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Minijob als Barista / Café

Minijob als Barista oder Cafékraft — kreative Tätigkeit mit direktem Kundenkontakt, oft in Kombination mit Servicetätigkeiten und Kassenführung.

13,90
Mindestlohn/Std.
~9.9
Max. Std./Woche
603
Grenze/Monat

Typische Tätigkeiten

Kaffee zubereiten
Gäste bedienen
Kuchenauslage pflegen
Kasse bedienen
Reinigung des Arbeitsbereichs
Latte Art & Spezialgetränke
Bestellungen entgegennehmen

Was kannst du verdienen?

13,90
Mindestlohn
14,50
Typisch/Std.
17,00
Bis zu/Std.

Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.

Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.

Rechner für Barista-Minijob

€/Monat
€/Std.
Minijob-Grenze eingehalten
500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto500,00
EinkommensteuerKeine
RV-Eigenbeitrag (3.6 %)−€18,00
Netto482,00
Gesamtaufwand AG/Mo.662,35
Jahreskosten AG7.948,20
Ausblick 2027
Mindestlohn13.9 → €14.6
Verdienstgrenze603 → €633
Max. Std./Monat*43.4 Std.

* bei Mindestlohn · Grenze: €14.6 × 130 ÷ 3 ≈ €633

Stand: 2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat (Formel: Mindestlohn × 130 ÷ 3, aufgerundet) · Mindestlohn: €13.9/Std.
Quellen: Minijob-Zentrale · Bundesregierung · Deutsche Rentenversicherung · Alle Angaben ohne Gewähr

Video: Einblick in den Job

Wie wird man eigentlich Barista? — Ausbildung, Alltag & Verdienst

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Häufige Fragen zum Barista-Minijob

Was brauche ich für einen Barista-Minijob?

Grundkenntnisse im Umgang mit einer Siebträgermaschine sind von Vorteil, aber viele Betriebe schulen auch Quereinsteiger ein. Wichtiger sind Freundlichkeit, Stressresistenz im Gästebetrieb und Sorgfalt beim Zubereiten.

Wie viel verdient man als Barista im Minijob?

Mindestens €13,90/Stunde. Erfahrene Baristas in Spezialitätencafés oder städtischen Trendcafés erhalten oft €14–16/Std. plus Trinkgeld. Bei €13,90/Std. kannst du ca. 43 Stunden/Monat arbeiten.

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Barista-Minijob und einem Kellner-Minijob?

Inhaltlich gibt es Überschneidungen — in kleineren Cafés übernimmt dieselbe Person beides. Baristas sind stärker auf Kaffeezubereitung spezialisiert, während Servicekräfte den gesamten Gastbereich betreuen. Beide fallen unter das Gastgewerbe ohne eigenen Branchenmindestlohn.

Aktuelle Minijob-Stellen als Barista

35 Stellen
Barista/ Verkäufer/rin
Campus SuiteKiel 2411425.10.2024
Barista / Bar-Mitarbeiter (w/m/d) gesucht
Fleet Gastronomie GmbHKiel 2410301.12.2025
Barista/Servicemitarbeiter m/w/d für unseren Starbucks
Reisdorf Unternehmensgruppe - Raststätte Fläming Ost & WestGrabow bei Belzig 1482315.06.2026
Markt-Helden / Barista für den Wochenmarkt / Kaffee
Thorsten HeizmannSasbach bei Achern, Baden 7788018.11.2025
Service- und Thekenkraft / Barista (m/w/d) in Voll- / Teilzeit oder als M..., Kempten Hirnbeinstraße
Bio-Lifestyle GmbHKempten (Allgäu) 8743528.02.2025
Minijob Kassenkraft / Barista (m/w/d) BMFTR Bonn
Flavour Union Service GmbHBonn 5312303.06.2026
Barkeeper / Barista / Thekenkraft (m/w/d) in Herten Zeche Ewald – Minijob / Werkstudent
HuberTho GmbHHerten, Westfalen 4569930.10.2024
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort MünchenMünchen 8137918.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort NürnbergNürnberg, Mittelfranken 9040218.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort EssenEssen, Ruhr 4513817.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort BremenBremen 2820517.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort FrankfurtGießen, Lahn 3539015.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
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STUDENTpartout GmbH - Standort LeipzigLeipzig 0410315.06.2026
Student*in - Gastronomie - Service - Küche - Bar - Theke - Barista
STUDENTpartout GmbH - Standort KoblenzKoblenz am Rhein 5606815.06.2026
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert

Minijob als Barista / Café — Was du wissen musst

Ein Minijob als Barista ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.

Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.

Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.

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