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Minijob als Haushaltshilfe

Minijob als Haushaltshilfe in Privathaushalten: Steuervorteile für Arbeitgeber nach §35a EStG und einfache Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · Mindestlohn (BMAS)Methodik & Prüfprozess
€13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
€603
Grenze/Monat

Minijob als Haushaltshilfe auf einen Blick

Stundenlohn
€13,90 bis €17,00, typisch €14,50
Stunden unter der Grenze
ca. 42 pro Monat (9,6 pro Woche) bei typischem Lohn
Erfahrung
Keine formalen Voraussetzungen; Erfahrung im Umgang mit Haushaltsaufgaben und Zuverlässigkeit sind gefragt.
Typische Arbeitszeiten
Meist fest vereinbarte Vormittage oder Nachmittage, ein- bis mehrmals pro Woche.
Besonders geeignet für
Rentner/innen, Eltern, Studierende, Wiedereinsteiger/innen.

Typische Tätigkeiten

✓ Putzen & Wischen
✓ Kochen
✓ Wäsche waschen & bügeln
✓ Einkaufen
✓ Aufräumen
✓ Fenster putzen
✓ Gartenarbeit (haushaltsnahe)

Was kannst du verdienen?

€13,90
Mindestlohn
€14,50
Typisch/Std.
€17,00
Bis zu/Std.

Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Arbeitgeber können über §35a EStG 20% der Lohnkosten als Steuerermäßigung geltend machen — bis max. €510/Jahr bei Minijob-Beschäftigung (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, LStH 2025).

Stundenlohn-Rechner: Haushaltshilfe-Minijob

Max. Stunden bei diesem Lohn
42 / Monat
≈ 9,6 pro Woche
Lohn bei 9,5 Std./Woche
596,92 €
7.163 € pro Jahr
✓
Unter der Minijob-Grenze
Netto 575,43 € (nach 3,6 % Rentenbeitrag).

Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner

StundenlohnStd. / MonatStd. / Woche
13,90 € (Minimum)43,410,0
14,50 € (typisch)41,69,6
17,00 € (Spitze)35,58,2
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
€603,00
Noch €0 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€603,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3,6 %)−€21,71
Netto€581,29
Krankenversicherung (13 %)€78,39
Rentenversicherung (15 %)€90,45
Pauschalsteuer (2 %)€12,06
Umlage U1 — Krankheit (0,8 %)€4,82
Umlage U2 — Mutterschaft (0,22 %)€1,33
Insolvenzgeldumlage (0,15 %)€0,90
Unfallversicherung (~1,3 %)*~€7,84

* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).

U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.

Gesamtaufwand AG/Mo.€798,79
Jahreskosten AG€9.585,48
Ausblick 2027
Mindestlohn€13,90 → €14,60
Verdienstgrenze€603 → €633
Max. Std./Monat*43,4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13,90/Std. · Rechtsgrundlage: §8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Was du brauchst

  • ✓Zuverlässigkeit und Diskretion
  • ✓Sorgfalt bei Reinigung, Wäsche und Einkauf
  • ✓Referenzen erleichtern den Einstieg

Lohn & Recht: Besonderheiten

  • ✓Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale; Arbeitgeberabgaben nur ca. 14,6 %.
  • ✓Der Auftraggeber kann 20 % der Kosten (max. 510 € pro Jahr) von der Steuer absetzen.
  • ✓Auch im Privathaushalt gelten Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bewerbungstipps

  • ✓Familien und Senioren finden Haushaltshilfen oft über Empfehlungen und Aushänge.
  • ✓Frage, ob der Haushaltsscheck genutzt wird – ohne Anmeldung bist du nicht abgesichert.
  • ✓Halte Arbeitszeiten und Aufgaben schriftlich fest.

Video: Einblick in den Job

Putzkolonne — Ein Tag als Reinigungskraft | 7 Tage

NDR Doku (1,3 Mio. Abonnenten)

Häufige Fragen zum Haushaltshilfe-Minijob

Was ist das Haushaltsscheck-Verfahren?

Das vereinfachte Meldeverfahren der Minijob-Zentrale für Haushaltshilfen in Privathaushalten. Du meldest die Haushaltshilfe einmalig online an (minijob-zentrale.de), zahlst einen pauschalen Beitrag von ca. 14,62% und bist gegen Haftungsrisiken abgesichert. Alle Beiträge werden direkt von der Minijob-Zentrale eingezogen.

Wie viel kann ich als Haushaltshilfe steuerlich absetzen?

Arbeitgeber können 20% der Lohnkosten für eine Haushaltshilfe im Minijob als Steuerermäßigung abziehen — maximal €510/Jahr (§35a EStG). Bei einer Putzfirma oder einem gewerblichen Dienst sind es bis zu €4.000/Jahr. Die Vergünstigung gilt nur bei Zahlung per Überweisung, nicht bei Barzahlung.

Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Reinigungskraft?

Haushaltshilfe ist ein breiter Begriff für alle haushaltsnahen Tätigkeiten (Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche). Reinigungskräfte im gewerblichen Bereich (Büros, Hotels) fallen unter den Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (€15,00/Std. ab 2026). Im Privathaushalt gilt immer nur der allgemeine Mindestlohn.

Minijob als Haushaltshilfe — Was du wissen musst

Ein Minijob als Haushaltshilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Arbeitgeber können über §35a EStG 20% der Lohnkosten als Steuerermäßigung geltend machen — bis max. €510/Jahr bei Minijob-Beschäftigung (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, LStH 2025).

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