Zum Inhalt springen
Minijob Ratgeber

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Mehr erfahren

Minijob im Homeoffice: Was gilt, wenn du von zu Hause arbeitest?

Ein Minijob im Homeoffice ist ein normaler Minijob mit einem anderen Arbeitsort. Verdienstgrenze, Abgaben und Arbeitnehmerrechte bleiben gleich. Einige Punkte solltest du von zu Hause aus aber selbst im Blick behalten: Arbeitszeit, Vertrag, Arbeitsmittel und unseriöse Angebote.

Kurz & knapp

Ja, ein Minijob kann im Homeoffice ausgeübt werden. Es gelten dieselben Regeln wie im Betrieb: höchstens 603 € im Monat, Pauschalabgaben des Arbeitgebers und mindestens 13,90 € je Stunde, also höchstens rund 43 Arbeitsstunden im Monat. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer deiner täglichen Arbeitszeit aufzeichnen, und bei der Arbeit zu Hause bist du gesetzlich unfallversichert wie im Betrieb.

Diese Minijobs passen

Was im Homeoffice gleich bleibt

  • Minijob-Grenze: höchstens 603 € im Monat (7.236 € im Jahr). Ob du im Büro, im Laden oder am Küchentisch arbeitest, spielt für die Einordnung als Minijob keine Rolle.
  • Abgaben: Der Arbeitgeber meldet dich bei der Minijob-Zentrale an und zahlt die Pauschalbeiträge. Du zahlst im gewerblichen Minijob 3,6 % Eigenanteil zur Rentenversicherung, sofern du dich nicht davon befreien lässt.
  • Mindestlohn: Er gilt je Zeitstunde, auch zu Hause. Bei 13,90 € sind das höchstens rund 43,4 Stunden im Monat oder 10,0 Stunden pro Woche, wenn die Grenze nicht überschritten werden soll.
  • Arbeitnehmerrechte: bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und gesetzliche Kündigungsfristen gelten wie bei jedem anderen Arbeitsverhältnis.
„Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.“
Quelle: § 1 Abs. 1 MiLoG

Arbeitszeit aufschreiben: Pflicht nach dem Mindestlohngesetz

Für Minijobber gilt eine besondere Aufzeichnungspflicht. Der Arbeitgeber muss Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit spätestens bis zum siebten Tag nach dem Arbeitstag aufschreiben und die Aufzeichnungen mindestens zwei Jahre aufbewahren. Ausgenommen sind nur Minijobs in Privathaushalten. Im Homeoffice sieht der Arbeitgeber nicht, wann du arbeitest; deshalb werden die Zeiten dort oft vom Minijobber selbst eingetragen, etwa in einer Tabelle oder einer App. Das ist möglich, die gesetzliche Pflicht liegt aber weiter beim Arbeitgeber.

Für dich sind die Aufzeichnungen der Nachweis, dass deine Stunden bezahlt werden. Das gilt besonders bei Bezahlung pro Auftrag, pro Text oder pro Stück: Der Verdienst muss für die tatsächlich gearbeiteten Stunden mindestens den Mindestlohn ergeben. Beispiel: Bekommst du im Monat 400 € für Schreibaufträge, darfst du dafür höchstens 28,8 Stunden gebraucht haben (400 € ÷ 13,90 €).

Auch das Arbeitszeitgesetz gilt zu Hause: in der Regel höchstens 8 Stunden am Tag und mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Hast du einen Hauptjob, werden die Arbeitszeiten bei beiden Arbeitgebern zusammengerechnet (§ 2 Abs. 1 ArbZG).

„Satz 1 gilt nicht für Beschäftigungsverhältnisse nach § 8a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch.“
Quelle: § 17 Abs. 1 MiLoG (Ausnahme Privathaushalte)

Arbeitsvertrag: den Arbeitsort festhalten

Das Nachweisgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Minijobber: Der Arbeitgeber muss die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich oder in Textform festhalten und dir aushändigen. Dazu gehört der Arbeitsort oder der Hinweis, dass du an verschiedenen Orten arbeiten oder deinen Arbeitsort frei wählen kannst. Ist das Homeoffice vereinbart, sollte es also im Vertrag oder in einer Zusatzvereinbarung stehen. Sinnvoll ist es, dort auch Arbeitszeiten, Erreichbarkeit, die Erfassung der Stunden und die gestellten Geräte zu regeln.

„der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeitsort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, daß der Arbeitnehmer an verschiedenen Orten beschäftigt werden oder seinen Arbeitsort frei wählen kann“
Quelle: § 2 Abs. 1 NachwG

Unfallversicherung: zu Hause wie im Betrieb

Als Minijobber bist du über den Arbeitgeber gesetzlich unfallversichert. Arbeitest du zu Hause, besteht der Schutz im gleichen Umfang wie auf dem Betriebsgelände. Versichert sind auch die Wege, auf denen du dein Kind zur Kita oder zur Tagesmutter bringst oder abholst, wenn du im Homeoffice arbeitest. Private Tätigkeiten zwischendurch, etwa Kochen oder Wäsche, sind dagegen nicht versichert.

„Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte.“
Quelle: § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII

Laptop, Telefon und Kosten: was zur Grenze zählt

  • Stellt der Arbeitgeber dir Laptop oder Handy und darfst du sie auch privat nutzen, ist dieser Vorteil steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG). Lohnsteuerfreie Zuwendungen zusätzlich zum Lohn gehören nicht zum Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung (§ 1 SvEV) und zählen deshalb nicht zur Minijob-Grenze.
  • Ersetzt der Arbeitgeber dir Auslagen, die du für ihn hattest (zum Beispiel Porto oder Material, das du für ihn kaufst), ist auch das steuerfrei (§ 3 Nr. 50 EStG).
  • Ein „Telearbeitsplatz“ im Sinne der Arbeitsstättenverordnung liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber den Bildschirmarbeitsplatz bei dir zu Hause fest eingerichtet hat, mit vereinbarter Arbeitszeit und von ihm gestellter Ausstattung (§ 2 Abs. 7 ArbStättV). Arbeitest du gelegentlich mit eigenem Laptop von zu Hause, ist das kein Telearbeitsplatz in diesem Sinne.
  • Steuern: Zahlt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 %, bleibt der Minijob-Lohn in deiner Einkommensteuererklärung außer Ansatz (§ 40 Abs. 3 und § 40a EStG). Mehr dazu im Ratgeber zu Minijob und Steuern.

Welche Minijobs im Homeoffice üblich sind

Die Minijob-Zentrale nennt als Beispiele Kundenberatung per E-Mail, Chat oder Telefon, die Betreuung von Social-Media-Kanälen, Übersetzungen und Schreibaufträge. Dazu kommen Bürotätigkeiten und Online-Nachhilfe. Tätigkeiten, die an einen Ort gebunden sind, etwa im Verkauf, in der Gastronomie oder im Lager, lassen sich nicht ins Homeoffice verlegen.

Typische Fallen bei Angeboten für „Arbeit von zu Hause“

  • Auftrag statt Arbeitsvertrag: Sollst du Rechnungen schreiben und gibt es keinen Arbeitsvertrag, ist das kein Minijob, sondern eine selbstständige Tätigkeit. Dann gibt es keine Anmeldung bei der Minijob-Zentrale und keinen Anspruch auf Mindestlohn, Urlaub oder Lohnfortzahlung. Der Unterschied ist im Vergleich Minijob oder Freelancer erklärt.
  • Konto oder Adresse für Fremde: Angebote, bei denen du Geld über dein Konto weiterleiten oder deine Adresse für fremde Pakete zur Verfügung stellen sollst, sind nach Warnungen der Polizei typische Betrugsmaschen. Wer als „Finanzagent“ mitmacht, macht sich nach Angaben der Polizei Berlin in der Regel wegen Geldwäsche strafbar und muss mit Forderungen der Geschädigten rechnen.
  • Ausweiskopien und Kontodaten früh im Bewerbungsprozess: Die Polizei Berlin nennt das als typisches Merkmal solcher Angebote. Ein seriöser Arbeitgeber braucht diese Daten erst für die Anmeldung, wenn der Vertrag steht.
  • Geld vorab: Ein Arbeitgeber zahlt dir Lohn. Verlangt ein Angebot vor dem Start Geld von dir, etwa für Material oder eine Schulung, ist Vorsicht angebracht.
  • Keine Zeiterfassung: Ohne aufgeschriebene Stunden kannst du kaum nachweisen, wie viel du gearbeitet hast, und merkst nicht, wenn der Lohn unter den Mindestlohn fällt.
„Stellen Sie keiner fremden Firma oder Person per Internet oder Telefon Ihre Adresse oder Ihr Konto zur Verfügung“
Quelle: Polizei Berlin: Vorsicht vor dubiosen Jobangeboten als „Finanzagent“

Häufige Fragen

Darf ein Minijob im Homeoffice ausgeübt werden?

Ja. Für den Minijob zählt nur der Verdienst von höchstens 603 € im Monat, nicht der Arbeitsort. Ob du zu Hause arbeiten darfst, vereinbarst du mit dem Arbeitgeber, am besten schriftlich im Arbeitsvertrag.

Muss ich im Homeoffice meine Arbeitszeit aufschreiben?

Aufschreiben muss sie der Arbeitgeber: Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit, spätestens nach sieben Tagen, aufbewahrt für mindestens zwei Jahre (§ 17 MiLoG). Lässt er dich die Zeiten selbst eintragen, bleibt er für die Aufzeichnung verantwortlich. Nur Minijobs in Privathaushalten sind ausgenommen.

Bin ich im Homeoffice unfallversichert?

Ja, bei der Arbeit selbst im gleichen Umfang wie im Betrieb (§ 8 Abs. 1 SGB VII). Private Tätigkeiten zu Hause sind nicht versichert.

Zählt ein Firmenlaptop zum Minijob-Verdienst?

Nein. Die private Nutzung eines vom Arbeitgeber gestellten Laptops oder Handys ist steuerfrei (§ 3 Nr. 45 EStG) und gehört damit nicht zum Arbeitsentgelt, das für die Minijob-Grenze zählt.

Kann ich einen Homeoffice-Minijob neben meinem Hauptjob machen?

Ja, mit den gleichen Regeln wie jeder Minijob neben dem Hauptjob: Der erste Minijob wird nicht mit dem Hauptjob zusammengerechnet, die Arbeitszeiten beider Jobs zählen aber für das Arbeitszeitgesetz zusammen. Prüfe außerdem die Nebentätigkeit-Regeln in deinem Hauptvertrag.

Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr; keine Rechtsberatung. Lohnangaben sind bundesweit übliche Spannen (siehe Branchenseiten).

War das hilfreich?
AM

Redaktionell geprüft von

Ailiniyazi Maimaiti

Gründer und verantwortlicher Redakteur von Minijob-Ratgeber.de. Recherchiert und prüft alle Inhalte anhand offizieller Quellen — Minijob-Zentrale, Deutsche Rentenversicherung und die zugrunde liegenden Gesetzestexte (SGB IV, MiLoG, BUrlG).

Zuletzt geprüft: Methodik & QuellenÜber uns

Rechtlicher Hinweis & Haftungsausschluss

Die auf Minijob-Ratgeber.de bereitgestellten Inhalte werden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage (u. a. MiLoG, SGB IV, BUrlG) erstellt. Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Orientierung und ersetzen im Einzelfall keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Personalberatung durch qualifizierte Fachkräfte (z. B. Rechtsanwälte, Steuerberater oder die Minijob-Zentrale). Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität aller Angaben — siehe auch unser Korrekturprotokoll.

Das könnte dich auch interessieren

Schon gewusst?

Ab Januar 2027 steigt die Minijob-Grenze auf 633 € im Monat

Mindestlohn 14,60 €: Was sich für Minijobber und Arbeitgeber ändert.

Minijob Grenze 2027 →
War das hilfreich?

War dieser Artikel hilfreich?

Kommentare

0/2000

Kommentare werden vor Veröffentlichung moderiert. Name und Kommentar sind danach öffentlich sichtbar, die E-Mail-Adresse nicht. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Laden…