Widerruf der Befreiung von der Rentenversicherung im Minijob
Seit dem 1. Juli 2026 kannst du eine einmal beantragte Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen. Mit dieser Vorlage stellst du den Antrag beim Arbeitgeber.
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Was ändert sich durch den Widerruf?
- Ab dem Monat nach Eingang des Widerrufs zahlst du wieder den Eigenanteil (3,6 % im gewerblichen Minijob) und erwirbst volle Rentenansprüche.
- Die Zeiten zählen wieder als Pflichtbeitragszeiten – für Wartezeit, Reha und Erwerbsminderungsrente.
- Der Widerruf ist einmalig; danach kannst du dich nicht erneut befreien lassen.
- Bei mehreren Minijobs muss der Widerruf für alle Beschäftigungen einheitlich erfolgen.
Wie viel bringt die Rückkehr in die Versicherungspflicht?
Bei 603 € Monatsverdienst sind es rund 0,14 Rentenpunkte pro Jahr – ca. 5,92 € Monatsrente pro Beitragsjahr (Rentenwert 42,52 €). Rechne mit deinem Verdienst und deinen Jahren im Rentenrechner nach.
So gehst du vor
- Rentenrechner öffnen und den Wert von Beitragsjahren ermitteln.
- Widerruf ausfüllen, unterschreiben und dem Arbeitgeber übergeben.
- Eingang bestätigen lassen; die Versicherungspflicht beginnt im Folgemonat.
- Den Eigenanteil (3,6 %) ab der übernächsten Abrechnung auf der Lohnabrechnung prüfen.
Häufige Fehler
- !Zu glauben, dass ein späterer Verzicht wieder möglich wäre – der Widerruf ist einmalig und endgültig.
- !Bei mehreren Minijobs nur einen Job zu widerrufen.
- !Den Widerruf vor dem 1. Juli 2026 einreichen – die Regelung gilt erst ab diesem Datum.
- !Den Eingangsnachweis nicht aufzubewahren.
Häufige Fragen
Ab wann gilt der Widerruf?
Die Versicherungspflicht beginnt in dem Monat, der auf den Monat des Antrags folgt.
Kann ich mich danach wieder befreien lassen?
Nein. Eine erneute Befreiung von der Versicherungspflicht ist nach dem Widerruf nicht möglich.
Wer bekommt den Widerruf?
Dein Arbeitgeber, schriftlich oder elektronisch. Er meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale.
