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Minijob Ratgeber

Urlaubsantrag im Minijob: Vorlage zum Ausfüllen

Auch Minijobber haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Mit diesem Formular erstellst du in einer Minute einen Urlaubsantrag, den du ausdrucken, kopieren oder als Word-Datei laden kannst.

Zuletzt geprüft: Quellen: Minijob-Zentrale · § 8 SGB IV · Deutsche RentenversicherungMethodik & Prüfprozess

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Nicht ausgefüllte Felder erscheinen im Schreiben in [eckigen Klammern] – du kannst sie später von Hand ergänzen.

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[Dein Name] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Arbeitgeber] [Straße Nr.] [PLZ Ort] [Ort], [Datum] Antrag auf Erholungsurlaub Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Erholungsurlaub für den Zeitraum vom [Datum] bis einschließlich [Datum]. Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Urlaubs. Mit freundlichen Grüßen ______________________________ [Dein Name]

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Deine Eingaben bleiben in deinem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen. Muster ohne Gewähr; keine Rechtsberatung.

Wie viel Urlaub steht dir im Minijob zu?

Minijobber haben denselben Urlaubsanspruch wie andere Arbeitnehmer. Gesetzlich sind es mindestens 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche, also vier Wochen. Bei weniger Arbeitstagen rechnet sich der Anspruch anteilig:

  • 5 Arbeitstage pro Woche: 20 Urlaubstage
  • 3 Arbeitstage pro Woche: 12 Urlaubstage
  • 1 Arbeitstag pro Woche: 4 Urlaubstage

Was du beim Urlaubsantrag beachten solltest

  • Reiche den Antrag früh ein und nenne den genauen Zeitraum – der Arbeitgeber muss deine Wünsche berücksichtigen, es sei denn, dringende betriebliche Belange oder Wünsche anderer Beschäftigter stehen entgegen (§ 7 BUrlG).
  • Der Urlaub wird mit dem üblichen Lohn bezahlt und zählt zum Arbeitsentgelt – er wirkt sich also auf die Minijob-Grenze aus.
  • Nicht genommener Urlaub verfällt in der Regel zum Jahresende oder bis 31. März des Folgejahres, wenn der Arbeitgeber dich rechtzeitig informiert hat.

So gehst du vor

  1. Felder ausfüllen: Zeitraum, Anzahl der Urlaubstage und ggf. Vertretungsabsprache.
  2. Schreiben kopieren oder als Word/PDF speichern und dem Arbeitgeber geben oder per E-Mail schicken.
  3. Auf schriftliche Bestätigung bestehen und sie mit dem Schichtplan abgleichen.
  4. Urlaub im Dienstplan und in der eigenen Übersicht eintragen.

Häufige Fehler

  • !Zeitraum ohne Bestätigung als genehmigt betrachten – erst die Bestätigung des Arbeitgebers macht den Urlaub verbindlich.
  • !Wochenenden und Feiertage mitzählen, obwohl du an diesen Tagen ohnehin nicht arbeitest.
  • !Resturlaub aus dem Vorjahr nicht beantragen und verfallen lassen.
  • !Urlaubstage ohne Blick in den Vertrag berechnen – der Vertrag kann mehr als das gesetzliche Minimum vorsehen.

Häufige Fragen

Muss ich einen Urlaubsantrag schriftlich stellen?

Das Gesetz schreibt keine Form vor. Schriftlich oder per E-Mail lässt sich der Antrag aber später nachweisen – deshalb ist die Schriftform zu empfehlen.

Kann der Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter. Pauschal verweigern darf er ihn nicht.

Berechne ich meine Urlaubstage selbst?

Nutze den Urlaubsrechner: Er zeigt die Urlaubstage für feste und wechselnde Arbeitstage pro Woche.

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