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Minijob Ratgeber

Krankmeldung im Minijob: Vorlage & Regeln

Wer krank ist, muss den Arbeitgeber unverzüglich informieren. Mit dieser Vorlage formulierst du die Krankmeldung sauber – und erfährst, welche Fristen und Ansprüche im Minijob gelten.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · § 8 SGB IV · Deutsche RentenversicherungMethodik & Prüfprozess

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[Dein Name] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Arbeitgeber] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Krankmeldung Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich seit dem [Datum] arbeitsunfähig erkrankt bin und voraussichtlich [Dauer] nicht arbeiten kann. Ich bitte um Kenntnisnahme und melde mich, sobald ich wieder arbeitsfähig bin. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ [Dein Name]

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Wann und wie musst du dich krankmelden?

  • Die Krankheit und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden – am besten schon vor Schichtbeginn per Anruf, Nachricht oder E-Mail (§ 5 EFZG).
  • Eine ärztliche Bescheinigung ist spätestens am vierten Kalendertag der Krankheit nötig, wenn der Arbeitgeber nichts anderes verlangt. Er kann sie schon ab dem ersten Tag fordern.
  • Bei gesetzlich Krankenversicherten ruft der Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch ab (eAU); du musst dann in der Regel keinen „gelben Schein“ mehr abgeben. Wer nicht gesetzlich versichert ist, reicht sie weiter in Papierform ein.

Lohnfortzahlung im Minijob

Auch Minijobber haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall: bis zu sechs Wochen, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens vier Wochen besteht (§ 3 EFZG). Der Arbeitgeber erhält über die Umlage U1 in der Regel 80 % des fortgezahlten Entgelts von der Minijob-Zentrale erstattet.

So gehst du vor

  1. Vor Schichtbeginn telefonisch oder per Nachricht Bescheid geben, sobald du weißt, dass du nicht arbeiten kannst.
  2. Schreiben ausfüllen und dem Arbeitgeber zusenden – als Nachweis, wann du dich gemeldet hast.
  3. Bei Krankheit über drei Kalendertage oder auf Verlangen früher zum Arzt gehen und die Bescheinigung (eAU) weitergeben.
  4. Nach der Genesung Rückkehrdatum absprechen.

Häufige Fehler

  • !Erst nach Schichtbeginn oder gar nicht melden – die Meldung muss unverzüglich erfolgen.
  • !Die Bescheinigung zu spät vorlegen, wenn der Arbeitgeber sie schon ab dem ersten Tag verlangt.
  • !Im Krankheitsfall Nebentätigkeit ausüben, die der Genesung schaden könnte.
  • !Zu glauben, im Minijob gäbe es keine Lohnfortzahlung – sie gilt auch hier.

Häufige Fragen

Bekomme ich im Minijob Lohn, wenn ich krank bin?

Ja, für bis zu sechs Wochen, sofern das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen besteht. Es gilt das Lohnausfallprinzip: Du bekommst den Lohn, den du ohne Krankheit verdient hättest.

Muss ich zum Arzt, wenn ich nur einen Tag krank bin?

Nur, wenn der Arbeitgeber es verlangt oder die Krankheit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber dürfen das Attest auch ab dem ersten Tag fordern.

Bin ich als Minijobber krankenversichert?

Nicht über den Minijob. Du brauchst eine andere Absicherung (Familien-, Studenten- oder Hauptjob-Versicherung oder freiwillig/privat).

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