Minijob als Barista / Café
Minijob als Barista oder Cafékraft — kreative Tätigkeit mit direktem Kundenkontakt, oft in Kombination mit Servicetätigkeiten und Kassenführung.
Minijob als Barista auf einen Blick
- Stundenlohn
- €13,90 bis €17,00, typisch €14,50
- Stunden unter der Grenze
- ca. 42 pro Monat (9,6 pro Woche) bei typischem Lohn
- Erfahrung
- Kaffeemaschinen lernst du im Betrieb; Erfahrung im Service hilft.
- Typische Arbeitszeiten
- Frühschichten (ab 6–7 Uhr), Wochenenden und Nachmittage; Schichten oft 4–6 Stunden.
- Besonders geeignet für
- Studierende, Schüler/innen ab 16 (mit Einschränkungen), Quereinsteiger.
Typische Tätigkeiten
Was kannst du verdienen?
Bei €14,50 Stundenlohn: ca. 41 Stunden/Monat möglich und bleibst unter der €603-Grenze.
Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.
Stundenlohn-Rechner: Barista-Minijob
Weitere Berechnungen: Netto · Arbeitgeberkosten · Stunden-Rechner
| Stundenlohn | Std. / Monat | Std. / Woche |
|---|---|---|
| 13,90 € (Minimum) | 43,4 | 10,0 |
| 14,50 € (typisch) | 41,6 | 9,6 |
| 17,00 € (Spitze) | 35,5 | 8,2 |
Vollständiger Minijob-Rechner (Netto, Arbeitgeberkosten, Export)
* UV-Beitrag ist branchenabhängig (Näherungswert).
U1 wurde zum 1.1.2026 von 1,1 % auf 0,8 % gesenkt.
* bei Mindestlohn · Grenze: €14,60 × 130 ÷ 3 ≈ €633
Was du brauchst
- ✓Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt (einmalig, ca. 20–30 €) – ohne sie darfst du mit unverpackten Lebensmitteln nicht arbeiten.
- ✓Freundliches, schnelles Arbeiten unter Zeitdruck
- ✓Ein Barista-Kurs kann helfen, ist aber selten Pflicht
Lohn & Recht: Besonderheiten
- ✓Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei (§ 3 Nr. 51 EStG) und zählt nicht zum Arbeitsentgelt – es wird also nicht auf die Minijob-Grenze angerechnet.
- ✓Ketten (Bäckerei-Cafés, Coffee-Shops) zahlen häufig oberhalb des Mindestlohns, manche mit Mitarbeiter-Vergünstigungen.
- ✓Minderjährige dürfen laut Jugendarbeitsschutz nicht vor 6 Uhr arbeiten.
Bewerbungstipps
- ✓Direkt im Café nach Aushilfen fragen – viele Betriebe stellen ohne aufwendiges Verfahren ein.
- ✓Kunden- und Serviceerfahrung betonen, auch aus Vereinsarbeit oder Nebenjobs.
- ✓Flexible Frühschicht-Verfügbarkeit ist ein starkes Argument.
Video: Einblick in den Job
Wie wird man eigentlich Barista? — Ausbildung, Alltag & Verdienst
YouTube
Häufige Fragen zum Barista-Minijob
Was brauche ich für einen Barista-Minijob?
Grundkenntnisse im Umgang mit einer Siebträgermaschine sind von Vorteil, aber viele Betriebe schulen auch Quereinsteiger ein. Wichtiger sind Freundlichkeit, Stressresistenz im Gästebetrieb und Sorgfalt beim Zubereiten.
Wie viel verdient man als Barista im Minijob?
Mindestens €13,90/Stunde. Erfahrene Baristas in Spezialitätencafés oder städtischen Trendcafés erhalten oft €14–16/Std. plus Trinkgeld. Bei €13,90/Std. kannst du ca. 43 Stunden/Monat arbeiten.
Gibt es einen Unterschied zwischen einem Barista-Minijob und einem Kellner-Minijob?
Inhaltlich gibt es Überschneidungen — in kleineren Cafés übernimmt dieselbe Person beides. Baristas sind stärker auf Kaffeezubereitung spezialisiert, während Servicekräfte den gesamten Gastbereich betreuen. Beide fallen unter das Gastgewerbe ohne eigenen Branchenmindestlohn.
Aktuelle Minijob-Stellen als Barista
39 StellenQuelle: Bundesagentur für Arbeit · täglich aktualisiert
Minijob als Barista / Café — Was du wissen musst
Ein Minijob als Barista ist eine der beliebtesten Formen der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Der Mindestlohn beträgt mindestens €13,90/Std. (Stand 2026). Bei der Minijob-Grenze von €603/Monat kannst du ca. 9.9 Stunden pro Woche arbeiten.
Als Minijobber zahlst du keine Einkommensteuer und keine Kranken- oder Arbeitslosenversicherung. Dein Arbeitgeber übernimmt eine Pauschale von 31,17 % (gewerblich) — das geht nicht von deinem Gehalt ab. Du erhältst dein vereinbartes Gehalt netto ausgezahlt.
Es gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn (€13,90/Std., ab 2026). Spezialisierten Baristas mit Fachkenntnissen bieten Betriebe oft mehr. Trinkgeld in Cafés ist in Deutschland üblich, aber freiwillig und steuerfrei.
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