Minijob als Barista / Café
Minijob als Barista oder Cafékraft
€13.9
Std.-Lohn typisch
10
Max. Std./Woche
€603
Grenze/Monat
Typische Tätigkeiten
✓ Kaffee zubereiten
✓ Gäste bedienen
✓ Kuchenauslage pflegen
✓ Kasse
Rechner für Barista-Minijob
€100Grenze €603€900
€/Std. (Mindestlohn: €13.9)
Minijob-Grenze eingehalten
€500,00
Noch €103 bis zur Grenze
Dein Gehalt
Brutto€500,00
EinkommensteuerKeine
Rentenversicherung−€18,00
Netto€482,00
Arbeitgeber-Kosten(Betrieb)
Krankenversicherung (13 %)€65,00
Rentenversicherung (15 %)€75,00
Pauschalsteuer (2 %)€10,00
Umlagen + Unfallversicherung€12,35
Gesamtaufwand AG/Mo.€662,35
davon Jahreskosten€7.948,20
Stand: 2025/2026 · Verdienstgrenze: €603/Monat · Mindestlohn: €13.9/Std. · Alle Angaben ohne Gewähr · Kein Steuerberater
Minijob als Barista / Café — Was du wissen musst
Ein Minijob als Barista ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Mit einem typischen Stundenlohn von €13.9 kannst du beim aktuellen Minijob-Limit von €603/Monat etwa 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber in diesem Bereich zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber zahlt eine Pauschale von ca. 30% ans Finanzamt. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Wichtig: Der Mindestlohn von €13.9/Stunde gilt auch für Minijobs. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, mindestens diesen Betrag zu zahlen — unabhängig von Branche oder Stadt.
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