Minijob als Haushaltshilfe
Minijob als Haushaltshilfe in Privathaushalten: Steuervorteile für Arbeitgeber nach §35a EStG und einfache Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren.
Minijob als Haushaltshilfe auf einen Blick
- Stundenlohn
- €13,90 bis €17,00, typisch €14,50
- Stunden unter der Grenze
- ca. 42 pro Monat (9,6 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Keine formalen Voraussetzungen; Erfahrung im Umgang mit Haushaltsaufgaben und Zuverlässigkeit sind gefragt.
- Typische Arbeitszeiten
- Meist fest vereinbarte Vormittage oder Nachmittage, ein- bis mehrmals pro Woche.
- Besonders geeignet für
- Rentner/innen, Eltern, Studierende, Wiedereinsteiger/innen.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Arbeitgeber können über §35a EStG 20% der Lohnkosten als Steuerermäßigung geltend machen — bis max. €510/Jahr bei Minijob-Beschäftigung (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, LStH 2025).
Stundenlohn-Rechner: Haushaltshilfe-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Minimum) | 43,4 | 10,0 |
| 14,50 € (typisch) | 41,6 | 9,6 |
| 17,00 € (Spitze) | 35,5 | 8,2 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Zuverlässigkeit und Diskretion
- ✓Sorgfalt bei Reinigung, Wäsche und Einkauf
- ✓Referenzen erleichtern den Einstieg
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale; Arbeitgeberabgaben nur ca. 14,6 %.
- ✓Der Auftraggeber kann 20 % der Kosten (max. 510 € pro Jahr) von der Steuer absetzen.
- ✓Auch im Privathaushalt gelten Mindestlohn, Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Bewerbungstipps
- ✓Familien und Senioren finden Haushaltshilfen oft über Empfehlungen und Aushänge.
- ✓Frage, ob der Haushaltsscheck genutzt wird – ohne Anmeldung bist du nicht abgesichert.
- ✓Halte Arbeitszeiten und Aufgaben schriftlich fest.
Video: Einblick in den Job
Putzkolonne — Ein Tag als Reinigungskraft | 7 Tage
NDR Doku (1,3 Mio. Abonnenten)
Häufige Fragen zum Haushaltshilfe-Minijob
Was ist das Haushaltsscheck-Verfahren?
Das vereinfachte Meldeverfahren der Minijob-Zentrale für Haushaltshilfen in Privathaushalten. Du meldest die Haushaltshilfe einmalig online an (minijob-zentrale.de), zahlst einen pauschalen Beitrag von ca. 14,62% und bist gegen Haftungsrisiken abgesichert. Alle Beiträge werden direkt von der Minijob-Zentrale eingezogen.
Wie viel kann ich als Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Arbeitgeber können 20% der Lohnkosten für eine Haushaltshilfe im Minijob als Steuerermäßigung abziehen — maximal €510/Jahr (§35a EStG). Bei einer Putzfirma oder einem gewerblichen Dienst sind es bis zu €4.000/Jahr. Die Vergünstigung gilt nur bei Zahlung per Überweisung, nicht bei Barzahlung.
Was ist der Unterschied zwischen Haushaltshilfe und Reinigungskraft?
Haushaltshilfe ist ein breiter Begriff für alle haushaltsnahen Tätigkeiten (Putzen, Kochen, Einkaufen, Wäsche). Reinigungskräfte im gewerblichen Bereich (Büros, Hotels) fallen unter den Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung (€15,00/Std. ab 2026). Im Privathaushalt gilt immer nur der allgemeine Mindestlohn.
Aktuelle Minijob-Stellen als Haushaltshilfe
367 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Haushaltshilfe — Was du wissen musst
Ein Minijob als Haushaltshilfe ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Im Privathaushalt gilt der allgemeine Mindestlohn (€13,90/Std., 2026). Arbeitgeber können über §35a EStG 20% der Lohnkosten als Steuerermäßigung geltend machen — bis max. €510/Jahr bei Minijob-Beschäftigung (Quelle: Bundesministerium der Finanzen, LStH 2025).
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