebundene Betriebe je nach Lohngruppe mehr; für den Minijob ist der Mindestlohn die Untergrenze.
Wie hoch ist der Stundenlohn einer Gartenhilfe 2026?
Gartenhilfen im Minijob bekommen mindestens €13,90/Stunde, in der Praxis meist €14–17/Stunde. Bei €14,50/Stunde sind das bis zu ca. 41 Stunden pro Monat unter der €603-Grenze.
Gibt es Minijobs in der Gartenarbeit das ganze Jahr?
Die Hauptsaison ist Frühling bis Herbst. Im Winter gibt es Nachfrage nach Winterdienst (Schneeräumen, Streuen), was ebenfalls als haushaltsnahe Dienstleistung angemeldet werden kann. Viele Minijobber in der Gartenarbeit kombinieren verschiedene Jahreszeiten-Jobs beim gleichen Arbeitgeber.
Aktuelle Minijob-Stellen als Gartenarbeit
33 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Gartenarbeit — Was du wissen musst
Ein Minijob als Gartenarbeit ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Kein Branchenmindestlohn im Gartenbau über dem allgemeinen Mindestlohn (€13,90/Std. 2026). Der GaLaBau-Tarifvertrag (allgemeinverbindlich) sieht Löhne ab ~€13,10/Std. vor — liegt unter dem allgemeinen Mindestlohn, der daher wirkt. Für Privathaushalt-Jobs gilt §35a EStG (Steuerermäßigung für den Arbeitgeber).
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